Haftpflicht
Wer selbstständig ein Gewerbe betreibt oder als Freiberufler tätig ist, trägt im Arbeitsalltag immer ein gewisses Risiko. Schnell kann einmal ein Schadensfall eintreten, der Sie als Selbstständigen in finanzielle Nöte bringt.
Die richtige Gewerbeversicherung (auch Firmenversicherung oder Betriebsversicherung genannt) beugt dem vor und sichert Sie umfassend gegen Schäden mit finanziellen Folgen ab. Oft stellt sich für selbstständig Tätige hier jedoch die Frage:
Welche Gewerbeversicherung ist wirklich notwendig?
Je nach Tätigkeitsfeld und Branche muss diese Frage ganz individuell beantwortet werden, da sich die Risiken teils erheblich voneinander unterscheiden.
Vermögensschadenhaftpflicht
Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Mit einer Vermögensschadenhaftpflicht sichern Sie Ihr Unternehmen gegen finanzielle Schadenersatzforderungen ab. Die Vermögensschadenhaftpflicht – auch als Berufshaftpflichtversicherung bezeichnet – springt ein, wenn Sie Fehler machen, die bei Ihrem Kunden sogenannte „echte Vermögensschäden“ verursachen.
Stellt Ihr Kunde Schadenersatzansprüche aus Vermögensschäden an Ihr Unternehmen, prüfen unsere Spezialisten, ob die Forderungen berechtigt sind. Falls ja, entschädigen wir die Ansprüche – Beträge in sechsstelliger Höhe sind hier keine Seltenheit.
Bei unberechtigten Forderungen erhalten Sie juristische Unterstützung. Wir vertreten Ihre Firma sogar vor Gericht: Im Falle einer Klage übernimmt der Versicherer die Kosten (passiver Rechtsschutz).
Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Die Absicherung durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für alle Branchen und Berufe sinnvoll, in denen das Risiko besteht, dem Kunden einen finanzieller Schaden zuzufügen – beispielsweise aus fehlerhaft oder verzögert erbrachten Leistungen. Daraus können schnell Schadenersatzansprüche im sechsstelligen Bereich entstehen, die ein Selbstständiger oder Unternehmen ohne Schutz selbst tragen muss.
Solche Vermögensschäden sind mitunter eine Gefahr für die berufliche Existenz, denn nicht alle Haftpflichtansprüche können aus dem eigenen Vermögen gezahlt werden! Deshalb ist dieser Haftpflicht-Schutz unter anderem für IT-Dienstleister, Unternehmensberater und Freiberufler in der Marketing- und Werbebranche wichtig – und für bestimmte Berufsgruppen wie Hausverwalter sogar vorgeschrieben.
Wie viel kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Sie können bei der Vermögensschadenhaftpflicht unterschiedliche hohe Deckungssummen bestimmen – und den Versicherungsschutz Ihren individuellen Risikoverhältnissen anpassen. Danach richten sich auch die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflicht. Fragen Sie uns – wir beraten Sie bei der Festlegung der richtigen Summe und finden den passenden Tarif.
D&O Versicherung
Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände tragen in Unternehmen eine große Verantwortung. Diese Verantwortung kann im Ernstfall Haftung mit dem Privatvermögen für Schäden verschiedenster Art und somit hohe Kosten bedeuten. Um sich davor zu wappnen, empfiehlt sich eine D&O Versicherung. Dieser Ratgeber sagt Ihnen, worauf es dabei ankommt und ob dieser Versicherungsschutz für Führungskräfte sinnvoll ist.
Eine D&O Versicherung ist eine Form der Berufshaftpflichtversicherung und wird dem Bereich Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zugeordnet. Das Kürzel „D&O“ steht für „Directors and Officers“. Dabei handelt es sich um Vorstände oder Aufsichtsräte.
Somit ist eine D&O Versicherung eine Haftpflichtversicherung für Manager und Führungskräfte. In Deutschland wird die D&O Versicherung deshalb auch „Managerversicherung“ genannt. Abgedeckt werden damit sämtliche Tätigkeitsfelder im Management. Die Deckung wird in der Regel sowohl für Schäden aus dem operativen Geschäft als auch strategische Entscheidungen übernommen.
