Privathaftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist eine Schadenversicherung, bei der der Versicherer verpflichtet ist, den Versicherungsnehmer, von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten auf Grund der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren (§ 100, § 101 VVG).
Privathaftpflichtversicherung
Oft reicht eine einzige Sekunde, in der Sie nicht aufpassen, und schon ist ein Missgeschick geschehen: Sie übersehen beim Überqueren der Straße einen Radfahrer, der beim Ausweichen stürzt und sich schwer verletzt.
Wer jemand anderem einen Schaden zufügt, muss in aller Regel dafür haften und für den Schaden aufkommen. Insbesondere wenn Menschen zu Schaden kommen, können es schnell mehrere Millionen Euro werden. Die Haftung ist eine gesetzliche Pflicht, daher die Bezeichnung Haftpflicht.
Eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall die Zahlungen und schützt so Ihre finanzielle Existenz. Wenn Sie einen Schaden ersetzen sollen, den Sie gar nicht verursacht haben, hilft Ihnen die Versicherung notfalls bis vor Gericht.
§823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entsprechenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, der gegen ein dem Schutz eins anderen, bezweckenden Gesetzes verstößt. Ist nach den Inhalten des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Am häufigsten wird die Privathaftpflichtversicherung beansprucht bei:
- zerschossenen und eingeschlagenen Fenstern und Türen oder anderen beschädigten Glasartikeln, z. B. Geschirr.
- Brandlöcher in Teppichen oder Couchgarnituren
- durch Wasch- oder Spülmaschinen verursachte Schäden beim Untermieter
- durch die Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger oder Fahrradfahrer verursachten Schäden - als Autofahrer braucht man eine extra Kfz-Haftpflicht
- von Haushaltsangestellten verursachte Schäden
- Unfälle durch den Gebrauch von Schusswaffen aber keine Jagdunfälle
Versicherungsschutz besteht auch bei einem Aufenthalt im Ausland. Die Gesellschaften begrenzen dabei die Dauer des Aufenthaltes in der Regel für ein Jahr, innerhalb der EU auch länger.
Bei Risikosportarten wie Boxen, Wasser-, Jagd- oder Motorsport müssen Sie sich allerdings gesondert versichern.
Das gleiche gilt für das Halten größere Tiere (Pferde, Hunde etc.). Auch hier muss eine extra Versicherung abgeschlossen werden, da die Privathaftpflicht nur kleinere Haustiere berücksichtigt.
Folgende Leistungen können zusätzlich gegen Mehrbeitrag mitversichert werden; einige Anbieter versichern diese Extras bereits im Grundschutz - Vergleichen lohnt sich:
- Verlust von fremden Privatschlüsseln und Schlüsseln für zentrale Schließanlagen
- Allmählichkeitsschäden durch Rauch oder Feuchtigkeit im Laufe der Zeit
- Mietsachschäden wie kaputte Sanitärobjekte usw.
- selbstgenutzte Ferienwohnung/Ferienhäuser im Ausland
- Vermietung von Eigentumswohnungen
- Benutzung eines Windsurfbretts
- Deliktunfähigkeit von Kindern
- Tätigkeit als Tagesmutter bei Betreuung fremder Kinder
Als Besitzer bzw. Nutzer von Öltanks zur Hausversorgung ist es oberste Priorität, das Gewässerschadenrisiko in der Privathaftpflicht mit einzuschließen. Einige Gesellschaften bieten diese Versicherung auch einzeln an.
Diensthaftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist eine Schadenversicherung, bei der der Versicherer verpflichtet ist, den Versicherungsnehmer, von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten auf Grund der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren (§ 100, § 101 VVG).
Für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes ist es unbedingt zu empfehlen, eine Diensthaftpflichtversicherung als Ergänzung zur privaten Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Das heißt, sie schließen eine Private Haftpflichtversicherung ab mit dem Zusatzbaustein Diensthaftpflicht.
Dieser bietet Beamten und Angehörigen des öffentlichen Dienstes zusätzlichen Versicherungsschutz, wenn Sie in dienstlicher Ausübung Schäden verursachen.
Haftung
§ 78 - BUNDESBEAMTENGESETZ (BBG)
(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so hat er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben mehrere Beamte gemeinsam den Schaden verursacht, so haften sie als Gesamtschuldner.
