Altersvorsorge Allgemein
Das heutige System der Alterssicherung in Deutschland basiert auf dem so genannten "Drei-Säulen-Modell.
1. Schicht: Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, Rürup-Rente (Kohortenversteuerung)
2. Schicht: Betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente (nachgelagerte Versteuerung)
3. Schicht: Sonstige Kapitalanlagen, zum Beispiel private Kapital- und Rentenversicherungen (Ertragsanteilsversteuerung), Immobilienbesitz und Wertpapierdepots
Die private Altersvorsorge wird immer wichtiger, um Versorgungslücken, die im Rentenalter bestehen, zu schließen. Eine mögliche Absicherung stellt die private Rentenversicherung dar.
Auf 100 Arbeitnehmer kamen 1990 noch 30 Rentner und schon mit diesem Zustand kam die Gesetzliche Rentenversicherung nicht zurecht. 2040 werden 100 Arbeitnehmer die Rente für 102 Rentner aufbringen müssen.
Direktversicherung
2.1 Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Ergänzung zur Gesetzliche Rentenversicherung.
Jede Firma ist seit Januar 2002 verpflichtet, eine Betriebsrente für Arbeitnehmer anzubieten.
2.11 Direktversicherung
Die Direktversicherung - als Grundversorgung der Betrieblichen Altersvorsorge.
Hier schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für seinen Angestellten ab und zahlt die Beiträge direkt an die Versicherung im Rahmen der Entgeltumwandlung.
Bei der Direktversicherung erfüllt der Arbeitgeber sein Versorgungs- Versprechen gegenüber dem Arbeitnehmer, indem er eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und die Beitragsleistungen übernimmt.
Wichtige Hinweise zur Direktversicherung
- Der Arbeitgeber ist in dem Fall der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer die versicherte Person, die auch bei Ablauf bezugsberechtigt ist bzw. seine Hinterbliebenen.
- Durch die neue Rentenreform können auch Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer eingezahlt werden. Ein Teil des monatlichen Entgelts wird dabei "umgewandelt" und in die Direktversicherung zum Aufbau einer ausreichenden betrieblichen Altersvorsorge eingezahlt.
- Steuerfreie Einzahlung der Beiträge in die Direktversicherung bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Gesetzlichen Rentenversicherung plus gegebenenfalls 1.800 Euro.
- Am Ende der Laufzeit bekommt der Arbeitnehmer die Rentenversicherungsleistungen ausbezahlt - entweder als lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung. Zu beachten ist: Sie werden in voller Höhe als sonstige Einnahmen nachgelagert besteuert.
- Vorzeitig gekündigt werden kann die Direktversicherung nicht. Für den Fall eines Arbeitsplatzwechsels kann der neue Arbeitgeber den Vertrag natürlich weiterführen. Wenn nicht, besteht die Möglichkeit, die Beiträge selbst einzuzahlen oder die Versicherung mit entsprechend geringeren Leistungen beitragsfrei weiterlaufen zu lassen.
- Das Bezugsrecht aus dieser Versicherung steht dem Arbeitnehmer zu.
- Im Versorgungsfall bekommt der Arbeitnehmer direkt von der Versicherung Leistungen.
- Auch im Insolvenzfall stehen dem Arbeitnehmer die Leistungen zu.
- Im Todesfall bezugsberechtigt sind:
- Ehegatten, frühere Ehegatten, Kinder, Lebensgefährten, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften
- die Erben erhalten bei Tod vor Rentenbeginn die bisher eingezahlten Beiträge (Beitragsrückgewähr) zuzüglich Überschussanteile ausgezahlt
- bei Tod nach Rentenbeginn erhalten die Erben die Hinterbliebenen Rente innerhalb der Rentengarantiezeit.
ist kein Erbe eingesetzt können auch an andere Personengruppen die Beerdigungskosten, in der Regel 8000€ ausgezahlt werden
Anmerkungen für den Arbeitgeber
- Für Sie sind die Aufwendungen zu einer Direktversicherung als Betriebsausgabe abzugsfähig und mindern so den steuerpflichtigen Gewinn.
