1. Eigentumsabsicherung-Allgemein
Die eigenen Vier-Wände sind für die meisten Deutschen die wichtigste Investition, die sie in ihrem Leben tätigen. Auch der im Haushalt angeschaffte Hausrat ist bei Totalverlust, da die finanziellen Mittel genau dann nicht zur Verfügung stehen, nicht einfach zu ersetzen.
Noch gravierender ist der Totalschaden an der eigenen Immobilie und genau aus diesem Grund ist eine Wohngebäudeversicherung unerlässlich.
Außerdem darf die Absicherung des eigenen Pkw nicht vergessen werden.
Hausrat
Eine Hausratversicherung schützt den Wert aller beweglichen Gegenstände in Ihrem Haushalt. Sie greift unter anderem nach einem Brand, Leitungswasserschaden, Einbruch und Unwetterschäden.
Überlegen Sie einmal, was Ihre Einrichtung insgesamt gekostet hat: die Möbel, Haushalts- und Elektrogeräte, aber auch der Inhalt Ihrer Schränke, Ihre Kleidung, die Bettwäsche und Handtücher, Ihre Bücher, vielleicht Schmuck und andere Wertsachen. Da kommt schnell eine große Summe zusammen. Könnten Sie das alles auf einmal ersetzen, wenn durch ein Feuer oder einen Wasserrohrbruch Ihre Wohnung verwüstet wurde? Falls nicht, ist eine Hausratversicherung sinnvoll, damit Sie kein unnötiges Kostenrisiko eingehen.
Das versichert eine Hausratversicherung
Die Hausratversicherung erstattet den Wiederbeschaffungswert Ihres Hausrats; sie kommt also die Kosten auf, die entstehen, wenn Gegenstände in gleicher Art und Qualität neu gekauft werden müssen.
Doch was ist eigentlich Hausrat?
Zum versicherten Hausrat zählen:
- Gebrauchsgegenstände wie Haushaltsgeräte, Technik und Kleidung
- Einrichtungsgegenstände wie Möbel und Teppiche
- Verbrauchsgegenstände wie Nahrungsmittel
- Schmuck und Bargeld (diese Gegenstände allerdings häufig nur bis zu einer Obergrenze)
Sie können eine detaillierte Inventarliste erstellen, um den genauen Wert Ihres Hausrats zu versichern, oder die Deckungssumme der Versicherung pauschal errechnen. Wichtig ist, dass die Summe Ihren Hausrat großzügig abdeckt – denn eine Unterversicherung kann ärgerliche Folgen haben. In diesem Fall übernehmen viele Versicherungen die Schäden nur anteilig.
Die Hausratversicherung kommt auf für Schäden durch:
- Feuer und Explosion
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl
- Vandalismus
Umfang und Ergänzungen des Versicherungsschutzes
Ob Mieter oder Eigentümer – eine Hausratversicherung schützt das Hab und Gut in Ihren vier Wänden. Für Eigentümer ist sie die passende Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung, die für Schäden am Gebäude aufkommt.
Der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung gilt jedoch nicht nur für Ihre Wohnung oder Ihr Haus. Er umfasst auch Terrassen, Garagen auf dem versicherten Grundstück, Anbauten und Kellerräume. Gehört auch eine Außenversicherung zum abgeschlossenen Vertrag, ist Ihr mitgenommener Besitz zusätzlich auf Reisen geschützt.
Im Schadensfall sind mit einer Hausratversicherung nicht nur Ihre Einrichtung und Wertsachen geschützt, sondern auch die weiteren Kosten abgedeckt, die durch den Schaden entstanden sind. Falls Aufräumarbeiten anstehen, Sie aufgrund des Schadens zeitweise ein Hotelzimmer benötigen, das Schloss ausgetauscht werden muss oder Reparaturen am Gebäude notwendig sind, übernehmen viele Versicherungen die zusätzlichen Kosten.
Tipp: Melden Sie Umzüge und zeitweilige Baumaßnahmen an Haus oder Wohnung Ihrer Hausratversicherung. So stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsschutz stets an Ihre aktuelle Lebenssituation angepasst ist.
Was ist eine verbundene oder erweiterte Hausratversicherung?
Bei der Hausratversicherung spricht man von einer „verbundenen Versicherung“, weil sie mehrere Gefahren gemeinsam absichert. Im Falle der Hausratversicherung sind diese Gefahren:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus
Dass es sich um eine verbundene Versicherung handelt, bedeutet: Sie können die genannten Gefahren nicht einzeln in einem Vertrag ein- oder ausschließen. So ist es zum Beispiel nicht möglich, den Hausrat nur gegen Feuer zu versichern. Zusätzlich zu diesen Basisleistungen besteht die Möglichkeit, die Hausratversicherung um einen individuellen Extraschutz zu erweitern.
Die gängigsten Bausteine zur Ergänzung Ihrer Hausratversicherung sind Absicherungen bei:
- Fahrraddiebstahl
- Glasschäden
- Elementarschäden wie Überschwemmungen
Ob und inwieweit ein zusätzlicher Schutz angebracht ist, hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen ab. Stellen Sie Ihr Fahrrad beispielsweise statt im Keller an der Straße ab, kann eine Fahrradversicherung eine praktische Ergänzung zu Ihrer Hausratversicherung sein.
Auch eine Glasversicherung kann sinnvoll sein. Sie deckt Schäden durch Glasbruch ab. Das ist besonders empfehlenswert, wenn Sie einen Wintergarten oder gläsernes Mobiliar haben.
Das versichert eine Hausratversicherung nicht
Es gibt ein paar Ausnahmen vom Schutz der Hausratversicherung. Fällt Ihnen etwas herunter oder geht es einfach kaputt, erstattet die Hausratversicherung den entstandenen Schaden nicht. Bei vielen Versicherern wird ein Schaden, der durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, nur in Einzelfällen übernommen. Grob fahrlässig handelt zum Beispiel, wer eine Kerze anzündet und den Raum für längere Zeit verlässt.