(2) Ansprüche nach Absatz 1 verjähren in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Dienstherr von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in zehn Jahren von der Begehung der Handlung an. Hat der Dienstherr einem Dritten Schadenersatz geleistet, so tritt an die Stelle des Zeitpunktes, in dem der Dienstherr von dem Schaden Kenntnis erlangt, der Zeitpunkt, in dem der Ersatzanspruch des Dritten diesem gegenüber vom Dienstherrn anerkannt oder dem Dienstherrn gegenüber rechtskräftig festgestellt wird.
(3) Leistet der Beamte dem Dienstherrn Ersatz und hat dieser einen Ersatzanspruch gegen einen Dritten, so geht der Ersatzanspruch auf den Beamten über.
Warum ist eine Lehrerhaftpflicht notwendig?
Im Sportunterricht lässt der Lehrer die Klasse längere Zeit allein. Die Kinder turnen wie besprochen an den Geräten, ohne die vorgeschriebene Hilfestellung durch die Mitschüler, die der Lehrer nicht veranlasst hat.
Ein Kind stürzt vom Reck und verletzt sich schwer...
Durch sein unkorrektes Verhalten verstößt der Lehrer schwer gegen seine aufgetragenen Berufspflichten. Aufgrund des Personenschadens muss er mit hohen Regressforderungen des vorerst leistungspflichtigen Sozialversicherungsträgers rechnen.
Dazu kommt noch Schmerzensgeld usw. ...
Auch bei Sachschäden haftet der Lehrer mit seinem gesamten Vermögen.
Bei einer Klassenfahrt werden von einigen Schülern die Sitze in den Zugabteilen beschädigt. Der Lehrer wird wegen grober Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zum Schadenersatz herangezogen.
Diensthaftpflicht für Polizisten
Als Polizist tragen Sie eine große Verantwortung, denn Ihnen wird der Auftrag das deutsche Recht durchzusetzen anvertraut. Bei einer hohen Verantwortung im Beruf ist die richtige Versicherung unabdingbar, denn gerade der Außeneinsatz und der Umgang mit Menschen ist risikoreich. Sind Sie beispielsweise gezwungen Gewalt anzuwenden, können Personenschäden schnell die Folge sein. Die Verantwortung und den damit verbundenen Schadenersatzforderungen tragen Sie.
Hundehaftplichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist eine Schadenversicherung, bei der der Versicherer verpflichtet ist, den Versicherungsnehmer, von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten auf Grund der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren (§ 100, § 101 VVG).
Mit einer Hundehaftpflicht sichern Sie sich als Hundehalter umfassend vor teuren Schäden ab, die Ihr Vierbeiner verursachen kann. Die Versicherung ist einerseits wichtig, weil Sie im Schadensfall unbegrenzt haftbar gemacht werden. Andererseits ist sie teilweise sogar vorgeschrieben.
Warum ist eine Hundehaftpflicht sinnvoll?
Stellen Sie sich folgende Szenarien vor:
Beim Gassi gehen im Park schnappt Ihr Hund nach einem anderen Tier. Dessen Hundehalter holt sich die Kosten für den Tierarzt bei Ihnen zurück.
In Ihrer Abwesenheit passt eine dritte Person auf Ihr Haustier auf. Beim Spaziergang springt dieses zu stürmisch einen Passanten an. Dieser stolpert unglücklich und verliert seine Brille, die zerspringt. Den Schaden macht die geschädigte Person bei Ihnen geltend.
Ein Radfahrer weicht Ihrem freilaufenden Gefährten aus und kommt dabei zu Fall. Er bricht sich den Arm und kann einige Wochen nicht arbeiten. Auch für diese Schäden (Behandlungskosten, Verdienstausfall) müssen Sie gegebenenfalls aufkommen und mit Ihrem Privatvermögen haften.
Auch wenn Ihr Hund gut erzogen ist: Sie können nicht jeden Impuls des Vierbeiners vorhersehen, Unfälle können passen. Werden dabei Personen verletzt oder gehen Gegenstände zu Bruch, sind Sie gesetzlich zur Haftung verpflichtet. Besonders wenn Menschen wie der Radfahrer aus dem Beispiel involviert sind, kann Sie das Verhalten Ihres Hundes sehr schnell in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Hier leistet die Hundehaftpflichtversicherung wertvolle und existenzsichernde Hilfe.
Eine Haftpflichtversicherung schützt im eigentlichen Sinn nicht Ihren Hund, sondern Sie. Die Hundehaftpflicht wird daher auch als Hundehalterhaftpflichtversicherung bezeichnet.