Die Vorteile für den Arbeitgeber
- Abwicklung des Anpruches auf Entgeltumwandlung möglich
- geringer Verwaltungsaufwand
- alle Formen der Leistungszusage sind möglich
- kein Bilanzausweis der Versorgungsverpflichtung
- keine INSOLVENZVERSICHERUNGSPFLICHT
- das Risiko trägt der Versicherer
Die Vorteile für den Arbeitnehmer
- In Bezug auf den Garantiezins ist der Vorsorgevertrag sicher.
- Versorgungsaufwand kann durch Zulagen gefördert werden
- Abwicklung des Anpruches auf Entgeltumwandlung möglich
- alle Formen der Leistungszusage sind möglich
- steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge
- einfache Übertragbarkeit auf den neuen Arbeitgeber
Die Nachteile für den Arbeitnehmer
- niedrigere Leistungsansprüche (Gesetzliche Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld) durch sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung
- Auszahlungen steuerpflichtig
- bei der Auszahlung werden Beiträge zur Krankenversicherung gefordert (sofern gesetzl. krankenversichert) Seit 2004 erheben die Gesetzlichen Krankenkassen den vollen Beitragssatz auf Kapitalabfindungen aus Direktversicherungen - auch auf Altverträge! Beispiel: Bei einer Auszahlung von 60.000 Euro nimmt sich die GKV rund 8.100 Euro. Zur Zeit laufen in Deutschland einige Musterklagen hierzu, werden diese Prozesse zu ungunsten der Rentner entschieden - sollte man im Zweifelsfall seine Police mit einem Experten zusammen überprüfen.
Seit dem 01.01.2005 gelten neue Regelungen
Für alle ab dem 01.01.2005 abgeschlossenen Verträge gilt:
Die Bezüge aus der Direktversicherung gehören grundsätzlich zum erhaltenen Arbeitslohn und werden selbstverständlich mit Lohnsteuer und Sozialabgaben belegt.
Die Auszahlung der Direktversicherung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig (nachgelagerte Besteuerung).
Folgendes gilt:
- Nach §3 Nr.63 EstG sind die Zuwendungen für begünstigte Arbeitnehmer steuerfrei und werden nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt, bis zu einer Obergrenze von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings ist diese Steuerfreiheit auf solche Versorgungsansprüche begrenzt, die in Form einer lebenslangen Rente oder eines Auszahlungsplanes ab dem 85. Lebensjahr erfolgen. Seit dem 01.01.2009 sind die vom Arbeitnehmer finanzierten Zuwendungen (Entgeltumwandlung) sozialversicherungspflichtig; sie bleiben aber steuerfrei. Die Auszahlung der Direktversicherung ist nun steuer- und sozialversicherungspflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Anmerkung: Übrigens können maximal 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase angesparten Kapitals außerhalb der monatlichen Leistungen ausgezahlt werden.
- Die Beiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung werden steuerfrei eingezahlt und können gegebenenfalls um einen Betrag in Höhe von 1.800 Euro erhöht (pro Kalenderjahr) werden.
- Desweitern kann man für die Beiträge, für die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet worden sind, Zulagenförderung beantragen. Im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung wird die Zulagenförderung noch durch einen die Steuerbelastung mindernden Sonderausgabenabzug ergänzt, sofern dies eine Steuerersparnis ergibt (Nettoentgeltumwandlung).
Neu ab 2019
Ab dem 1. Januar kann jeder Arbeitnehmer einen Zuschuss von maximal 15 % von seinem Arbeitgeber zur Firmendirektversicherung erhalten. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber selbst durch die Entgeltumwandlung eine Einsparung in dieser Höhe bei den Sozialversicherungsbeiträgen erzielt. Ab 2022 gilt dies dann auch für schon laufende Verträge. Alle Lohn- und Gehaltsempfänger können in 2019 monatlich 268 Euro steuer- und sozialabgabenfrei oder 536 Euro steuerfrei anlegen. Wichtig! Dies gilt natürlich nur für das 1. Arbeitsverhältnis.
Pensionszusage
Arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage
Die Vorteile für den Arbeitnehmer
- Die Versorgungslücken der Gesetzlichen Rente werden geschlossen. Ihr Lebensstandard bleibt auch im Alter erhalten.
