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Betriebliche Unfallversicherung
Die betriebliche Gruppenunfallversicherung können Arbeitgeber für ihre Beschäftigten und Vereine für ihre Mitglieder abschließen. Sie ist eine Möglichkeit für Unternehmer, über attraktive Zusatzleistungen Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Der Schutz gilt in der Regel sowohl bei beruflichen als auch privaten Unfällen. Viele Versicherer gestatten es, auch einzelne Personengruppen oder ausgewählte Risiken abzusichern, z. B. den Schutz auf leitende Angestellte oder auf Wegeunfälle zu beschränken. Zudem profitieren die Versicherungsnehmer von Rabatten und Steuervorteilen.
 
Ihre Vorteile
Das sollten Sie über unsere Gruppenunfallversicherung wissen:
  • Kostengünstige und steuerlich attraktive Sozialleistung zur Mitarbeiterbindung.
  • Beiträge stellen Betriebsausgaben dar und mindern so Ihren steuerpflichtigen Gewinn.
  • Je mehr Personen versichert werden, desto günstiger werden die Beiträge pro Mitarbeiter.
  • Die im Schadenfall gezahlte Kapitalleistung ist für Ihre Mitarbeiter bestimmt und hat dadurch keinen Einfluss auf Ihren Betriebsgewinn.
Die maßgeschneiderte Absicherung für Sie und Ihre Mitarbeiter.
Denn Sie können
  • entscheiden, ob Sie alle Mitarbeiter, einzelne Personen oder Personengruppen versichern möchten.
  • festlegen, ob die Absicherung Ihrer Mitarbeiter rund um die Uhr erfolgen soll oder ob sich die Versicherung nur auf berufliche Unfälle mit oder ohne Wegerisiko erstrecken soll.
  • bestimmen, wie hoch die Versicherungssumme ist und welches Invaliditätsmodell gilt.
  • aussuchen, ob auch Leistungen z.B für den Todesfall oder den Krankenhausaufenthalt erbracht werden.
  • wählen, ob das Servicepaket »Hilfe und Pflege« als zusätzliche Assistanceleistung eingeschlossen wird.
Fazit!
Wenn Sie als Arbeitgeber als direkter Anspruchspartner die Gruppenversicherung für ihre Mitarbeiter abschließen, schaffen Sie mit geringem Kapitaleinsatz einen attraktiven Mehrwert für ihr Unternehmen.
 
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Ergänzung zur Gesetzliche Rentenversicherung.
Jede Firma ist seit Januar 2002 verpflichtet, eine Betriebsrente für Arbeitnehmer anzubieten.

Direktversicherung
Die Direktversicherung - als Grundversorgung der Betrieblichen Altersvorsorge.
Hier schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für seinen Angestellten ab und zahlt die Beiträge direkt an die Versicherung im Rahmen der Entgeltumwandlung.
Bei der Direktversicherung erfüllt der Arbeitgeber sein Versorgungs- Versprechen gegenüber dem Arbeitnehmer, indem er eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und die Beitragsleistungen übernimmt.

 
Wichtige Hinweise zur Direktversicherung
  • Der Arbeitgeber ist in dem Fall der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer die versicherte Person, die auch bei Ablauf bezugsberechtigt ist bzw. seine Hinterbliebenen.
  • Durch die neue Rentenreform können auch Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer eingezahlt werden. Ein Teil des monatlichen Entgelts wird dabei "umgewandelt" und in die Direktversicherung zum Aufbau einer ausreichenden betrieblichen Altersvorsorge eingezahlt.
  • Steuerfreie Einzahlung der Beiträge in die Direktversicherung bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Gesetzlichen Rentenversicherung plus gegebenenfalls 1.800 Euro.
  • Am Ende der Laufzeit bekommt der Arbeitnehmer die Rentenversicherungsleistungen ausbezahlt - entweder als lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung. Zu beachten ist: Sie werden in voller Höhe als sonstige Einnahmen nachgelagert besteuert.
  • Vorzeitig gekündigt werden kann die Direktversicherung nicht. Für den Fall eines Arbeitsplatzwechsels kann der neue Arbeitgeber den Vertrag natürlich weiterführen. Wenn nicht, besteht die Möglichkeit, die Beiträge selbst einzuzahlen oder die Versicherung mit entsprechend geringeren Leistungen beitragsfrei weiterlaufen zu lassen.
  • Das Bezugsrecht aus dieser Versicherung steht dem Arbeitnehmer zu.
  • Im Versorgungsfall bekommt der Arbeitnehmer direkt von der Versicherung Leistungen.
  • Auch im Insolvenzfall stehen dem Arbeitnehmer die Leistungen zu.
  • Im Todesfall bezugsberechtigt sind:
    • Ehegatten, frühere Ehegatten, Kinder, Lebensgefährten, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften
    • die Erben erhalten bei Tod vor Rentenbeginn die bisher eingezahlten Beiträge (Beitragsrückgewähr) zuzüglich der Überschussanteile ausgezahlt
    • bei Tod nach Rentenbeginn erhalten die Erben die Hinterbliebenen Rente innerhalb der Rentengarantiezeit
    • ist kein Erbe eingesetzt können auch an andere Personengruppen die Beerdigungskosten, in der Regel 8000 Euro ausgezahlt werden
Anmerkungen für den Arbeitgeber
Für Sie sind die Aufwendungen zu einer Direktversicherung als Betriebsausgabe abzugsfähig und mindern so den steuerpflichtigen Gewinn.
 