Auch Gebäudebestandteile sind nicht vom Versicherungsschutz erfasst. Sollten Sie als Mieter Teile der Wohnung beschädigen, würde dies eine Privathaftpflichtversicherung abdecken, die für sogenannte Mietsachschäden aufkommt.
Einfacher Diebstahl, also der Diebstahl ohne Anwendung von Gewalt oder einen Einbruch, wird vom Versicherungsschutz ebenfalls nicht erfasst. Wird Ihnen also im Café das Smartphone vom Tisch gestohlen oder in der Stadt das Portemonnaie unbemerkt aus der Tasche gezogen, ist dies nicht abgesichert. Gleiches gilt für Trickbetrug: Werden Sie abgelenkt und ein Betrüger verschafft sich so Zugang zu Ihrer Wohnung oder Zugriff auf Ihre Wertsachen, kommt die Hausratversicherung meistens nicht für den Schaden auf.
Worauf Sie achten sollten, wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen
Der Versicherungsmarkt bietet zahlreiche Angebote. Da ist es schwer, den Überblick zu behalten und die passende Versicherung zu finden. Außerdem orientiert sich die Höhe des Versicherungsbeitrags an Wohnfläche, Wohnort und den gewählten Zusatzpaketen, lässt sich also nicht pauschal benennen.
Was ist eine gute Hausratversicherung und worauf sollten Sie bei der Hausratversicherung achten?
Wichtig sind folgende Punkte:
- Umfang der versicherten Schäden
- Unterversicherung lässt sich einfach vermeiden
- Umfang der versicherten Kosten
- Gefahrenerhöhungen
Wohngebäude
Für Jeden ein Schreckensszenario...
...das Haus brennt bis auf die Grundmauern nieder - zum Glück sind wenigstens die Familienmitglieder gerettet... Doch was nun? Nur wenige Menschen können die Folgekosten aufbringen; für viele bedeutet das den finanziellen Ruin...
Die Versicherung schützt Sie zwar nicht vor Schäden an Ihrem Haus - jedoch vor den finanziellen Folgen.
Folgende Risiken können einzeln oder kombiniert versichert werden:
| Feuer |
dazu gehören: Schäden durch Brand, Blitzschlag, Feuernutzwärmeschäden, Explosionen sowie Folgeschäden durch Rauch und Löscharbeiten. |
| Leitungswasser |
dazu gehören: Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenem Leitungswasser (der gesamten Hauswasserversorgung), Bruch- und Frostschäden im Gebäude an Rohrleitungen, Sanitären Einrichtungen, Heizkesseln und Heizkörpern... |
| Sturm und Hagel |
Versichert sind Schäden, die durch Hagen und Strum (ab Windstärke 8) am versicherten Gebäude entstehen. |
Wodurch entstehen die meisten Versicherungsschäden?
... ein Blitz schlägt in das Dach ... ein Sturm deckt das Dach ab und beschädigt auch die auf dem Grundstück stehende Garage ... der Fernseher gerät in Brand und greift auf das gesamte Wohnzimmer über ... Löschwasser durchnässt das Haus ... langanhaltende Regenfälle setzten den Keller unter Wasser
Laut Schadensstatistiken der Versicherer sind jedes Jahr etwa ein Sechstel aller Gebäude von Schäden betroffen.
Rohrbrüche bei Frost, sind die häufigste Schadensursache.
Außerdem sollte man wissen, dass Leitungswasserschäden 10mal häufiger als Feuerschäden auftreten.
- Besonders Besitzern einer Fußbodenheizung ist eine Versicherung gegen Leitungswasserschäden zu empfehlen.
- Die Versicherungsgesellschaften haben ganz Deutschland in 3 oder 4 (je nach Gesellschaft) Leitungswasserzonen eingeteilt. Sie haben sich dabei nach der chemischen Zusammensetzung des Wassers gerichtet.
- In Gegenden mit besonders aggressivem Wasser oder aber für Häuser mit alten Leitungen ist eine solche Versicherung dringend ratsam.
Bei der Sturmversicherung gibt es auch drei Sturmzonen. Diese Versicherung lohnt sich natürlich am ehesten für die Küstenregionen.
- Aber in Anbetracht der Wetterentwicklung in den letzten Jahren ist diese Versicherung für alle Regionen Deutschlands empfehlenswert.
Damit Ihre Gebäude nicht unterversichert ist, wird der Beitrag entweder auf den Grundlagen einer festgelegten Versicherungssumme oder anhand der m2 Wohnfläche berechnet. Berücksichtigt wird dabei die spezielle Ausstattung Ihres Gebäudes.
Berechnung laut Wohnfläche
Zu beachten ist, dass es Tarife gibt, die nach dem Modell "Wert 1914" berechnet werden und Tarife, die anhand der Wohn- und Nutzfläche, dem "Wohnflächenmodell", den Beitrag ermitteln.
Für ein genaueres Ergebnis, ist immer der Wert 1914 anzugeben.
Berechnung nach Versicherungssumme 1914
Der entscheidende Faktor für die Neuwert-Gebäudeversicherung ist die sogenannte "Versicherungssumme 1914". Der Wert 1914 entspricht dem Wert in Reichsmark, welches das Gebäude bei Errichtung im Jahre 1914 gekostet hätte. Das gilt auch für Neubauten. Die aktuelle Versicherungssumme wir mit Hilfe des Baupreisindex (Neuwertfaktor) berechnet, der die jährlichen Veränderungen der Preise, der Löhne usw. erfasst. So wird eine Unterversicherung des versicherten Gebäudes vermieden.
Wie kann man die Versicherungssumme 1914 bestimmen?
Den Wert 1914 finden Sie beispielsweise auf einem bestehenden Versicherungsschein für die Wohngebäudeversicherung.
Gebäudewertermittlung durch einen Bausachverständigen
Die entstehenden Kosten des Gutachters müssen Sie jedoch selbst tragen.
Bei der Rückrechnung es Neubauwertes ist zu beachten, dass bei der Neubau Wertermittlung alle Baukosten, auch Baunebenkosten, Eigenleistungen etc. zur Vermeidung der Unterversicherung berücksichtigt werden müssen.