- Auf jenen Teil Ihres Gehaltes, auf den Sie jetzt verzichten, zahlen Sie keine Steuern.
- Sonderzahlungen, beispielsweise Gratifikationen oder Tantiemen (das sind ergebnisabhängige vertraglich zugesagte Erfolgsbeteiligungen des Unternehmens), können in die Pensionszusage einfließen. Auch diese bleiben zunächst unversteuert.
- Die Versteuerung wird auf das Alter hinausgeschoben; dann in der Regel mit einem niedrigeren Steuersatz als Rentner (nachgelagerte Besteuerung).
- Sozialversicherungsersparnis - Bei Umwandlung des Einkommens, wird auf diesen Teil kein Sozialversicherungsbeitrag erhoben. Allerdings ist dieses Verfahren auf bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt.
- Die Pensionszusage ist selbstverständlich durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert.
Die Vorteile für den Arbeitgeber
- Das Unternehmen bildet Pensionsrückstellungen in der Bilanz und schmälert so seinen zu versteuernden Gewinn.
- Auch Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung verringern sich bei Verzicht auf einen Teil des Gehaltes unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen.
- Imagepflege für das Unternehmen und Verbleibanreiz der Beschäftigten mit dieser zusätzlichen Sozialleistung.
Lassen Sie sich individuell beraten!
Pensionskasse
Die Pensionskasse ist rechtlich eine selbstständige und nicht-staatliche Einrichtung zur Altersversicherung.
Dort werden die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingezahlt, verwaltet und zur vereinbarten Zeit an den Arbeitnehmer als:
- lebenslange Altersrente ausgezahlt
- oder - wenn gewünscht - als einmalige Kapitalzahlung geleistet.
- Rechengrößen seit dem 1. Januar 2019: 260 Euro monatlich bzw. 3120 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei und zusätzlich 260 Euro monatlich bzw. 3120 Euro im Jahr steuerfrei (minus dem tatsächlichem Wert aus der Versicherung mit Entgeltumwandlung)
In der Regel wird die Pensionskasse vom Unternehmer gegründet, kann aber auch von mehreren Unternehmen getragen werden. Sie wird in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) errichtet.
- Aber Achtung: Als VVaG unterliegt die Pensionskasse zwar der Versicherungsaufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, doch die Einzahlungen an den Pensionssicherungsverein sind nicht vorgeschrieben.
- Seit dem 1. Januar 2006 sind die Pensionskassen durch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) dereguliert, somit unterliegen sie nun den gleichen Anforderungen an den Rechnungszins und sonstige Kalkulationen wie Lebensversicherer. Die meisten (alten) Firmenpensionskassen haben sich auf Antrag wieder regulieren lassen. Das können sie aber nur durchsetzen, wenn auf Abschlusskosten und Vertriebsapparat verzichtet wird.
Auch immer mehr Versicherungsunternehmen gründen seit der Förderung ber Betrieblichen Altersvorsorge durch das Betriebsrentengesetz Pensionskassen. Sie sind kein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und daher kann der Arbeitgeber nicht Mitglied werden.
Der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen haben einen Rechtsanspruch auf die künftigen Leistungen, dabei erfolgt die Altersvorsorgeleistung überwiegend in Form von lebenslangen Renten.
Der Arbeitgeber finanziert die Versorgungsleistungen durch die Zahlung von Beiträgen an die Pensionskasse. Beschäftigte können sich durch Beiträge aus ihrem Arbeitsentgelt beteiligen (Entgeltumwandlung).
Tipp: Der Arbeitgeber muss die Einsparungen, die er bei der Sozialversicherung durch die Entgeltumwandlung erzielt, in Höhe von bis zu 15 % zugunsten des Versicherten an die Versorgungseinrichtung weiterzuleiten. Für Altverträge gilt eine Übergangsregelung bis 2022.
Seit 1. Januar 2019 kann der Arbeitnehmer maximal 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der der Gesetzlichen Rentenversicherung (West) in die betriebliche Altersversorgung einzahlen.
Die späteren Rentenleistungen unterliegen dann in voller Höhe der Besteuerung (nachgelagerte Besteuerung.
Pensionsfond
Gegenüber den Pensionskassen ist der Pensionsfonds investmentorientierter ausgerichtet. Er könnte theoretisch das vollständig eingezahlte Kapital in Aktien investieren.
- Der Pensionsfonds ist eine firmenunabhängige und selbstständige Versorgungseinrichtung, die Altersvorsorgeleistungen erbringt.
- Er unterliegt der staatlichen Versicherungsaufsicht.
- Investiert wird meist zu einem Teil in ein sicherheitsorientiertes Versicherungsprodukt, der andere Teil wird über Fonds direkt am Kapitalmarkt investiert. Die Aufteilung wird dabei in der Regel an die Bedingungen des Kapitalmarktes angepasst.
- Garantiert wird, dass im schlechtesten Fall mindestens die eingezahlten Beiträge für die Verrentung zur Verfügung stehen.
- Höhere Leistungen im Ruhestand erhält der Berechtigte, wenn die Anlagen Gewinn erzielen.
- Die versicherte Person ist der Arbeitnehmer: Er hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung. Die Altersvorsorgeleistungen des Pensionsfonds werden für die Arbeitnehmer durch Pensionspläne geregelt.
- Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer. Die Beiträge in den Pensionsfonds können entweder von Ihnen oder von Ihrem Mitarbeiter (durch Entgeltumwandlung) oder von beiden gemeinsam erbracht werden. Der Arbeitgeber muss für die zugesagten Leistungen gegenüber dem Arbeitnehmer haften.
- Die Auszahlung erfolgt stets in Rentenform. Der Arbeitnehmer hat ab dem vertraglichen Rentenbeginn Anspruch auf eine lebenslange Rente.
- Vorzeitig gekündigt werden kann die Direktversicherung nicht. Im Fall eines Arbeitsplatzwechsels kann der neue Arbeitgeber den Vertrag natürlich weiterführen. Wenn nicht, besteht die Möglichkeit, die Beiträge selbst einzuzahlen oder die Versicherung mit entsprechend geringeren Leistungen beitragsfrei weiterlaufen zu lassen.
Eingeschlossen werden kann neben der betrieblichen Altersversorgung auch eine Hinterbliebenenversorgung. Über die Rentenfonds kann man gleichzeitig die Berufsunfähigkeit absichern.
Lassen Sie sich individuell beraten!
Unterstützungskasse
Unterstützungskassen sind rechtlich unabhängige Versorgungseinrichtungen, sie werden getragen von einem bzw. mehreren Unternehmen, die als Verein oder GmbH die Beaufsichtigung der betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitgeber vornehmen.
Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge, die er dem Arbeitnehmer zugesagt hat, an die Unterstützungskasse bzw. kann auch der Arbeitnehmer Einzahlungen durch Entgeltumwandlung vereinbaren.
Gerade aus steuerlichen Gründen sind für besserverdienende Angestellte und Geschäftsführer Unterstützungskassen als Altersvorsorge besonders attraktiv.
Unterstützungskassen...
- ... unterliegen nicht der Versicherungs-/Finanzaufsicht.
- ... gewähren den Unternehmen Versorgungsleistungen ohne Rechtsanspruch, d. h. die Unterstützungskasse haftet nicht für Leistungsansprüche des Arbeitnehmers. Hier gilt § 1 Betriebsrentengesetz: "Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt." Wird also die Unterstützungskasse insolvent, muss das Unternehmen die Leistungen erbringen.
- Eine Rückdeckungsversicherung sichert daher die meisten Unternehmen ab. Wird das Unternehmen insolvent, springt der Pensionssicherungsverein (PSVaG) ein. Die Versorgungsleistungen gegenüber dem Arbeitnehmer sind auf jeden Fall abgesichert.
- ... gibt es auch als rückgedeckt arbeitende Unterstützungskasse.
- Bei dieser Form werden die Zusagen der Unterstützungskasse durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert.
- So sind auch die Zuwendungen der Unternehmen steuerlich voll abzugsfähig und eine Vorfinanzierung der späteren Versorgungsleistung ist somit möglich.
Finanziert werden die Unterstützungskassen durch Beiträge des Arbeitgebers zusätzlich zum Gehalt für den Arbeitnehmer. Die geleisteten Beiträge sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze frei von Steuer- und Sozialabgaben. Die spätere Auszahlung wird versteuert.
Der Arbeitnehmer kann selbst Beiträge durch Gehaltsumwandlung in die Unterstützungskasse einzahlen. Hier sind die Beiträge steuerfrei. Die späteren Rentenleistungen unterliegen ebenfalls der Versteuerung.
Die Unterstützungskassen entscheiden frei, wo und wie sie das eingezahlte Kapital anlegen und investieren.
Riester / Wohn-Riester
Eine Riester-Anlage kann sich aufgrund der staatlichen Förderung lohnen. Die Riester-Rente ist besonderes für Familien und Personen mit niedrigem Einkommen interessant.
Das eigentliche Ziel dieser Rente ist die Verlagerung der Altersvorsorge vom Staat auf den einzelnen Bürger.
Wieviel Förderung gibt es?
Jeder zahlt während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine Privat-Rente, einen Banksparplan oder einen Fonds und erhält Zulagen oder Steuerfreibeträge vom Staat.
Wer den vollen Sparbetrag aufbringt, erhält folgende Zulagen vom Staat „geschenkt":
Die sogenannte Grundzulage hat der Gesetzgeber seit dem 01. Januar 2018 auf 175 Euro angehoben. Für jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, erhält der Sparer zusätzlich eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro pro Jahr und Kind. Für zuvor geborene Kinder werden 185 Euro pro Jahr gezahlt werden.
Für Berufseinsteiger gibt es im ersten Sparjahr eine um 200 EUR erhöhte Grundzulage. Voraussetzung hierfür ist, dass er am 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag abschließt: nicht älter als 25 Jahre ist, nach dem 31. Dezember 1982 geboren ist und natürlich unmittelbar Zulage berechtigt ist.
Wichtig: Wird die Grundzulage gekürzt, so wird der Bonus in gleichem Verhältnis gekürzt.
Wieviel gespart werden muss, ist ebenfalls festgelegt:
Wollen Sie die vollen Zulagen erreichen, müssen Sie mindestens den Beitrag in Abhängigkeit Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen einzahlen: mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens bzw. maximal 2.100 Euro abzüglich der Zulagen.
Jeder Anbieter muss aktuell die sogenannte Riester-Garantie erfüllen. Stark vereinfacht bedeutet das, er muss mindestens den Erhalt der eingezahlten Beiträge sowie Zulagen garantieren sowie zusätzlich eine lebenslange Auszahlung der Rente.
Sonderausgabenabzug...
Zuglagenberechtigte Riester-Sparer mit höherem Einkommen können auch schauen, ob es sich eher lohnt die Altersvorsorge-Beiträge steuerlich geltend zu machen. Bei der Einkommensteuererklärung lassen sich die Eigenbeiträge (zuzüglich der zunächst erhaltenen Zulage) als Sonderausgaben bis max. 2.100 Euro anrechnen. Die Differenz zwischen dem steuerlichen Vorteil und den erhaltenen Zulagen bekommt der Riester-Sparer dann bei der Einkommenssteuer positiv angerechnet und muss entsprechend weniger zahlen.
Leistungen der Riester-Rente
Eine vollständige Umwandlung der Rente in eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich, es kann höchstens eine einmalige Auszahlung von 30 Prozent bei Rentenbeginn erfolgen.
Die Riester-Rente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr gezahlt werden. In der Regel beginnen die Zahlungen gleichzeitig mit Beginn der Altersrente der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Leistungen der Riester-Rente bestehen je nach Vertragsgestaltung alternativ aus:
- einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit: die Rente wird nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt
- einer lebenslangen Rente mit Todesfallleistung: das angesparte Kapital - abzüglich bereits gezahlter Renten - wird nach dem Tod des Rentenbeziehers an die Hinterbliebenen ausgezahlt
Wer hat Anspruch auf Förderung?
Anspruch auf diese staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge besteht für:
- alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer
- Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Soldaten und Zivildienstleistende
- Eltern im Erziehungsurlaub
- pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Hebammen, Pflegepersonal, Kurierfahrer)
- freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und Arbeitslose
- alle Personen, die eine Erwerbsminderungs- oder Dienstunfähigkeitsrente beziehen
- Grenzgänger, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, aber in Deutschland arbeiten und Pflichtmitglied im deutschen Alterssicherungssystem sind
Nicht gefördert werden:
- Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
- Selbstständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z.B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten)
Riester-Produkte
Riester-Anleger können sich zwischen Banksparplänen, Versicherungssparplänen und Fondssparplänen entscheiden.