So wird die D&O Versicherung noch genannt
Je nach Versicherer, Leistungsumfang, versicherter Personengruppe und Produkt wird die D&O Versicherung auch mit folgenden Begriffen bezeichnet:
- Managerhaftpflicht-Versicherung
- Berufshaftpflicht-Versicherung für Manager
- Geschäftsführer-Haftpflicht-Versicherung
- Vorstands-Haftpflicht-Versicherung
- Organhaftpflicht-Versicherung
- Unternehmensleiter-Haftpflicht-Versicherung
Versicherbare Personengruppen
- Ehemalige, gegenwärtige und künftige Mitglieder des Vorstandes
- Ehemalige, gegenwärtige und künftige Mitglieder der Geschäftsführung
- Ehemalige, gegenwärtige und künftige Mitglieder des Aufsichtsrates
- Ehemalige, gegenwärtige und künftige Mitglieder des Verwaltungsrats und Vertretung
- Leitende Angestellte
- Compliance Officer
- Generalbevollmächtigte
- Zollbeauftragte
Je nach Versicherungsumfang können über die D&O Versicherung auch Ehepartner, Betreuer, Pfleger, Erben oder eingetragene Lebenspartner abgesichert werden.
Auch wenn die D&O Versicherung Managerversicherung genannt wird, ist ein entsprechender Haftpflichtschutz ebenfalls für leitende Angestellte oder Bevollmächtige sinnvoll. Grundsätzlich ist eine D&O Versicherung nicht nur für große Unternehmen, sondern für Firmen jeglicher Größe geeignet, um sich gegen hohe Forderungen im Schadensfall abzusichern.
Darüber hinaus profitieren Manager von Vereinen, Stiftungen oder Organisationen von einer entsprechenden Deckung über eine D&O Versicherung.
So funktioniert die Versicherung
Eine D&O Versicherung funktioniert wie eine herkömmliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. In diesem Fall schließt ein Unternehmen den Versicherungsvertrag für das Management oder einzelne Mitarbeiter aus der Führungsetage ab. Oder Manager nutzen eigene Versicherungspolicen.
Je nach Umfang und Deckungssumme der Police erhält der jeweilige Versicherer eine Prämie. Im Schadensfall übernimmt das Versicherungsunternehmen dann die Regulierung bis zur Höhe der Deckungssumme im Rahmen der gewährten Versicherungsleistungen.
Welche Schäden werden abgedeckt?
Eine D&O Versicherung deckt in der Regel Schäden ab, aus welchen Innen- oder Außenansprüche entstehen.
Die Innenhaftung umfasst Forderungen, die vom Unternehmen oder einer Aktiengesellschaft selbst an das Management oder Führungskräfte gestellt werden.
Die Außenhaftung betrifft Forderungen von Geschäftspartnern, anderen Unternehmen, Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern oder Behörden.
Die Deckung greift bei Verletzung der Sorgfaltspflicht der versicherten Personen. Voraussetzung dafür ist, dass die Schäden nicht wissentlich, grob fahrlässig oder mit Vorsatz entstanden sind. Denn dann übernimmt die D&O Versicherung die Schadensregulierung nicht.
Rückwärtsdeckung: Möglich ist dafür eine Übernahme von Schäden, die bereits vor der Versicherungslaufzeit entstanden sind. In diesem Fall wird vertraglich eine sogenannte „Rückwärtsdeckung“ vereinbart. Damit eine solche Deckung gültig werden kann, darf der Schaden den Versicherungsnehmern sowie den versicherten Personen zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses nicht bekannt gewesen sein.
Nachmeldefristen: Viele D&O Versicherungen enthalten sogenannte „Nachmeldefristen“. Demnach sind auch Schadensersatzansprüche gedeckt, die nach Ablauf des Versicherungsvertrags erhoben werden. Die Schadensursache muss jedoch innerhalb der Versicherungszeiten gelegen haben.
Einschränkungen bei der Deckung
Jede D&O Versicherung hat Grenzen bezüglich ihrer Leistung.