Bei der Berechnung über den Wertermittlungsbogen müssen Sie präzise Angaben über Ihr Haus und dessen Ausstattung sowie zu Nebengebäuden und Garagen geben.
Wie wird der Wert 1914 des Gebäudes ermittelt?
Haben Sie bei Ihrer Versicherung immer den gleitenden Neuwert vereinbart, wird nun Ihre Gebäudeversicherung und Ihr Beitrag (Prämie) an die Veränderung der Baupreise und Löhne angepasst.
Vermeiden Sie eine drohende Unterversicherung - lassen Sie sich von Ihrer Versicherung einen Unterversicherungsverzicht bestätigen!
Die Leistungen der Versicherungsgesellschaften und die Beiträge unterscheiden sich enorm. Vergleichen Sie Prämien und vor allem welche Leistungen im Vertrag mitversichert sind.
Was ist versichert?
Durch die Gebäudeversicherung ist das Gebäude selbst versichert - nicht der Hausrat.
Versicherungsschutz besteht für alle weiteren Bestandteile, die zum Gebäude gehören bzw. fest mit ihm verbunden sind und der Funktionstüchtigkeit des Hauses dienen.
Zum Gebäude gehören auf jeden Fall:
- im Antrag angegebene Nebengebäude, sowie Garagen und sonstiges Zubehör
- Antennen
- fest eingebautes Mobiliar, beispielsweise Teppichböden und Einbauschränke
- Holzdecken
- Brennstoffvorräte
- Zentralheizungsanlagen
- Sanitäre Installationen und Abwasserrohre
- Markisen, Überdachungen
- Elektrische Anlagen
Versichert sind - je nach Vertrag - die Risiken: Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Vandalismus durch Einbruch, Diebstahl und Gebäudebeschädigung durch Graffiti können ebenfalls abgesichert werden.
Die Versicherung kommt für Folgekosten auf, die nach einem Versicherungsfall entstehen.
Beispielsweise:
- Rückreisekosten aus dem Urlaub
- Verkehrssicherungsmaßnahmen
- Kosten für Aufräumarbeiten
- Abbruch-, Bewegung- und Schutzkosten
- Hotelkosten oder anderweitige Unterbringung
- Mietausfälle als Folge eines Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- oder Hagelschadens (meist bis zu einem Jahr)
Die Deckungssumme zu den aufgeführten Leistungen ist bei den meisten Tarifen begrenzt. Eine Erhöhung ist empfehlenswert und gegen Mehrbeitrag oft möglich.
Sie sind verpflichtet Ihrer Versicherung alle Änderungen, die den Gebäudewert oder die Nutzung betreffen, umgehend mitzuteilen.
Dies gilt für:
- Umbauten
- Ausbauten
- Einbauten
- Stilllegungen bestimmter Gebäudeteile
- Aufnahme eines Gewerbebetriebes
Zusätzlich müssen Sie als Versicherungsnehmer darauf achten, dass Sie nicht grob fahrlässig handeln.
- Lassen Sie Kerzen nicht ohne Aufsicht brennen!
- Halten Sie Streichhölzer und Feuerzeuge von Kindern fern!
- Schalten Sie Geschirrspüler und Waschmaschinen nicht an, wenn keiner im Haus ist!
- Schließen Sie Fenster und Türen beim Verlassen der Wohnung ordnungsgemäß!
Einige Tarife bieten auch Versicherungsschutz bei Schäden, die grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. In der Regel begrenzt auf eine maximale Deckungssumme.
Das Gebäude muss in Ordnung gehalten werden - Wartungsarbeiten, sowie alle notwendigen Reparaturen am Gebäude und den dazugehörigen Anlagen, sind durchzuführen.
Im Winter sollte die nötige Beheizung erfolgen. Bei leerstehenden Gebäuden ist ein frostfreier Zustand herzustellen; Wasserleitungen müssen geleert werden.
Ist das Gebäude längere Zeit unbewohnt (Langzeiturlaub: 60 Tage), sind Sie verpflichtet, Ihren Versicherer zu informieren. Es kann sonst der Versicherungsschutz bei einem evtl. Schadensfall verloren gehen.
Totalschaden
Bei einem komplett zerstörten Gebäude wird Ersatz geleistet. Grundlage hierfür ist der ortsübliche Neubauwert am Schadenstag.
Allerdings zahlt die Versicherung diesen Neuwert nur, wenn das Gebäude innerhalb von 3 Jahren wiederaufgebaut wird.
Geschieht dies nicht, so zahlt die Versicherung nur den Zeitwert des Gebäudes aus.
Für ein beschädigtes Gebäude werden die notwendigen Reparaturkosten ersetzt. Für sonstige zerstörte oder abhanden gekommenen, versicherte Sachen wird der Wiederbeschaffungspreis durch den Versicherer geleistet.
Als Beispiel hier ein Schadensfall:
Ein Sturm mit Windstärke 10 deckt das Dach eines Einfamilienhauses ab; Regenwasser durchnässt den Wohnraum...
Notabdeckung und neue Unterspannbahn ca. 4.000 Euro
Dachdeckerarbeiten ca. 12.000 Euro
Entsorgung von Bauschutt ca. 4.000 Euro
Austrocknung des Mauerwerks ca. 4.000 Euro
Maler- und sonstige Reparaturarbeiten im Dachgeschoss ca. 3.500 Euro
Hotelkosten für die Zeit der Dachreparatur sowie Trocknung und Wiederherstellung der Wohnräume ca. 1.000 Euro
Ersetzt werden insgesamt 27.000 Euro durch die Versicherungsgesellschaft.
Feuerrohbauversicherung
Auch bei Rohbauten können Feuerschäden entstehen. Deshalb ist diese Versicherung für den Bauherren eine notwendige Ergänzung zur Bauleistungsversicherung.
Schützen Sie sich als Bauherr vor dem finanziellen Ruin im Falle einer Zerstörung Ihres Rohbaus durch Feuer.
In der Regel ist dieser Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen.