Doch nicht jede Anlage ist für jedermann gleichermaßen geeignet...
Banksparpläne:
sind flexibel, transparent, bieten eine hohe Sicherheit und es gibt so gut wie keine Nebenkosten
Aber: Die Renditen der einzelnen Angebote unterscheiden sich enorm und können oft sehr niedrig ausfallen. Deshalb sollten Sie als Sparer die Angebote gründlich prüfen lassen. Banksparpläne werden mit fester oder flexibler Verzinsung angeboten.
Riester-Banksparpläne können derzeit fast nur bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken abgeschlossen werden.
Versicherungssparpläne:
Die klassische Riester-Rentenversicherung ist vergleichbar mit der privaten Rentenversicherung.
Es wird eine feste Mindestverzinsung von derzeit 2,25 Prozent garantiert. Profitieren kann der Anleger von der Überschussbeteiligung. Diese fällt bei jedem Versicherer unterschiedlich aus.
Flexibilität: Änderungen des Vertrags, z.B. wenn der Versicherte den Anbieter wechseln möchte oder nur weniger Beiträge in der Laufzeit zahlen kann, werden für die Kunden meist teuer.
Tipp: Nur Anleger, die von Anfang bis Ende der Laufzeit durchhalten, können mit ähnlichen Erträgen rechnen, wie sie von Fonds- oder Banksparplänen erzielt werden.
Fondssparpläne:
Mögliche Verluste sollen langfristig durch höhere Gewinnchancen ausgeglichen werden. Anleger, die sich für Fondssparpläne entscheiden, sollten also geduldig sein.
Zwar garantiert diese Anlageform keine Mindestverzinsung, aber den Kapitalerhalt!
Tipp: Durch einen Fondssparplan mit "Lebenszyklusmodell" sichern Sie Risiko und Renditechancen Ihrer Anlage. Diese schichtet, je näher die Rente rückt, das angesparte Geld in eine sichere, festverzinsliche Wertpapieranlage um.
Es gibt auch weitere Anlagen, die entweder mit dem Versicherungssparplan oder dem Banksparplan und einem Fondsanteil kombiniert werden. Auf jeden Fall ist bei allen Produkten eine kompetente Beratung notwendig.
Ein Wort zur Besteuerung
- Woran aber erstmal niemand denkt - die sogenannte nachgelagerte Besteuerung der Riester-Rente. Die Kapitalerträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei; die volle Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase.
Auch die mögliche Kapitalauszahlung von 30 Prozent unterliegt der Besteuerung.
Die Riester-Rente ist ALG II sicher.
Wohn-Riester
Seit dem 01.07.2008 kann gefördertes Altersvorsorgekapital besser genutzt werden.
Die Eigenheimrente ("Wohn-Riester") umfasst folgende Bereiche:
- Erwerb oder Bau einer eigengenutzten Wohnimmobilie: einer Wohnung in einem eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung, einer Genossenschaftswohnung oder eines eigentumsähnlichen oder lebenslangen Dauerwohnrechts
- Tilgung eines zertifizierten Darlehens zur Finanzierung einer selbstgenutzen Wohnimmobilie (Darlehen muss nach dem 31.12.2007 zustande gekommen sein)
- der Erwerb von Genossenschaftsanteilen
- Nutzung zu Entschuldung der selbstgenutzten Wohnimmobilie:
wurde die Wohnimmobilie bereits vor dem 31.12.2007 erworben, kann zu Beginn der Auszahlungsphase (z. B. bei Eintritt in das Rentenalter) das gesamte riestergeförderte Bausparkapital (Altersvorsorgekapital) für die Entschuldung des selbst genutzten Einfamilienhauses bzw. der Eigentumswohnung verwendet werden.