Im Folgenden finden Sie einige Beispiel für Leistungsgrenzen:
- Kein Kaskoschutz: Die D&O Versicherung ist eine klassische Haftpflichtversicherung. Demnach geht es primär um die Abwehr oder Einschränkung von Schadensersatzforderungen im Rahmen einer Organhaftung. Somit müssen die Ansprüche begründet sein, damit die Versicherung überhaupt leistet. Die Partei, die Forderungen gegen den Schadensverursacher stellt, muss ein mögliches Fehlverhalten nachweisen. Im Gegenzug erfolgt bei Feststellung eines Schadens eine „Beweislastumkehr“, sodass der Versicherte belegen muss, dass seine Entscheidung richtig war, obwohl dadurch ein Schaden verursacht wurde.
- begrenzter Schutz bei „Eigenschäden“: Wenn Unternehmen im Rahmen der Innenhaftung Ansprüche gegen eigene Mitarbeiter stellen, ist die Haftung der Versicherung meist eingeschränkt.
- Kompromiss statt Schadenregulierung: In vielen Streitfällen wird ein Kompromiss gefunden, bevor es zur eigentlichen Regulierung des Schadens durch die Versicherung kommt.
- Mögliche Leistungsausschlüsse: D&O Versicherung können bestimmte Klauseln enthalten, welche die Deckung eingrenzen. So greifen die Policen nicht bei Vorsatz. Ebenso können Policen einen Dienstleistungsausschluss enthalten. Dies bedeutet, dass die Versicherung bei Schäden im operativen Geschäft nicht greift.
- Keine Haftungsbefreiung bei mangelnder Kenntnis: Eine D&O Police greift in der Regel nicht, wenn ein Schaden durch mangelnde Kenntnis oder Eignung einer Führungskraft entstanden ist. Diese beiden Aspekte führen nicht dazu, dass die betreffende Person von der Haftung befreit ist.
Schadenbeispiele
Fehlentscheidungen im Management können in Unternehmen schnell Schäden in Millionenhöhe verursachen. Hier finden Sie mögliche Schadenbeispiele, bei welchen eine D&O Versicherung greift:
- In einem Unternehmen wurde eine EDV-Anlage mit Firmennetzwerk installiert. Doch es stellt sich heraus, dass die Anlage viel zu klein dimensioniert ist und der Betrieb deshalb teilweise stillgelegt werden muss. Die Folge: hohe Kosten für den Betriebsausfall und nachträgliche Nachrüstung der EDV.
- Das Management hat aufgrund fehlerhafter Terminkontrolle versäumt, fällige Forderungen von Kunden oder Mandanten einzuziehen. Da die Forderungen inzwischen verjährt sind, macht das Unternehmen starke Verluste.
- Mehrere Mitarbeiter haben eine Kündigung erhalten. Doch deren Rechtsanwälte haben schwere Formfehler entdeckt, weshalb das Unternehmen nun hohe Abfindungen bezahlen muss.
Produkthaftpflicht
Ihr Unternehmen haftet für verschuldete Schäden unbegrenzt...
...deshalb braucht man eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung.
Sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.
In einer Betriebshaftpflichtversicherung sind Personen- und Sachschäden über die sogenannte Produkthaftpflicht eingeschlossen. Diese Versicherung ist bei Vermögensschäden jedoch nicht ausreichend.
Was ist eine Produkthaftpflichtversicherung?
Das Produkthaftungsgesetz besagt seit 1990, dass ein Hersteller von Waren auch dann für diese haftet, wenn ihn keine Schuld an den Mängeln trifft. Diese Haftung ist so streng gefasst, dass man diese im Vorfeld auch nicht vertraglich ausklammern kann.
Wenn Sie als Händler Waren in die EU einführen, haften Sie für diese, wenn Sie den Händler/Hersteller nicht nennen, und diese Produkte unter Ihrem Markenzeichen vertreiben.
Viele Versicherungsunternehmen bieten verschiedene erweiterte Produkthaftpflichtversicherungen an:
- für fehlende zugesicherte Eigenschaften
- für Vermischungsschäden
- für Weiterverarbeitungsschäden
- für Produktionsschäden durch Maschinen
Wenn Sie Ihrem Produkt bestimmte Eigenschaften zugesichert haben, brauchen Sie unbedingt eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung.