Also schließen Sie rechtzeitig zu Baubeginn für Ihr Bauvorhaben eine Wohngebäudeversicherung ab, die auf jeden Fall das Risiko Feuer einschließt. Der Vertrag läuft nach Fertigstellung des Gebäudes natürlich wie vereinbart weiter. Für die Bauzeit von 12 bis zu 24 Monaten, je nach Tarif, ist die Feuerrohbauversicherung mitversichert.
Versichert sind Schäden am versicherten Rohbau und an zu deren Errichtung notwendigen, auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Baustoffen. Die Schäden können hervorgerufen werden durch:
- Feuer und Explosion
- Blitzschlag
- Anprall, Absturz von Flugkörpern
Es gibt die Möglichkeit zur Deckungserweiterung in der Wohngebäudeversicherung
Nachfolgend eine Aufzählung von Deckungserweiterungen. Diese können Sie meistens gegen Beitragszuschläge im Vertrag mitversichern.
Einige Versicherungen bieten auch Pakete an, in denen Deckungserweiterungen günstig enthalten sind.
Folgende Deckungserweiterungen Ihrer Gebäudeversicherung sind möglich:
- Elementarschäden:
Durch Unwetter, Stürme und deren Folgen entstehen allein in Deutschland jährlich Schäden in Millionenhöhe. Klimaforscher sehen ein steigendes Risiko derartiger Naturereignisse voraus.
- Überschwemmungen infolge starker Niederschläge / Regenfälle
- Überschwemmung infolge Ausuferung von Gewässern
- witterungsbedingten Rückstau
- Lawinen, Schneedruck und Erdrutsch
- Erdbeben, Vulkanausbruch
Schäden am Gebäude durch steigendes Grundwasser sind in der Gebäudeversicherung nicht versicherbar.
Die meisten Versicherer bestimmen einen Selbstbehalt, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selber tragen muss.
Besonders gefährdete Regionen werden gar nicht versichert. Traten bereits entsprechende Vorschäden in den letzten bis zu 10 Jahren auf, versichern die meisten Gesellschaften das Risiko nicht.
- Gebäudeglasversicherung:
Zu beachten ist, dass Gebäudeglas nur dann ersetzt wird, wenn der Schaden durch ein versichertes Risiko, z. B. Sturm oder Feuer, entstanden ist. Die Glasversicherung bietet auch bei Unachtsamkeit Versicherungsschutz.
- Versichert sind alle mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben.
- Kosten für Notverglasungen, Entsorgungskosten und ähnliches werden übernommen.
- Auch Glaskeramikkochflächen, Mobiliarverglasung oder künstlerisch bearbeitete Scheiben können meist gegen Mehrbeitrag versichert werden.
Sonstige Leistungen können mitversichert bzw. die Deckungssumme erhöht werden:
- Erhöhung der Entschädigungsgrenzen für Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten, beispielsweise von 10 auf 100 Prozent der Deckungssumme
- Überspannungsschäden durch Blitz (direkter Blitzschlag ist bereits enthalten)
- Auftretende Überspannungsschäden, die entstehen können, wenn der Blitz in der Nähe eingeschlagen hat, müssen extra eingeschlossen werden bzw. kann die Deckungssumme erhöht werden.
- Induktionsschäden
- Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte
- Wasserzuleitungs-, Ableitungs- und Heizungsrohre; auch außerhalb des Hauses oder des Grundstückes
- Mietausfallzusatzdeckung für vermietete Wohnräume
- Dekontamination von Erdreich uvm.
2. Tierversicherung/Kranken
Und vor allem so eine Operation kann bisweilen genauso teuer werden, wie bei einem Menschen. Und wenn man sein Tier liebt, muss so ein Schritt dann auch gegangen werden, denn die Alternative zur Behandlung will sich kein Tierfreund ausdenken. Das Tier muss wieder gesund werden, koste es was es wolle. Damit die Kosten aber trotzdem noch erträglich bleiben, bieten Versicherer eine Tierkrankenversicherung an.
Tierhalter haben die Wahl zwischen Vollversicherungen für Unfälle und Behandlungen oder OP-Kostenversicherungen. Vollversicherung bedeutet jedoch nicht, dass alle Kosten erstattet werden. Ausgenommen sind meistens Standardbehandlungen wie Kastration, beziehungsweise Sterilisation, Impfungen, Entwurmungen und Vorbeugebehandlungen. Der Jahresbeitrag kann nach Alter und Rasse variieren. Manche Versicherungen erstatten ambulante und stationäre Kosten nur zu 80 Prozent oder bis zu einem Maximalbetrag pro Behandlung oder pro Jahr. Hinzu kommt: Fast alle Anbieter übernehmen nur den einfachen oder zweifachen Gebührensatz der Tierarztbehandlung - doch je nach Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand oder Einsatzzeit kann der Tierarzt auch den dreifachen Satz abrechnen. Dann muss der Tierhalter einen Teil der Kosten selbst tragen.
Hundehalterhaftpflicht
Mit einer Hundehaftpflicht sichern Sie sich als Hundehalter umfassend vor teuren Schäden ab, die Ihr Vierbeiner verursachen kann. Die Versicherung ist einerseits wichtig, weil Sie im Schadensfall unbegrenzt haftbar gemacht werden. Andererseits ist sie teilweise sogar vorgeschrieben.
Warum ist eine Hundehaftpflicht sinnvoll?
Stellen Sie sich folgende Szenarien vor:
Beim Gassi gehen im Park schnappt Ihr Hund nach einem anderen Tier. Dessen Hundehalter holt sich die Kosten für den Tierarzt bei Ihnen zurück.
In Ihrer Abwesenheit passt eine dritte Person auf Ihr Haustier auf. Beim Spaziergang springt dieses zu stürmisch einen Passanten an. Dieser stolpert unglücklich und verliert seine Brille, die zerspringt. Den Schaden macht die geschädigte Person bei Ihnen geltend.
Ein Radfahrer weicht Ihrem freilaufenden Gefährten aus und kommt dabei zu Fall. Er bricht sich den Arm und kann einige Wochen nicht arbeiten. Auch für diese Schäden (Behandlungskosten, Verdienstausfall) müssen Sie gegebenenfalls aufkommen und mit Ihrem Privatvermögen haften.
Auch wenn Ihr Hund gut erzogen ist: Sie können nicht jeden Impuls des Vierbeiners vorhersehen, Unfälle können passen. Werden dabei Personen verletzt oder gehen Gegenstände zu Bruch, sind Sie gesetzlich zur Haftung verpflichtet. Besonders wenn Menschen wie der Radfahrer aus dem Beispiel involviert sind, kann Sie das Verhalten Ihres Hundes sehr schnell in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Hier leistet die Hundehaftpflichtversicherung wertvolle und existenzsichernde Hilfe.
Eine Haftpflichtversicherung schützt im eigentlichen Sinn nicht Ihren Hund, sondern Sie. Die Hundehaftpflicht wird daher auch als Hundehalterhaftpflichtversicherung bezeichnet.
Pferdehaftpflicht
Pferdehaftpflichtversicherung – keine Pflicht, aber wichtig!
Grundsätzlich gibt es für Pferdehalter keine gesetzliche Vorgabe, eine Pferdehaftpflichtversicherung abzuschließen. Allerdings haftet der Besitzer für alle vom Pferd verursachten Schäden. Aus diesem Grund sollte der Versicherungsschutz im besten Fall mit dem Kauf des Pferdes beginnen.
Pferdehalter stehen in der Haftungspflicht
Pferde sind Fluchttiere und darüber hinaus sehr schreckhaft. Ein plötzliches Geräusch, ein unvorhergesehenes Ereignis können dazu führen, dass das Pferd steigt oder wild wird. Allein durch seine Größe und Kraft kann das Pferd dadurch erhebliche Schäden verursachen.
Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die sein Pferd verursacht, ganz gleich, ob ihn eine Schuld trifft oder nicht. Im Schadensfall kann eine Pferdehaftpflicht den entscheidenden Schutz für die finanzielle Existenz des Pferdehalters darstellen.
BGB § 833 Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. […]
Leistungen der Pferdehaftpflichtversicherung
Die Pferdehaftpflichtversicherung schützt den Halter vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Bei berechtigten Ansprüchen leistet die Versicherung im Rahmen der Versicherungsbedingungen. Mit einer Pferdehaftpflicht sind sowohl Personenschäden als auch Vermögens- und Sachschäden abgedeckt. Im Versicherungsschutz sollten alle Personen eingeschlossen sein, die mit dem Pferd zu tun haben. Neben dem Pferdehalter sind das beispielsweise die Pferdepfleger und andere Reiter.
3. Kraftfahrzeugversicherung (KFZ)
Unter dem Oberbegriff Kraftfahrtversicherung verbergen sich die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Insassen-Unfallversicherung, die Kaskoversicherungen und - für Reisen ins Ausland - der Schutzbrief.
Haftpflicht
Als Halter eines Kfz sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.
Seit dem 5. April 1965 ist jeder Halter eines inländischen Kfz zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet. Kommt es zum Schadensfall werden dem Geschädigten die Ersatzleistungen garantiert. Somit wird gewährleistet, dass weder der Verursacher noch der Geschädigte vor dem finanziellen Ruin stehen.
Denn vor einem Unfall, ob nun verschuldet oder unverschuldet, ist niemand gefeit.
Wer und was sind durch die Kfz-Haftpflicht versichert?
- Sie als Versicherungsnehmer, Halter, Eigentümer oder Fahrer sind gegen berechtigte und unberechtigte Haftpflichtansprüche Dritter durch diese Versicherung abgesichert.
- Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die Benutzung des versicherten PKW entstehen. Die Höchstsumme, bis zu der geleistet wird, ist vertraglich festgelegt. Kosten, die aus der Abwehr unberechtigter Ansprüche erwachsen, werden ebenfalls übernommen.
- Wählen Sie eine ausreichende Deckungssumme. Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von 100 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden und 8 Mio EUR für Personenschäden.
- Versicherungsschutz besteht europaweit.
- Damit auch die Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abgesichert sind, sollten Sie außerdem eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen.
- Kommt es zu einem Strafverfahren oder einer Nebenklage, werden diese Kosten nicht durch die Haftpflicht ersetzt.
Was ist wichtig zur Beitragsberechnung?
Der Beitragsberechnung liegen bestimmte Gefahrenmerkmale zu Grunde:
- Art des Fahrzeuges (PKW, LKW, Motorrad, Oldtimer, ...)
- die Motorstärke (in PS, KW)
- und der Verwendungszweck des Kfz
... und Gefahrenmerkmale, die sich an der Person orientieren:
- Wohnort ...
- Beruf - für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes gelten günstigere Tarife
- SF-Klasse, diese richten sich nach der Anzahl der schadenfreien Jahre
- seit wann man im Besitz des Führerschein ist ... und vieles mehr
Mit welchen Beitragsnachlässen können Sie rechnen
Die meisten Nachlässe bekommt man auf Rabatte. Beachten Sie auf jeden Fall: Wenn Sie Rabatte nutzen, müssen die Bedingungen durch Sie erfüllt werden.
Die wichtigsten Rabatte, die Versicherungsgesellschaften bieten, sind:
- Der Wenigfahrerrabatt - wenn Sie eine vertraglich festgelegte Kilometerlaufleistung im Jahr nicht überschreiten.
- Garagenrabatt - wenn Sie eine abschließbare Garage besitzen oder wenn ein Carport oder Wohneigentum vorhanden ist.
- Fahrerrabatt - wird gewährt, wenn nur Sie bzw. Ihr Lebenspartner mit dem versicherten PKW fährt.
- Erstbesitzerrabatt - wenn Sie ihr Fahrzeug als Neufahrzeug gekauft haben. Bestimmend ist dabei, dass Datum der Erstzulassung des Autos auf den Versicherungsnehmer.
- Gesellschaften geben auch Rabatte für bestimmte Berufsgruppen (Landwirtschaft, Beamte, ...), auf das Fahrzeugalter, Alter der Fahrer, die mit dem versicherten PKW fahren, Lady-Tarife, ...
Tarife unterscheiden sich von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft erheblich und neue Rabatte und Angebote machen die Tariflandschaft in der Autoversicherung beinahe undurchschaubar.
Teil- oder Vollkaskoversicherung ...?
Die Teil- sowie die Vollkaskoversicherung sind reine Schadenversicherungen. Verzichten Sie nicht auf eine Kaskoversicherung.
Entscheiden Sie sich für eine Teilkasko oder als Neuwagenbesitzer auf jeden Fall für eine Vollkasko. Diese schützt Sie als Fahrzeugbesitzer, Halter und Fahrer vor dem entstandenen Schaden - egal wie er verursacht wurde.
Dabei sind versichert: Beschädigung, Zerstörung und Verlust des Fahrzeuges und der an ihm befestigten Teile und ausgewiesene Zubehörteile.
Die Voll- und Teilkasko leistet in folgenden Schadensfällen...
Entscheiden Sie sich für eine Teilkaskoversicherung, reicht Ihnen als Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz, der nur Gefahren - ohne Unfallrisiko und Vandalismus Schäden - absichert:
- Unwetter durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmungen
- Brand, Explosion und Kabelkurzschluss
- Glasbruch
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Diebstahl (auch von Fahrzeugteilen, z. B. Radio)
- Schäden durch Marderbisse an Kabeln, Schläuchen und Leitungen
Mit einer Vollkaskoversicherung decken Sie folgende wichtige Risiken zusätzlich ab:
- Unfälle, die selbst verschuldet sind
- Unfälle, bei denen kein Unfallverursacher festgestellt werden konnte
- Schäden durch Vandalismus, durch Mut- und böswillige Beschädigung oder Zerstörung des versicherten PKW durch Fremde
- Der Versicherungsschutz besteht europaweit.
Welche Extraleistungen können versichert werden...
Von den Versicherungsgesellschaften werden inzwischen Schutzpakete angeboten. Dadurch können Sie als Kunde bestimmte Risiken ausschließen oder zusätzliche Leistungen mitversichern.
Informieren Sie sich unbedingt, welche Leistungen in Ihrem Vertrag angeboten werden oder welche Risiken Sie zusätzlich absichern können.
Können Sie mit Beitragsnachlässen rechnen?
Die meisten Nachlässe bekommt man auf Rabatte. Beachten Sie auf jeden Fall:
Wenn Sie Rabatte nutzen, müssen die Bedingungen durch Sie erfüllt werden.
Sparen Sie Beiträge mit einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung im Schadensfall.
- Je höher die Selbstbeteiligung ausfällt, umso geringer sind die Versicherungsprämien. Die Kasko wird z. B. mit 150 Euro, 325 Euro, 500 Euro angeboten. Es gilt in jedem Falle: Der vereinbarte Versicherungsschutz bleibt bestehen.
Hausrat oder Kasko?
Ab in den Urlaub - voll bepackt mit Dachbox, Gepäckstücken, Fotoapparat...
Doch welche Versicherung haftet eigentlich bei Diebstahl?
- Wenn aus einem verschlossenen Fahrzeug z. B. das Gepäck, Fotoapparat oder Ihr Handy gestohlen wird, ist das in der Regel kein Fall für die Kaskoversicherung.
- Diesen Schaden übernimmt die Hausratversicherung bis zur vertraglich festgelegten Summe bei Einbruchdiebstahl - natürlich auch auf Reisen.
- Skiausrüstungen sind zwar ebenfalls über die Hausrat versichert - aber meist nicht der Diebstahl vom Skiträger oder das Abstellen der Ski vor der "Hütte". Tipp: Bei hochwertiger Wintersportausrüstung schließen Sie besser eine Spezialversicherung dafür ab. Diese kommt auch bei Ski Bruch auf.
Leistungen und Schutzbrief
Leistungen
Egal was und wo - ob eine Panne auf der Autobahn oder ein Unfall auf der Landstraße oder in der Stadt - in Deutschland oder im europäischen Ausland -
Der Autoschutzbrief bietet bedarfsgerechten Versicherungsschutz mit zahlreichen Leistungen:
- Pannen- und Unfallhilfe an Ort und Stelle
- Abschleppen und Bergen des Fahrzeuges
- Ersatz von Reisedokumenten und Zahlungsmitteln
- Vermittlung ärztlicher Betreuung
- Ersatzteilversand in das europäische Ausland und Fahrzeugtransport
- Hotelunterkunft bei Fahrzeugausfall
- Mietwagen bei Fahrzeugausfall
- Krankenrücktransport
- Rückholung von Kindern
- Krankenbesuch
- Hilfe im Todesfall
- Fahrzeugunterstellung im europäischen Ausland
- Verzollung oder Verschrottung des Fahrzeuges nach einem Unfall
- Reiserückrufservice
- Hilfe in besonderen Notfällen uvm.
Schutzbrief
Rundum abgesichert mit dem Schutzbrief im In- und Ausland
Der Schutzbrief biete besonders für Reisen ins Ausland mit dem PKW, Motorrad oder auch Wohnmobil Sicherheit für Sie und Ihre Familie, wenn Ihnen unterwegs etwas passiert.
Egal ob für Reparaturkosten, Mietwagen oder Hotelunterkunft - der Schutzbrief haftet dafür.
Der Schutzbrief erweitert die Leistungen Ihrer Kfz-Versicherung. Den Schutzbrief können Sie in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflicht bei Ihrem Versicherer abschließen.
Schadensfreiheitsklassen
Für die Beitragsberechung zur Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung ist der Schadensfreiheitsrabatt mit ausschlaggebend.
Das bedeutet, je länger Sie unfallfrei fahren, umso günstiger wird Ihre Schadensfreiheitsklasse und demzufolge auch der Beitrag.
Für Fahranfänger ist diese Regelung nachteilig, denn als Fahranfänger beginnt man meist bei SF-Klasse 0 mit 240 Prozent Beitragssatz. Anschließend wird man in der Regel für jedes Jahr ohne Unfall vom Versicherer in eine günstigere Schadenklasse eingestuft.
Wer z. B. nach sieben schadenfreien Jahren die SF-Klasse 7 erreicht, muss nur noch 50 Prozent der Grundprämie zahlen. Nach ca. 25 Jahren ist bei den meisten Gesellschaften das Rabattende mit 30 oder 25 Prozent erreicht.
- Ein Unfall, für den Ihre Versicherung den Schaden übernehmen soll, kann auf Dauer teurer werden. Diese stuft Sie ab dem kommenden Versicherungsjahr in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse ein und der Beitragssatz steigt wieder.
Tipp: Rechnen Sie auf jeden Fall gegen, ob es günstiger ist, einen kleinen Blechschaden aus eigener Tasche zu zahlen, um den höheren Beitragssatz aus dem Wege zugehen. Um jedoch keine bösen Überraschungen zu erleben, lassen Sie sich auf jeden Fall durch Ihre Werkstatt einen Kostenvoranschlag vorlegen.
- Sogenannte "Rabattretter" werden von den Gesellschaften angeboten und erlauben Schäden ohne Zurückstufen und Beitragserhöhung.
Besondere Regelungen
...bieten die Versicherungsgesellschafen unter anderem: für Fahranfänger, Zweitwagenbesitzer, Zweitwagen wie Erstwagen bei Vertragsunterbrechung, Rabattübertragung sowie Führerscheinregel, Partnerregel, usw.
Regionalklassen, Typenklassen
Wichtig zur Beitragsberechnung für Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung ist neben der Schadensfreiheitsklasse noch die Regionalklasse und Typklasse.
- Anhand des Autokennzeichens wird der Zulassungsbezirk ermittelt und nach der Schadensstatistik die entsprechende Regionalklasse.
- Beiträge für die Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung sind in ländlichen Regionen preiswerter, da dort weniger Unfälle passieren.
- Die Typenschlüsselnummer des Fahrzeuges wird aus Herstellerschlüssel und Typschlüssel identifiziert.
Informieren Sie sich, welche Leistungen in Ihrem Vertrag angeboten werden oder welche Risiken Sie zusätzlich absichern können - denn nicht nur der Beitrag muss stimmen, sondern auch Versicherungsschutz und Leistungen.
Werkstattbindung
Enthält Ihr Tarif eine Werkstattbindung, bestimmt Ihr Versicherer im Schadensfall eine Werkstatt, in der das beschädigte Fahrzeug repariert werden muss.
- Da die Gesellschaften mit Ihren Vertragswerkstätten günstigere Preise und Reparaturvorgaben vereinbart haben, sind diese Tarife mit Werkstattbindung für den Kunden preiswerter.
- Zu beachten ist, dass z. B. für Neuwagen aufgrund der Herstellergarantie meist eine Vertragswerkstatt vorgeschrieben ist.
- Unabhängige Kfz-Werkstätten sind in der Vorgehensweise des Reparaturumfanges uneingeschränkter.
Mallorca-Police
Die sogenannte "Mallorca-Police" bietet Haftpflicht-Versicherungsschutz bei Unfällen mit Mietautos im europäischen Ausland. Sie ist als Zusatzversicherung für die Dauer von einem bis zwölf Monate abschließbar und wird bei den meisten Gesellschaften für einen Monat beitragsfrei angeboten.
Sie ist für Fahrer sinnvoll, die im Ausland mit fremden Fahrzeugen fahren und das Risiko einer unzureichenden Deckungssumme des Mietwagens ausschließen wollen.
Werden nach einem Unfall höhere Ansprüche gestellt, gehen diese zu Lasten des Unfallverursachers.
- ...die Mallorca-Police gleicht den erhöhten Schadensbetrag aus
- versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und der mitreisende Lebenspartner
- Unfallschäden an Mietwagen sind nicht versichert
- Tipp: Mieten Sie im Ausland nur ein Auto bei anerkannten Autovermietungen
Rabattretter
Es passiert doch - Sie sind lange Zeit unfallfrei gefahren und verursachen mit Ihrem Auto einen Unfall.
Das ist besonders ärgerlich, denn Ihr Versicherungsvertrag wird um eine oder mehrere Schadensfreiheitsklassen zurückgestuft. Die Erhöhung des Beitragssatzes ab dem nächsten Versicherungsjahr kommt auf Sie zu.
Der "Rabattretter" - wenn im Versicherungsvertrag zusätzlich verankert - erlaubt Schäden ohne Zurückstufung und Beitragserhöhungen.
- Besonders lohnend ist das für Versicherte, die bereits in einer niedrigen SF-Klasse (z. B. SF 25) eingestuft sind.
- Tipp: Beachten Sie in den Vertragsbedingungen, ob und in welche teurere Klasse Sie z. B. ab dem 2. Schaden zurückgestuft werden könnten.
Neuwert - Entschädigung
Eigentlich ein "Muss" für jeden Besitzer eines Neuwagens.
Bei Totalschaden bekommen Sie den Neuwert des Fahrzeuges ersetzt - innerhalb der ersten 12 Monate (bei einigen Gesellschaften bereits bis 24 Monate).
Ihr neues Auto hat nach zehn Monaten einen Wiederbeschaffungswert von ca. 15.000 Euro. Der aktuelle Neuwert beläuft sich auf ca. 20.000 Euro. Im Falle eines Totalschadens würden Sie durch die Neuwert-Vereinbarung 5.000 Euro mehr an Leistungen von Ihrem Versicherer bekommen.
Erweiterter Wildschaden-Schutz
In der Fahrzeugversicherung ist der Zusammenstoß mit Wildtieren abgesichert.
Vorausgesetzt, es handelt sich um so genanntes Haarwild. Hierzu zählen lt. Bundesjagdgesetz: Hirsche, Rehe, Wildschweine, Füchse, Feldhasen sowie Wildkatzen, Dachse und Marder. Nicht dazu gehören z.B. Rinder, Pferde, Schafe, Hunde, Katzen und Hauskaninchen...
- Nur einige Gesellschaften decken den Zusammenstoß mit weiteren Tieren (Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen) bzw. allen Tieren ab.
- Wenn Sie viel in ländlichen Gebieten unterwegs sind, sollte der Zusammenstoß mit allen Tieren in Ihrem Kaskovertrag eingeschlossen sein.
- Tipp: Kommt es zum Wildunfall, sichern Sie auf jeden Fall die Unfallstelle und verständigen Sie die Polizei und diese dann den zuständigen Förster. Als Nachweis für Ihren Versicherer brauchen Sie das Unfallprotokoll und die sogenannte "Wildbescheinigung".
Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
Laut § 61 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) gilt: "Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt".
Diese Vorschrift gilt in der Regel für jeden Kaskoversicherungsvertrag. Doch die Anzahl der Unfälle, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, nimmt in den letzten Jahren immer mehr zu.
Bei einigen Gesellschaften ist dieser Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit versicherbar.
Ein einfaches Beispiel: Sie beachten eine rote Ampel nicht und verursachen dadurch einen Unfall. Den Schaden am eigenen Fahrzeug würde im Normalfall Ihre Fahrzeugversicherung nicht decken, da das Überfahren einer Roten Ampel grob fahrlässig ist.
Folgeschäden am Fahrzeug durch Marderbiss
Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen durch Marderbiss sind in der Kaskoversicherung bereits eingeschlossen.
Doch was passiert, wenn auch Aggregate, Fahrzeugelektrik und weitere Fahrzeugteile durch Marderbisse Schaden genommen haben; diese erst später festgestellt werden bzw. Folgeschäden am Kfz verursachen?
- Marder sind nicht nur auf dem Lande unterwegs, sondern verursachen auch in den großen Städten Schäden an Fahrzeugen.
- Deshalb ist die Absicherung gegen Folgeschäden durch Marderbisse am Fahrzeug jedem zu empfehlen, der eine Fahrzeugversicherung abschließen möchte.
GAP Differenz-Deckung für Leasingfahrzeuge
Bei Leasingfahrzeugen kommt es oft vor, dass der Entschädigungsbetrag nach einem Diebstahl oder Totalschaden nicht ausreicht, um die Restforderung des Leasinggebers auszugleichen.
Diese Lücke kann im Rahmen der Vollkaskoversicherung mit der GAP-Deckung geschlossen werden.
Nachträglich eingebaute Fahrzeug- und Zubehörteile
Radio, CD-Player oder Navigationssysteme - ab Werk mitgeliefert - sind in der Regel durch die Kaskoversicherung mitversichert.
Doch welcher Versicherungsschutz besteht für nachträglich eingebautes Zubehör?
- Bis zu vertraglich festgelegten Obergrenzen, z. B. 2.500, 5.000 Euro, können Sie nachträglich eingebaute Fahrzeug- und Zubehörteile mitversichern.
- Dazu gehören z. B. nachträglich eingebaute Navigations- und Multimediasysteme, Musikanlagen usw. Auch für Fahrzeugtuning und Sonderlackierungen besteht Versicherungsschutz.
Erweiterter Elementarschaden-Schutz
Schäden am Kfz durch Schneelawinen, Geröll-, Schlamm- und Gesteinsmassen werden von dieser Zusatzversicherung ersetzt.
Ersatz von Überführungs- und Zulassungskosten
Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen oder zerstört wird, muss in der Regel ein neues Fahrzeug gekauft werden. Dadurch können Überführungs- und Zulassungskosten entstehen.
Die nachgewiesenen Kosten werden in dem Fall ersetzt.
Austausch der Fahrzeugschlösser
Die Schlüssel von Ihrem Fahrzeug wurden gestohlen oder entwendet - die Schlösser müssen ausgetauscht werden. Diese Absicherung ersetzt die entstandenen Kosten.
Ersatz der nachgewiesenen Kosten für Kühl- und Schmiermitte
Tritt ein Schadensfall ein, können Kosten für Kühl- und Schmiermittel übernommen werden.
Ersatz für Leuchtmittel
Werden Leuchtmittel beschädigt oder zerstört, werden die Kosten ersetzt.
Insassen – Unfallversicherung
Bedenken Sie...
... Ihre Mitfahrer sind bei einem Unfall ebenso gefährdet wie Sie.
Die Insassen-Unfallversicherung haftet, wenn dem Fahrer und auch den Insassen etwas passiert.
Sie zahlt, unabhängig von der Schuldfrage und wenn keiner als Schuldiger haftbar gemacht werden kann, z. B. bei Fahrerflucht des Unfallverursachers oder bei "Höherer Gewalt", z. B. wenn Ihr Fahrzeug durch einen geplatzten Reifen einen Unfall verursacht.
Wer und was sind versichert?
Versichert sind alle Insassen des im Versicherungsschein angegebenen Kfz, wenn sich ein Unfall ereignet, der im unmittelbaren Zusammenhang steht:
- mit dem Be- und Entladen
- mit dem Lenken
- mit dem Benutzen
- mit dem Abstellen des versicherten Kfz...
Die Insassenunfallversicherung leistet nur, wenn es nach dem Unfall keinen Schuldigen gibt, Fahrerflucht vorliegt oder kein Versicherungsschutz des Schuldigen vorliegt. In allen anderen Fällen haftet die Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Zu empfehlen ist diese Versicherung für alle Fahrer von Kraftfahrzeugen, die sich und Ihre Mitfahrer gegen Unfallfolgen absichern wollen, besonders auch bei:
- Fahrgemeinschaften
- regelmäßige Beförderung von Geschäftspartnern
- häufigen Fahrten ins Ausland
Welche Leistungen werden übernommen...
- Sie bietet finanzielle Absicherung für den Invaliditäts- und Todesfall.
- Tagegeld und Krankenhaustagegeld- Leistungen können vereinbart werden.
- Bei den meisten Gesellschaften sind auch kosmetische Operationen (bis zu einer bestimmten Betragsgrenze, z.B. 5000 Euro, für jede versicherte Person) mitversichert.
Versicherungsformen ...
Die Insassen-Unfallversicherung kann in zwei verschiedenen Versicherungsformen abgeschlossen werden:
- Pauschalsystem
- Platz- oder Personensystem