Anspruch haben:
- Pflichtversicherte in der Rentenversicherung
- Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
- Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug
- Kindererziehende während der rentenrechtlich berücksichtigten Zeiten
- Ehepartner, wenn der Partner nicht förderberechtigt ist
- Rentner wegen voller Erwerbsminderung - vor Rente Pflichtmitglied gesetzlicher Rentenversicherung
- Rentenempfänger wegen Dienstunfähigkeit - vor Rente Pflichtmitglied gesetzlicher Rentenversicherung
Die Förderung entspricht den klassischen Riester-Altersvorsorgeprodukten.
Begünstigt werden auch Altersvorsorgebeträge, die sich aus einer Sparphase und einer Darlehensphase zusammensetzen. Das sind in der Regel Bausparverträge.
Es gibt ein gesondertes Wohnförderkonto. Die dort eingezahlten Beträge werden jedes Jahr um zwei Prozent erhöht.
Die Besteuerung erfolgt in der Auszahlphase. Man hat die Möglichkeit, entweder die nachgelagerte Besteuerung über einen Zeitraum von 17 bis 25 Jahren zu wählen oder einmalig 70 Prozent des in der Wohnimmobilie gebundenen steuerlich geförderten Kapitals zu Beginn der Rentenphase versteuern zu lassen.
Allerdings kann der Stand des Wohnförderkontos jederzeit reduziert werden, indem ein entsprechender Betrag in einen klassischen Riester-Sparvertrag eingezahlt wird.
Wenn die Immobilie weiterverkauft wird, muss das steuerlich geförderte Kapital (Wohnförderkonto) wieder in einem Riester-Sparvertrag angelegt werden.
Die Wohn-Riester-Verträge können bei Versicherungen, Banken, Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften abgeschlossen werden.
Rürup-Rente (Basisrente)
Seit 01.01.2006 gilt der Unisex-Tarif!
Seit dem 01.01.2006 gilt der sogenannte Unisex-Tarif, bei dem alle Riester-Neuverträge "geschlechtsneutral" angeboten werden:
Männer und Frauen erhalten dann bei gleichem Beitrag die gleichen monatlichen Rentenleistungen.
Rürup-Rente (Basisrente)
Seit 2005 gibt es neben der Riester-Rente eine weitere Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, die sogenannte Rürup-Rente.
Allerdings erhalten Vorsorgesparer hier keine staatlichen Zulagen wie bei der Riester-Rente. Gefördert wird die Rürup-Rente nur über Steuervorteile.
Das ist vor allem für ledige, kinderlose Selbstständige interessant, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.
Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine Leibrente im Rahmen der Basisversorgung.
Welche Vorteile bietet die Rürup-Rente?
Zum einen steuerliche Vorteile, die vor allem für Selbstständige interessant sind, weil für diese keine Rentenversicherungspflicht besteht.
Für Selbstständige ist es die einzige Möglichkeit, steuerbegünstigt für die Rente zu sparen.
- Zahlung einer lebenslangen Leibrente
- staatliche Förderung, über den Sonderausgabenauszug werden Steuern gespart
- angespartes Kapital ist ALG II sicher
- Einzahlungen können der eigentlichen finanziellen Situation angepasst werden und sogar ausgesetzt werden
- Wertsteigerung in der Ansparphase unterliegen auf der Seite des Versicherungsnehmers keiner Besteuerung
- falls eine zusätzliche Berufsunfähigkeit, deren Anteil am Beitrag unter 50% ist, eingeschlossen ist, kann diese steuerlich abgesetzt werden
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden bei der Auszahlung nur innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung erhoben
- es können Regelungen für die Hinterbliebenen für die Basisrente vereinbart werden (bestimmte prozentuale Höhe der Hauptrente; Rentengarantiezeit; Rentenkapitalhöhe)
Was ist zu beachten?
Die Besonderheit der Rürup-Rente: Es gibt kein Kapitalwahlrecht - bei dieser Rentenform ist nur die Rentenauszahlung möglich.
Wer eine Rürup-Rente abschließt, zahlt über Jahre ein und erhält frühestens ab dem 62. Lebensjahr eine monatliche Auszahlung.