Die Vorteile für den Arbeitgeber
  • Abwicklung des Anpruches auf Entgeltumwandlung möglich
  • geringer Verwaltungsaufwand
  • alle Formen der Leistungszusage sind möglich
  • kein Bilanzausweis der Versorgungsverpflichtung
  • keine INSOLVENZVERSICHERUNGSPFLICHT
  • das Risiko trägt der Versicherer
Die Vorteile für den Arbeitnehmer
  • In Bezug auf den Garantiezins ist der Vorsorgevertrag sicher.
  • Versorgungsaufwand kann durch Zulagen gefördert werden
  • Abwicklung des Anpruches auf Entgeltumwandlung möglich
  • alle Formen der Leistungszusage sind möglich
  • steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge
  • einfache Übertragbarkeit auf den neuen Arbeitgeber
Die Nachteile für den Arbeitnehmer
  • niedrigere Leistungsansprüche (Gesetzliche Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld) durch sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung
  • Auszahlungen steuerpflichtig
  • bei der Auszahlung werden Beiträge zur Krankenversicherung gefordert (sofern gesetzl. krankenversichert)
    Seit 2004 erheben die Gesetzlichen Krankenkassen den vollen Beitragssatz auf Kapitalabfindungen aus Direktversicherungen - auch auf Altverträge!
    Beispiel: Bei einer Auszahlung von 60.000 Euro nimmt sich die GKV rund 8.100 Euro. Zur Zeit laufen in Deutschland einige Musterklagen hierzu, werden diese Prozesse zu ungunsten der Rentner entschieden - sollte man im Zweifelsfall seine Police mit einem Experten zusammen überprüfen.
Seit dem 01.01.2005 gelten neue Regelungen
Für alle ab dem 01.01.2005 abgeschlossenen Verträge gilt:
Die Bezüge aus der Direktversicherung gehören grundsätzlich zum erhaltenen Arbeitslohn und werden selbstverständlich mit Lohnsteuer und Sozialabgaben belegt.Die Auszahlung der Direktversicherung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig (nachgelagerte Besteuerung).
 
Folgendes gilt:
  1. Nach §3 Nr.63 EstG sind die Zuwendungen für begünstigte Arbeitnehmer steuerfrei und werden nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt, bis zu einer Obergrenze von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings ist diese Steuerfreiheit auf solche Versorgungsansprüche begrenzt, die in Form einer lebenslangen Rente oder eines Auszahlungsplanes ab dem 85. Lebensjahr erfolgen. Seit dem 01.01.2009 sind die vom Arbeitnehmer finanzierten Zuwendungen (Entgeltumwandlung) sozialversicherungspflichtig; sie bleiben aber steuerfrei. Die Auszahlung der Direktversicherung ist nun steuer- und sozialversicherungspflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Anmerkung: Übrigens können maximal 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase angesparten Kapitals außerhalb der monatlichen Leistungen ausgezahlt werden.
  2. Die Beiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung werden steuerfrei eingezahlt und können gegebenenfalls um einen Betrag in Höhe von 1.800 Euro erhöht (pro Kalenderjahr) werden.
  3. Desweitern kann man für die Beiträge, für die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet worden sind, Zulagenförderung beantragen. Im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung wird die Zulagenförderung noch durch einen die Steuerbelastung mindernden Sonderausgabenabzug ergänzt, sofern dies eine Steuerersparnis ergibt (Nettoentgeltumwandlung).

Neu ab 2019
Ab dem 1. Januar kann jeder Arbeitnehmer einen Zuschuss von maximal 15 % von seinem Arbeitgeber zur Firmendirektversicherung erhalten. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber selbst durch die Entgeltumwandlung eine Einsparung in dieser Höhe bei den Sozialversicherungsbeiträgen erzielt. Ab 2022 gilt dies dann auch für schon laufende Verträge. Alle Lohn- und Gehaltsempfänger können in 2019 monatlich 268 Euro steuer- und sozialabgabenfrei oder 536 Euro steuerfrei anlegen. Wichtig! Dies gilt natürlich nur für das 1. Arbeitsverhältnis.