Betriebshaftpflichtversicherung
- Als Unternehmer haften Sie für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen durch Ihre betriebliche Tätigkeit oder Ihre Erzeugnisse zufügen.
- Die Betriebshaftpflicht schützt Sie vor den hohen Kosten, die ein Geschädigter von Ihnen fordern kann.
- Den Versicherungsschutz stimmen wir auf Ihre Bedürfnisse ab und versichern die wichtigsten Risiken.
- Die Betriebshaftpflicht ist ein unverzichtbarer Schutz für Selbstständige und Unternehmen.
Wann ist eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll?
Fehler passieren – auch wenn Sie und Ihre Mitarbeiter noch so genau arbeiten. Sobald Personen durch Ihre Arbeit oder Produkte zu Schaden kommen, haften Sie als Unternehmer. Diese Gefahr ist immer da – daher gehört eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Basisschutz für Ihr Unternehmen. Damit schützen Sie sich im Schadenfall vor Kosten, die Ihre Existenz bedrohen können. Wir bieten für nahezu jeden Betrieb und fast jedes Berufsbild ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept.
Das leistet die Betriebshaftpflichtversicherung
Im Schadenfall prüfen wir, ob Sie haftpflichtig sind und die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehren wir für Sie und die Versicherten ab, notfalls vor Gericht.
Sind die Ansprüche berechtigt, zahlen wir diese bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen. In der Regel sind das 3 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auf Wunsch können Sie eine höhere Versicherungssumme vereinbaren.
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflicht schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen, die aus dem ausgeübten Beruf heraus entstehen können.
Wie kann die Berufshaftpflicht schützen?
Wenn man in irgendeiner Weise einem anderen Menschen (oder Unternehmen) einen Schaden zufügt, ist man verpflichtet, diesen zu ersetzen. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt Schadenersatzpflicht durch § 823. Das BGB begrenzt die Haftung nicht. Die von Deutschen Gerichten zugesprochenen Schadenssummen nehmen immer mehr zu.
Das heißt, Sie haften unbeschränkt mit Ihrem gesamten Eigentum - das kann manchmal sogar ein Leben lang der Fall sein. Die Berufshaftpflicht wehrt falsche Ansprüche ab und reguliert im berechtigten Fall den Schaden.
Auf Ihre Berufsgruppe abgestimmt
Die Risiken sind in jedem Beruf anders verteilt. Wenn Sie einen freien Beruf ausüben, bieten Ihnen die Versicherer auf Ihre Berufsgruppe abgestimmte Absicherungen an. Einige Beispiele hierfür sind:
- Architektenhaftpflicht
- Ingenieurhaftpflicht
- Arzthaftpflicht
Umwelthaftpflichtversicherung
Die Umwelthaftpflichtversicherung ist eine Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung. Eine Umwelt-Basisdeckung ist in der Betriebshaftpflichtversicherung bereits enthalten. Für alle Firmen, die mit umweltrelevanten Anlagen arbeiten und umweltgefährdende Stoffe lagern, ist eine Umwelthaftpflichtversicherung zu empfehlen. Typische Anlagen sind Öltanks, Kläranlagen, Brennstoff- und Chemikalientanks, Ölabscheider, Raffinerien oder auch solche, die in der Farben- oder Chemikalienherstellung eingesetzt werden. Die hieraus resultierenden Schäden müssen gesondert durch die Umwelthaftpflichtversicherung versichert werden.
Umweltschäden können zum einen das Image eines Unternehmens schädigen, vor allem aber seine wirtschaftliche Existenz gefährden. Als Inhaber haften Sie für Umweltschäden und -belastungen, die von Ihrem Betrieb ausgehen. Hohe Schadenersatzansprüche sind nicht selten. Insbesondere, wenn Menschen betroffen sind oder Böden und Gewässer verseucht werden.
Leistungen der Versicherung
- Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung des Unternehmers
- Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme
- Freistellung von berechtigten Sanierungs- oder andere Kostenverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten
- Erstattung anfallender Gutachter- und Sachverständigenkosten
- Übernahme der Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten