Photovoltaikanlage
Während die Haftpflichtversicherung für die Photovoltaikanlage die Schäden abdeckt, die durch die Photovoltaikanlage entstehen, ist die Allgefahrenversicherung für die Schäden „zuständig“, die an der Photovoltaikanlage selbst entstehen.
Was ist eine Allgefahrenversicherung Photovoltaik
Diese Versicherungen sind auch einfach unter dem Stichwort Photovoltaikversicherung bekannt. Sie decken damit Schäden ab, die durch unterschiedlichste Ursachen an der Anlage und ihren einzelnen Komponenten entstehen können. Der Umfang, welche Schäden exakt durch die Versicherung abgedeckt sind, unterscheidet sich jedoch von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Auch die Deckungssummen sind unterschiedlich.
Je nach Größe der Anlage sollte man überlegen, wie wahrscheinlich ein Schadensfall ist und wie groß der finanzielle Schaden etwa durch einen längeren Ausfall der Photovoltaikanlage und durch die entfallende Einspeisevergütung insgesamt sein kann. Ein Gegenrechnen zeigt dann schnell, ob sich der Abschluss der Photovoltaikversicherung lohnt oder nicht.
Versicherungsumfang
Die Photovoltaikversicherung kann bei den meisten Gesellschaften für normale Photovoltaikanlagen abgeschlossen werden, allerdings sind sie beschränkt auf Schräg-, Walm-, Sattel-, Pult- und Flachdächer. Nicht immer sind auch Photovoltaikanlagen an Fassaden versicherbar. Auch Freilandanlagen sind häufig von der Versicherung ausgenommen.
In die Versicherung eingeschlossen sind diejenigen Komponenten, die zum Betrieb der Photovoltaikanlagen notwendig sind. Häufig werden aber ausdrücklich noch weitere Komponenten eingeschlossen.
Folgende Bauteile der Photovoltaikanlage sollten also auf jeden Fall mitversichert sein:
- Solarmodule
- Montagesystem inklusive der Anschlüsse und Verbindungsstücke
- Verkabelung (auf Gleichstrom- und Wechselstromseite)
- Wechselrichter
- Zähler
Einige Versicherungsgesellschaften schließen auch folgende Komponenten noch in die Photovoltaikversicherung mit ein:
- Überspannungsschutzvorrichtungen
- Blitzschutzeinrichtungen
- Trafos, Akkus, Akkumulatoren
- Überwachungsanlagen
- Datenlogger
Schadensabdeckung
Auch bei den Schäden, die durch die Versicherung abgedeckt sind, gibt es von Anbieter zu Anbieter Unterschiede. Deshalb sollten die jeweiligen Policen auch gründlich verglichen werden.
Folgende Schäden sind im Normalfall durch die Versicherung abgedeckt:
- Diebstahl
- Einbruch
- Raub
- Vandalismus
- Sturm
- Blitz
- Hagel
- Regen
- Schnee
- Überschwemmung
- Bedienungsfehler
- Fahrlässigkeit
- Überspannung
- Induktion
- Kurzschluss
- Brand
- Explosion
- Wasser
- Schäden infolge von Konstruktions- und Materialfehler
- höhere Gewalt
- Tierverbiss
Die Photovoltaikversicherung kommt dann für den Ersatz der beschädigten Teile auf.
Zusätzlich decken einige Versicherungsgesellschaften auch die Kosten ab, die im Zusammenhang mit folgenden Punkten entstehen:
- Aufräumarbeiten
- Dekontamination
- Entsorgung
- Erd- und Maurerarbeiten
- Gerüststellung
- Bergungsarbeiten
Ertragsausfallversicherung
Wird meist als ein (zusätzlicher) Bestandteil einer Photovoltaikversicherung angeboten. Nähere Informationen hierzu unter dem Punkt Ertragsausfallversicherung.