Sie ist an zahlreiche Bedingungen geknüpft und birgt auch einige Nachteile:
- die Ansprüche auf diese Rentenleistung sind nicht vererbbar und nicht an Dritte übertragbar, d. h. stirbt der Sparer vor Beginn des Rentenalters, ist das angesparte Geld weg , deshalb ist hier wichtig an eine Zusatzversicherung zu denken
- die Rürup-Rente kann nicht umgewandelt werden in eine Kapitalauszahlung, d. h. wie in der Gesetzlichen Rentenversicherung, ist das eingezahlte Geld erstmal weg, selbst in Notsituationen steht das eingezahlte Geld nicht zur Verfügung
- Rürup-Verträge können nicht: beliehen, übertragen,verschenkt oder gekündigt werden
- Beitragsfreistellung ist möglich
"Beitragsferien" sind nur eingeschränkt möglich
- viele Regelungen sind schwierig zu definieren, z. B. bei evtl. Scheidung
- kommt es bei einer Zusatzversicherung Berufsunfähigkeit zum Leistungsfall, so ist diese Leistung steuerpflichtig
- garantiert Rente für: eingezahlte Beiträge abzüglich Gebühren
- garantierte Verzinsung beträgt seit 2017 0,90 %
- bei fondsgebundenen Absicherung muss kein Garantiezins gewährt werden
- bei Unisextarifen (seit 2012) erhalten Männer und Frauen eine gleich hohe Auszahlung, bei geschlechtsspezifischen Tarifen (vor 2012) erhalten Frauen wegen statistisch höherer Lebenserwartung weniger Rente
Tipp: Die Rürup-Rente lohnt sich für diejenigen, die keinen Anspruch auf die Riester-Förderung haben. Allein Selbstständige und Freiberufler, die von anderen staatlich geförderten Altersvorsorge-Produkten ausgeschlossen sind, können davon profitieren.
Wieviel Förderung gibt es?
Die Beiträge z. B. zur Kapitallebensversicherung sind nicht mehr steuerlich absetzbar.
Bei der Rürup-Rente ist es so, dass die gezahlten Beiträge bis zu einer gewissen Grenze von der Steuer absetzbar sind. So können eine Menge Steuern gespart werden.
Der anerkannte Prozentsatz steigt jedes Jahr bis zum Jahr 2025 um zwei Prozentpunkte bis auf 100 Prozent an.
Dabei gelten Höchstbeträge: von 2005 bis 2014 bei Alleinstehenden bis 20.000 Euro und bei zusammen veranlagten Ehepaaren bis max. 40.000 Euro.
Seit 2015 sind die Höchstbeiträge an den Beitragssatz der knappschaftlichen Rentenversicherung und der jährlich geltenden Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt.
| Steuerjahr |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
... |
2025 |
| ansetzbarer %-Satz von der Steuer |
78% |
80% |
82% |
84% |
86% |
88% |
...% |
100% |
| Beitragssatz |
- |
24,8% |
24,8% |
24,8% |
24,7% |
24,7% |
...% |
...% |
| Höchstbeitrag |
20.000€ |
22.172€ |
22.766€ |
23.362€ |
23.712€ |
24.305€ |
... |
... |
| Betrag |
15.600€ |
17.738€ |
18.668€ |
19.624€ |
20.392€ |
21.388€ |
... |
... |
Förderbare Sparformen
Der Anleger kann zwischen speziellen Tarifen in der Basisrente wählen:
- Fondsplan (während der Ansparphase)
- konventionelle Rentenversicherung
- fondsgebunde Rentenversicherung
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit zu den Tarifen Zusatzversicherungen zu wählen, wie zum Beispiel: Hinterbliebenenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
Auszahlphase -Rentenphase
Die monatlichen Leistungen der Rürup-Rente sind nur bis 2040 begrenzt steuerpflichtig.
| Rentenbeginn |
2017 |
2020 |
2025 |
2030 |
2035 |
2040 |
| Besteuerung |
74% |
80% |
85% |
90% |
95% |
100% |
Ab 2040 werden die gesamten monatlichen Rentenbeträge versteuert. Falls der Versicherte in der Auszahlungsphase verstirbt, verfällt das eingezahlte Kapital, das rechnerisch noch nicht ausbezahlt wurde. Dies kann verhindert werden, indem eine Rentengarantiezeit vereinbart wird. Es kann auch eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner vereinbart werden.