Ausschlüsse
Eine Reihe von Schäden ist vom Versicherungsumfang ausgeschlossen. Allerdings können sich auch hier die Punkte von Vertrag zu Vertrag unterscheiden. Das sind im Allgemeinen alle Schäden, die entstehen durch:
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Kriegsereignisse
- innere Unruhen
- Kernenergie
- Erdbeben
- betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung
- Garantieschäden
Kosten für eine Photovoltaikversicherung
Die Kosten unterscheiden sich – wie nicht anders zu erwarten – bei den einzelnen Gesellschaften voneinander. Grundsätzlich kann zudem auch ein Tarif mit Selbstbeteiligung zwischen 0 Euro und 250 Euro gewählt werden. Die Kosten für die Police bewegen sich in einem Rahmen zwischen 70 und 150 Euro.
Praxisausfall
Praxisausfallversicherung sichert Deckung der Praxiskosten bei Krankheit
Es ist die ganz persönliche Kompetenz, mit der Zahnärzte ihre Praxis prägen. Diese Kompetenz und die persönliche Anwesenheit sind die Basis des Praxiserfolges. Zahnärztinnen und Zahnärzte sind das Herz ihrer Praxis. Sie bringen den Erfolg und halten die Praxis mit ihrem Engagement am Leben. Was aber passiert, wenn sie selbst einmal krank sind? Für diesen Fall sollte man unbedingt eine Praxisausfallversicherung abschließen. Was im Rahmen einer solchen Versicherung zu beachten ist, klärt der folgende Kurzbeitrag.
Die Einzigartigkeit, mit der Zahnärzte ihre Patienten und Patientinnen an die Praxis binden, birgt auch ein Risiko. Auf ihren Schultern lasten das Wohlergehen der Praxis und das der Mitarbeiter/innen. Doch was passiert, wenn Krankheit oder ein schwerer Unfall zum Ausfall des Praxisinhabers führen? Wenn durch den Ausfall die Einnahmen wegfallen? Der Ausfall trifft den Lebensnerv der Praxis: Patienten können nicht mehr behandelt werden. Das Honorar bleibt aus, doch die fixen Kosten laufen weiter.
Praxisausfallversicherung deckt laufende Kosten
Genau hier hilft die Praxisausfallversicherung. Sie ist ganz individuell auf die persönlichen und betrieblichen Bedürfnisse abgestimmt. Sie übernimmt die Kosten, wenn der Praxisinhaber selbst durch Krankheit, Unfall oder Quarantäne nicht arbeiten kann. Sie ersetzt die versicherten laufenden Betriebsaufwendungen wie Mieten, Gehälter, Kreditzinsen, Versicherungen und Steuern. Die Praxisausfallversicherung deckt also alle fixen Kosten ab, die im Fall der Fälle weiterlaufen. Die Mindestversicherungssumme liegt in der Regel bei 50.000 Euro, der Höchstbetrag bei 400.000 Euro.
Krankentagegeld in Praxisausfallversicherung integrieren
Ohne Praxisausfallversicherung müssten die laufenden Betriebskosten während der Dauer des Ausfalls aus dem Privatvermögen getragen werden. Das ist heutzutage kaum noch zu leisten. Selbst das Krankentagegeld ist hier nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Es sichert zwar den Verdienstausfall ab – also den Gewinn der Praxis –, es kann aber nur selten die laufenden Fixkosten einer Praxis decken. Die Tagegeldversicherung einfach zu erhöhen, macht nicht wirklich Sinn. Dies wäre zu teuer und wenig bedarfsgerecht. Eine bestehende Tagegeldversicherung sollte trotzdem nicht einfach gekündigt werden. Viel besser ist es, eine bereits bestehende Tagegeldversicherung individuell in das Konzept der Praxisausfallversicherung individuell zu integrieren.
Worauf kommt es bei einer Praxisausfallversicherung an?
Bei einer guten Praxisausfallversicherung kann die Karenzzeit individuell vereinbart werden. Die Karenzzeit ist eine – nach eigenem Ermessen – festgelegte Zeitspanne, die im Notfall ohne Versicherungsleistung überbrückt werden kann. Doch die Praxisausfallversicherung ist nicht nur flexibel. Sie hat auch noch andere Vorteile, wie z. B. die Absicherung von Forderungen, wenn der Patient zahlungsunfähig ist. Und noch einen wichtigen Pluspunkt gibt es: Sie ist keine reine Krankenversicherung, sondern eine Sachversicherung. Somit besteht die Möglichkeit, einen Teil der Prämie als Praxisausgabe steuerlich abzusetzen
Mietverlustversicherung
Eine Mietverlustversicherung sorgt für einen finanziellen Ausgleich bei Mietausfall durch beschädigte Räumlichkeiten. Eigentümer von Immobilien, die ihre Objekte gewerblich oder privat vermieten, sind in der Regel dringend auf die Mieteinnahmen angewiesen. Mit diesen Mieteinnahmen zahlen einige häufig ihre Immobilien ab, andere wiederum benötigen diese Einnahmen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Fallen dem Eigentümer diese Mieteinnahmen weg, kann das unter Umständen zu großen finanziellen Problemen führen und bei längeren Mietausfällen kann das sogar die Insolvenz oder den Verkauf der Immobilie bedeuten. Um sich davor zu schützen, bietet sich eine Mietverlustversicherung an.
Die Mietverlustversicherung übernimmt bei Mietausfall oder einem Nutzungsausfall nicht nur die ausgefallenen Einnahmen, sondern auch die Nebenkosten wie beispielsweise die Grundsteuer oder die Müllabfuhrgebühren. Zudem deckt die Mietverlustversicherung neben den Risiken von vermieteten Objekten, auch die vom Eigentümer selbst genutzten Objekte ab. Kann der Eigentümer sein Haus bzw. seine Wohnung durch Schäden nicht mehr selbst bewohnen oder vermieten, so übernimmt die Mietverlustversicherung die Kosten für eine Ersatzwohnung bzw. den Mietausfall, bis die Schäden am Objekt behoben sind und auch wieder bewohnt werden kann. Der Zeitraum dafür ist allerdings vorher vertraglich festgelegt. Dies gilt auch für Mietminderungen. Hierbei zahlt die Versicherung die Differenz der durch die Minderung entfallenen Miete.
Maschinenversicherung
Wenn im Betrieb die Maschinen stillstehen, läuten beim Unternehmer alle Alarmglocken. Jeder Tag, an dem nicht produziert oder verarbeitet werden kann, kostet Geld. Egal, was Ihre Maschinen lahmgelegt hat, der Ausfall muss finanziell verkraftet werden. Eine Maschinenausfallversicherung hilft Ihnen dabei.
Die Maschinenausfallversicherung, auch Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung genannt, kommt dann zum Tragen, wenn wegen ausgefallener Maschinen der Betrieb stillsteht oder nur noch eingeschränkt funktioniert. Sie haben sicher viel Geld in Ihre Maschinen und technischen Anlagen investiert, lassen sie regelmäßig warten und pflegen sie gut. Leider reicht das nicht, um sicherzustellen, dass es nicht zu einem Maschinenausfall kommt. Denn gegen Konstruktionsfehler oder Einwirkungen von außen kann man oft nichts tun.
Außer vorher für den Fall der Fälle vorzusorgen. Denn wenn der Betrieb stillsteht, tun es die laufenden Kosten dafür noch lange nicht. Schnell steht ein zuvor gut laufender Betrieb vor dem finanziellen Aus. Die Maschinenausfallversicherung ist Ihnen dann ein starker Partner, der Ihnen hilft, den finanziellen Schaden zu minimieren
Elektronik
- Schützt Ihre elektronischen Geräte und Anlagen bei Diebstahl, Bedienungsfehlern oder Kurzschluss.
- Versichert jede Form von Beschädigung oder Zerstörung – mit wenigen Ausnahmen.
- Neue Geräte und Anlagen sind automatisch bis 30% der Versicherungssumme mitversichert.
- Versicherungsschutz nach Wunsch: zusätzliche Erweiterungen für Ihre Sicherheit.
Warum ist eine Elektronikversicherung wichtig?
In Ihrem Unternehmen sind Sie auf elektronische Anlagen und Geräte angewiesen. Doch schnell können ausgefallene Geräte den gesamten Ablauf lahmlegen. Beispiel: Ihre EDV ist nach einem Schaden nicht mehr voll einsatzfähig. Kundendaten, Angebote oder Bestellungen sind plötzlich nicht mehr verfügbar. Mit der Basler Elektronikversicherung sind Sie umfassend geschützt. Denn im Schadenfall übernehmen wir für Sie die Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten.
Die Elektronikversicherung ist geeignet für Büro-, Verwaltungs-, Handels- und Gewerbebetriebe bis zu einer Versicherungssumme von 1 Mio. Euro.
Welche Gefahren sind versichert?
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen, Implosion
- Wasser, Feuchtigkeit
- Sturm, Frost, Überschwemmung
- Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
Betriebs-Unterbrechung
Der Begriff Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Sammelbezeichnung für alle Versicherungsarten der Schadenversicherung, die Erlöseinbußen in Folge einer Unterbrechung des betrieblichen Ablaufs absichern. Beispielsweise kann die Leistungserstellung im Betrieb durch ein Feuer unterbrochen werden, wodurch dem Unternehmen Ertrag entgeht.
Mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung wird immer ein Betrieb oder genauer der betriebliche Ablauf versichert. Allerdings geht es hierbei nicht um den Substanzwert des Unternehmens wie beispielsweise wertvolle Maschinen oder Rohstoffe. Vielmehr zielt die Betriebsunterbrechungsversicherung auf das Nutzungspotenzial und die Ertragskraft der Produktionsfaktoren ab. Beispielsweise könnte es durch einen Betriebsunfall, der aufgrund eines technischen und nicht selbst verschuldeten Effekts entstand, zu einem Stillstand der Produktion kommen.
Durch eben diesen Stillstand verzögert sich jetzt die Produktion, was wiederum Vertragsstrafen bei Kunden mit sich zieht. Auch die übrigen Mitarbeiter müssen natürlich trotz Stillstand weiterbezahlt werden. Genau hierfür kommt die Betriebsunterbrechungsversicherung auf. Sind beim Unfall direkte Sachschäden an Maschinen entstanden, greift diese Police allerdings nicht. Dafür müssen Unternehmen wiederum eine separate Unfallversicherung abschließen.
Ein Möbelunternehmen produziert pro Tag 25 Schlafzimmer, mit denen jeweils ein Ertrag von 1.000 Euro erwirtschaftet werden kann. Allerdings kommt es aufgrund eines kleineren Brandes zu einer Unterbrechung der Produktion für einen kompletten Tag. Dabei zeigt sich, dass das Unternehmen hier nicht grob fahrlässig oder fahrlässig gehandelt hat, Schuld an dem Feuer war ein technischer Defekt.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung entschädigt das Unternehmen für den Ertragsausfall, der während der Unterbrechung des Produktionsprozesses entstanden ist. Insgesamt liegt dieser auf Basis der Vergangenheitswerte bei 25 Schlafzimmer * 1.000 Euro pro Tag = 25.000 Euro. Allerdings zahlt das Unternehmen auch immer eine Selbstbeteiligung, die bei 5.000 Euro liege. Somit überweist die Versicherungsgesellschaft letztlich 20.000 Euro an das geschädigte Unternehmen.
IT-Versicherung
IT ist die Bezeichnung für Informationstechnik, und ein Oberbegriff für die Informations- und Datenverarbeitung.
IT-Risiken sind schwer kalkulierbar. Ein aktuelles Beispiel hierfür sind Viren. Durch die fortschreitende Vernetzung wächst das Risiko für größere Ausfälle durch Schäden an der Firmen-IT ständig an. Auch Fahrlässigkeit von Mitarbeitern können Ihre Betriebssoftware schwer schädigen und sogar zu einer Betriebsunterbrechung führen.
Schadensrisiko
Das Schadensrisiko unterteilt sich in: Drittschäden:
Versicherungsschaden durch fehlerhafte IT; betrifft Unternehmen, die selbst Software entwickeln
Versicherungsschaden durch Weiterleitung von Viren; um diese Schäden abzudecken, empfiehlt es sich, eine Haftpflichtversicherung und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen
Eigenschäden:
Schäden an eigener Software
Betriebsunterbrechungsschaden; hierfür empfiehlt sich der Abschluss einer Elektronikversicherung, um den Schaden an eigener Software und Hardware abzudecken.
Bedarfsgerechter Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen
Ihr Unternehmen haftet für verschuldete Schäden unbegrenzt.
Um Ihren Versicherungsschutz bedarfsgerecht zu ermitteln, muss geprüft werden, welche Risikomerkmale auf Ihr Unternehmen zutreffen.
- Werden ausschließlich eigene Datennetze verwendet oder besteht eine Zusammenarbeit mit externen Datennetzen?
- Können Produktions-/ Betriebsabläufe per Datenfernübertragung gesteuert werden?
Um den Gefährdungsgrad Ihres Unternehmens zu ermitteln, sollten folgende Fragen geklärt werden:
- Wie lange steht der Betrieb bei Datenverlust still?
- Gibt es Sicherheitsvorschriften (z. B. Passwortvergabe), die Risiken minimieren?
- Sind Vertragsstrafen vorgesehen?
- Kam es in der Vergangenheit bereits zu Sabotageakten oder Datenverlust?
Die Daten- und Betriebsunterbrechungsversicherung
Sollte Ihr Unternehmen über eine geringe Abhängigkeit von Datenverarbeitung und ein niedriges Sicherheitsrisiko (Einzel PC-Lösungen, keine externen Verbindungen) verfügen, eignet sich eine Daten- und Betriebsunterbrechungsversicherung.
Sie bietet Versicherungsschutz für:
- Wiedereingabe/Wiederbeschaffung abhandener Daten
- entgangenen Betriebsgewinn
- umsatzunabhängige Kosten infolge von Betriebsunterbrechung
Voraussetzung für die Versicherungsleistung ist ein vorangegangener Schaden an der Hardware (Sachschaden).
Die Erweiterte Daten- und Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Erweiterte Daten- und Betriebsunterbrechungsversicherung eignet sich für Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gefährdungspotential von innen und außen, einer mittleren bis hohe Datenverarbeitungs-Abhängigkeit und ausreichender Sicherheitsstruktur.
Zusätzlich werden die Folgen von Virenbefall, Hackerangriffen, versehentlichem Löschen und fehlerhaftem Programmieren versichert.
Ein Sachschaden an der Hardware ist hier keine Voraussetzung für die Versicherungsleistung.
Die Daten-Secure-IT-Versicherung
Die "Daten-Secure-IT-Versicherung" ist eine besondere Police für Unternehmen mit einem hohen Gefährdungspotential und hoher DV-Abhängigkeit. Sie versichert Vermögenschäden durch Datenmanipulation oder Datenentwendung und ersetzt auch Mehrkosten, die weder umsatzabhängig noch entgangener Betriebsgewinn sind (z.B. Werbeaktionen).
Voraussetzung für diese Versicherung ist, dass ein externes Serviceunternehmen Datenbestände und Gefährdungspotential Ihres Unternehmens prüft.
Geeignet ist diese Versicherung für Versandhäuser, Banken, Unternehmen mit datenferngesteuerten Betriebsabläufen, Online-Verarbeitung und ähnlichen.
Bevor Sie eine solche Versicherung abschließen, sollten Sie sich unbedingt ausführlich von einem Berater informieren lassen.
Feuer
Die Feuerversicherung ist für Gewerbetreibende von grundlegender Bedeutung. Sie versichert wertvolles Betriebseigentum und übernimmt anfallende Kosten, wenn Gebäude, Grundstücksteile und das Inventar eines Betriebs durch ein Feuer beschädigt oder vernichtet werden.
Feuerversicherungen werden in Deutschland seit dem 17. Jahrhundert angeboten. Sie können heutzutage entweder als separate Versicherung abgeschlossen werden oder in Kombination mit einer Gebäudeversicherung. Im gewerblichen und industriellen Bereich ist mittlerweile der Abschluss einer eigenständigen Feuerversicherung üblich.
Bis zum Jahr 1994 gab es in einigen Gegenden Deutschlands noch eine staatliche Pflichtversicherung gegen Feuer- und andere Elementarschäden. Damals mussten alle Gebäudeeigentümer einen entsprechenden Versicherungsschutz besitzen. Mittlerweile ist dieses Prinzip abgeschafft und Immobilieneigentümern der Abschluss einer Feuerpolice freigestellt. Im Prinzip handelt es sich bei der Feuerversicherung jedoch um eine sehr wichtige Absicherung, auf die im Grunde nicht verzichtet werden sollte.
Landwirtschaftlichte Ertragsschadenversicherung
Der Schweine, Rinder oder Hühner sind das Kapital des Landwirts mit Viehbestand. Durch Seuchen und Krankheiten kann dieser empfindlich dezimiert werden. Eine Ertragsschadenversicherung sichert Ihnen die entgangenen Gewinne.
In der Ertragsschadenversicherung ist das Risiko von Ertragsausfällen oder -minderungen aufgrund von anzeigepflichtigen Tierseuchen, übertragbaren Krankheiten, akutem Botulismus, Unfällen, Diebstahl und Betriebssperren versichert. Die Betriebssperre kann Sie als unmittelbar betroffener Betrieb ebenso treffen, wie über eine ausgeweitete Sperr- und Beobachtungszone, weil es in einem anderen Betrieb zum Ausbruch einer Seuche kam.
Versichert sind immer nur anzeigepflichtige Tierseuchen. Dazu gehören unter anderem: die Blauzungenkrankheit, Tollwut, Maul- und Klauenseuche, BSE, vesikuläre Schweinekrankheit und BHV-1. Zu den meldepflichtigen übertragbaren Tierkrankheiten zählen: Salmonellose, Tularämie, Toxoplasmose, Paratuberkulose und andere.
Viele Versicherer beziehen sich in ihren Versicherungsbedingungen auf die Liste der meldepflichtigen Krankheiten und anzeigepflichtigen Tierseuchen. Einige wenige bieten eine Versicherung aller Tierseuchen und -krankheiten an, die nicht explizit vom Versicherungsschutz ausgenommen wurden. Auch eine abschließende Aufzählung der versicherbaren Krankheiten und Seuchen im Vertrag ist möglich.
Hinweis: Zwar ersetzt die Tierseuchenkasse den Tier Wert des gekeulten Bestandes, leistet aber nicht für entgangene Erträge aus Milchgeldern oder Tierverkäufen. Im Gegensatz zur Versicherung, unterstützt die Seuchenkasse auch nicht den Wiederaufbau des Tierbestandes.
Betriebsinhalt
Diese Versicherung setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen zusammen:
- Feuerversicherung:
Bei Blitzschlag, Brand oder Explosion bietet die Feuerversicherung Schutz vor den finanziellen Folgen. Kosten für Lösch- und Aufräumarbeiten werden ebenso übernommen, wie alle Maßnahmen, die der Schadenminderung dienen. Dabei ist die Übernahme der Kosten oft begrenzt und/oder an eine zuvor vereinbarte Versicherungssumme gebunden.
- Einbruchdiebstahlversicherung:
Waren, die bei einem Einbruch entwendet wurden, werden ersetzt. Empfehlenswert ist, diese Versicherung mit einer Absicherung gegen Vandalismus-Schäden zu kombinieren. Denn oft entstehen bei Einbrüchen erhebliche Schäden an der Geschäftseinrichtung (vor allem Türen, Fenster), die nicht von einer herkömmlichen Einbruchdiebstahl-Versicherung abgedeckt werden.
- Leitungswasserversicherung:
Durch Leitungswasserschäden infolge von Rohrbruch kann das gesamte Warenlager eines Betriebs vernichtet werden. Aber auch EDV-Anlagen und Maschinen sind bedroht. Eine Leitungswasserversicherung übernimmt die Kosten für die entstandenen Schäden, auch wenn Frost die Ursache des Rohrbruchs war.
Kosten, die notwendig sind, um die Schäden am Gebäude bzw. der Rohrleitung zu beheben, übernimmt die Betriebsgebäudeversicherung.
Entstehen am Warenlager oder der Geschäftseinrichtung Sturmschäden, übernimmt die Betriebsinhaltsversicherung die Kosten zur Wiederherstellung. Hagelschäden können bei den meisten Versicherern separat abgesichert werden.
Wirkungsvoller Schutz gegen die finanziellen Folgen der genannten Risiken ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz Ihres Unternehmens.
Betriebsinhaltsversicherungen entschädigen nach dem Neuwertprinzip (der Neuwert der zerstörten Sachen wird ersetzt).
Die zu zahlenden Beiträge zur Betriebsinhaltsversicherung sind Betriebsausgaben.
Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sind ebenso versichert wie Warenvorräte und sogar Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen.
Betriebs-Gebäude
Optimaler Schutz für Betriebsgebäude.
So wie Ihr Wohngebäude, ist auch Ihre Betriebsstätte vor Beschädigungen, bis hin zur voll ständigen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten, bedroht. Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Eine Situation, die für viele Unternehmen finanziell untragbar ist.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Neujahr
Nur das rasche Eingreifen des Besitzers, der in unmittelbarer Nähe zur Schreinerei wohnt, verhinderte am Neujahrstag Schlimmeres. Ein Kurzschluss im Schaltkasten löste einen Brand in einem Verschnittholzlager aus. Auf Grund der Feiertage war die Firma gründlich von Sägespänen gereinigt worden. Trotzdem entstand ein erheblicher Sachschaden durch Verrußung und das Verschmoren der elektrischen Leitungen. Die Aufräumarbeiten dauerten mehrere Tage an. Der Schaden wurde auf ca. 27.000 € geschätzt.
Auszug
Über Jahre hinweg lief, wegen einer lecken Dichtung im Wannenablauf, Schmutzwasser in die Holzbalkendecke des darunter liegenden Büros eines Handwerkerbetriebes. Die Büromitarbeiter nahmen mehr und mehr einen modrigen Geruch wahr, konnten aber die Ursache nicht konkretisieren. Erst beim Auszug des Mieters in der Etage über dem Büro entdeckte man Aufwertungen im Fliesenboden. Die Überprüfung ergab, dass die gesamte Holzbalkendecke ausgetauscht werden musste. Der Schaden wurde auf ca. 16.000 € geschätzt.
Wackelige Angelegenheit
Nach einem Frühjahrssturm stellte der Besitzer einer Industriehalle fest, dass die Überdachung der Lkw-Warenannahme aus der Mauerverankerung gerissen und nur noch von wenigen Schrauben festgehalten wird. Darüber hinaus hatte der Sturm die gesamte Überdachung nach oben gedrückt. Die Reparaturarbeiten gestalteten sich umfangreich. Der Schaden wurde auf ca. 8.000 € geschätzt.
Wasserschaden nach Umbaumaßnahmen
Auf dem Nachbargrundstück wurde eine neue Lagerhalle errichtet. Aufgrund der genehmigten baulichen Maßnahmen veränderten sich jedoch die örtlichen Gegebenheiten. Schwere Niederschläge sammelten immense Wassermassen, die aufgrund der geänderten Bodenbeschaffenheit plötzlich in die Montagehalle des metallverarbeitenden Betriebes flossen. Die Heizungsanlage wurde dabei beschädigt. Das Abpumpen des Wassers, die Reinigung und Trocknung der Halle und die Reparatur der Heizungsanlage dauerte insgesamt zehn Tage. Der Sachschaden wurde auf ca. 14.000 € geschätzt.
Für wen ist die Versicherung?
Wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum der Firma sind und für Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.
Was ist versichert?
Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
- Sturm/Hagel
Zusätzlich versicherbar sind:
- Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau)
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)
Allgemeine Ausschlüsse:
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Kernenergie
- In der Feuerversicherung:
- Nutzwärmeschäden
- Sengschäden
- In der Leitungswasserversicherung
- Schäden durch Planschund Reinigungswasser
- Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren
- In der Sturmversicherung:
- Schäden durch Sturmflut
- Schäden durch Lawinen
- Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen
- In der Elementarschadenversicherung:
- Schäden durch Sturmflut
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag genannten Gebäude des Betriebes.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert des Gebäudes. Dieser kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachtens oder durch Übernahme der Versicherungssumme eines Monopolvertrages bestimmt werden.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Wiederherstellung von versicherten Gebäuden – Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden.
Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen. Auch die Entsorgung von Gebäudeteilen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Bei fast jedem Gebäudeschaden ist auch der Inhalt der Gebäude betroffen. Deshalb ist der Abschluss einer entsprechenden Inhaltsversicherung sinnvoll. Sofern das Gebäude über größere Scheiben oder einen Wintergarten verfügt, beachten Sie bitte, dass über die Gebäudeversicherung nur die versicherten Gefahren versichert sind. Um die Scheiben gegen sämtliche Schäden zu versichern, empfiehlt sich eine zusätzliche Glasbruchversicherung.