Pferdehaftpflichtversicherung – keine Pflicht, aber wichtig!
Grundsätzlich gibt es für Pferdehalter keine gesetzliche Vorgabe, eine Pferdehaftpflichtversicherung abzuschließen. Allerdings haftet der Besitzer für alle vom Pferd verursachten Schäden. Aus diesem Grund sollte der Versicherungsschutz im besten Fall mit dem Kauf des Pferdes beginnen.
Pferdehalter stehen in der Haftungspflicht
Pferde sind Fluchttiere und darüber hinaus sehr schreckhaft. Ein plötzliches Geräusch, ein unvorhergesehenes Ereignis können dazu führen, dass das Pferd steigt oder wild wird. Allein durch seine Größe und Kraft kann das Pferd dadurch erhebliche Schäden verursachen.
Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die sein Pferd verursacht, ganz gleich, ob ihn eine Schuld trifft oder nicht. Im Schadensfall kann eine Pferdehaftpflicht den entscheidenden Schutz für die finanzielle Existenz des Pferdehalters darstellen.
BGB § 833 Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. […]
Leistungen der Pferdehaftpflichtversicherung
Die Pferdehaftpflichtversicherung schützt den Halter vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Bei berechtigten Ansprüchen leistet die Versicherung im Rahmen der Versicherungsbedingungen. Mit einer Pferdehaftpflicht sind sowohl Personenschäden als auch Vermögens- und Sachschäden abgedeckt. Im Versicherungsschutz sollten alle Personen eingeschlossen sein, die mit dem Pferd zu tun haben. Neben dem Pferdehalter sind das beispielsweise die Pferdepfleger und andere Reiter.
Pferdehaftpflichtversicherung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Was ist eine Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht?
Nach § 836 BGB sind Sie als Gebäudeeigentümer verpflichtet, für alle Schäden, die aus Ihrem Grundstück und Gebäude an fremden Personen und Sachen entstehen können, aufzukommen. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht müssen Sie stets Gefahrenquellen beseitigen z. B. Schnee im Winter, Laub im Herbst oder morsche Bäume. Wenn Sie diese Gefahren fahrlässig missachten, kann ein Geschädigter Ihnen gegenüber Schadenersatz verlangen. Dies kann sehr teuer werden. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für solche Schadenfälle. Dies können Personenschäden wie ein gestürzter Passant im Winter auf dem Gehweg oder ein - durch herabgewehte Dachziegel bei Sturm - beschädigtes Auto sein. So sind Sie vor hohen Kosten geschützt.
Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Neben der Gebäudeversicherung ist eine solche Absicherung für jeden Gebäudeeigentümer ratsam.
Eigentümer eins Einfamilienhauses
Wenn Sie Eigentümer eines Einfamilienhauses sind, sollten Sie Ihre Privathaftpflicht einmal überprüfen. In den meisten Fällen, ist die Absicherung Ihres selbstgenutzten - nicht vermieteten - Einfamilienhauses in der Privathaftpflicht enthalten. Dann brauchen Sie keine zusätzliche Haushaftpflicht abschließen.
Vermietete Gebäude
Eigentümer eins vermieteten Einfamilienhauses oder eines Mehrfamilienhaus - auch wenn Sie selbst einen Teil bewohnen - benötigen für diese Gebäudeobjekte eine Grundbesitzerhaftpflicht. Wenn Sie eine Hausverwaltung mit der Verwaltung Ihres Gebäudes beauftragt haben, wird diese häufig eine solche Versicherung für Sie abschließen. Bitte sprechen Sie Ihre Hausverwaltung darauf an.
Eigentümergemeinschaften
Wenn Sie Eigentümer einer Eigentumswohnung sind und sich noch weitere Eigentumswohnungen in Ihrem Gebäude befinden, gibt es neben Ihrem Sondereigentum auch in der Regel immer Gemeinschaftseigentum. Dies können Zuwege, Treppenhäuser oder Außenanlagen sein. Für dieses Gemeinschaftseigentum ist eine Haushaftpflicht dringend angeraten. Sehr häufig übernimmt auch eine Hausverwaltung die Eindeckung des Versicherungsschutzes, da diese laut WEG Gesetz sogar gesetzlich dazu verpflichtet sind. Sie als Eigentümergemeinschaft können natürlich auf die Wahl der Grundbesitzerhaftpflicht Einfluss nehmen und auf einen günstigen Versicherungspartner bestehen, da die Versicherungsprämie auf die Eigentümer umgelegt wird.
Unbebaute Grundstücke
Auch von unbebauten Grundstücken kann eine Gefahr ausgehen. Hier können Bäume umstürzen oder Gehwege im Winter nicht geräumt sein. Daher sollten Sie auch für diese Grundstücke eine Haftpflicht für Grundbesitzer abschließen.
Bauherrenhaftpflicht
Sie als Bauherr müssen gewährleisten, dass Ihre Baustelle keine Gefahr für andere Personen oder Sachen darstellt.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die für den Bau beauftragten Firmen für alle Schäden haften. Egal wie souverän die von Ihnen beauftragten Handwerksbetriebe sind - die Baustelle haben Sie veranlasst und Sie müssen dafür haften!
Das heißt im Klartext: Jeder Bauherr benötigt eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung und das über die gesamte Bauzeit!
Holen Sie vor Abschluss einer Haftpflichtversicherung immer mehrere Angebote ein, da die Prämienunterschiede zum Teil gravierend sind.
Wovor schützt die Bauherrenhaftpflicht?
Während der Bauzeit schützt die Bauherrenhaftpflicht den Bauherrn als Eigentümer des Grundstückes und gleichzeitig als Eigentümer des entstehenden Gebäudes vor Schadensersatzansprüchen, die wegen eines Personen-, Sach-, oder Vermögensschadens geltend gemacht werden können. Die Versicherung prüft die Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadensersatz besteht).
Die Versicherung prüft die Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor folgenden Schadensersatzansprüchen, wenn der Bauherr seiner:
- Auswahlpflicht (umfasst die Auswahl geeigneter Handwerker und Ingenieure)
- Überwachungspflicht (umfasst die einwandfreie Überwachung der Baustelle)
- Verkehrssicherungspflicht (umfasst die Absicherung der Zufahrt und die verkehrseitige Sicherung der Baustelle incl. Materialbestände), nicht ausreichend nachkommt.
Außerdem regelt sie die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen und wehrt auf der anderen Seite unberechtigte oder zu hohe Schadensersatzforderungen ab. Dazu gehört auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses.
Abgesichert ist auch das Risiko, wenn man in Eigenregie (sog. Eigenleistung) baut. Außerdem ist das Haftpflichtrisiko sämtlicher Personen, die in Form von Selbsthilfe am Bau mitwirken, versichert.
Öltankhaftpflicht
Was ist eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (Öltankhaftfplicht) ?
Halten Hausbesitzer ihre vier Wände mit Heizöl warm, brauchen sie nicht nur einen Öltank, in dem der Brennstoff gelagert wird. Läuft die Flüssigkeit durch einen Defekt oder eine marode Stelle am Tank aus, kann dadurch ein erheblicher Schaden entstehen. Damit Öltankbesitzer nicht auf diesem sitzen bleiben, ist eine Gewässerschadenhaftpflicht sinnvoll. Die Versicherung schützt Sie umfassend vor den finanziellen Folgen eines Tanklecks.
Je nach Anbieter ist eine Gewässerschadenhaftpflicht im Vergleich zum weitreichenden Leistungsumfang sehr günstig. Einen 5.000 Liter Tank können Sie beispielsweise schon für rund 30 Euro im Jahr absichern.
Mit unserem Tarifvergleich stellen Sie eine Vielzahl von Anbietern einfach und unverbindlich gegenüber. So finden Sie schnell und bequem eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, die zu Ihren Wünschen passt.
Leistungen einer Gewässerschadenhaftpflicht
Passiert beim Befüllen des Heizöltanks ein Malheur oder hat dieser ein Leck, summiert sich der daraus resultierende Schaden laut Zahlen der Versicherer auf durchschnittlich 4.500 Euro. Im Einzelfall kann es dementsprechend auch deutlich teurer werden. So musste sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main vor einiger Zeit mit einem Fall beschäftigen, in dem auslaufendes Heizöl einen Schaden in Höhe von rund 30.000 Euro verursacht hatte. Besonders dann, wenn das Öl Grundwasser verunreinigt, sind die finanziellen Folgen hoch.
Die Gewässerschadenhaftpflicht, die auch als Öltankversicherung bekannt ist, zahlt sowohl für Sach- als auch für Personenschäden, die Dritten entstehen. Da manche Anbieter Schäden an Ihrem Eigentum ausschließen, sollten Sie in den Versicherungsbedingungen darauf achten, dass Eigenschäden ebenfalls mitversichert sind.
Darüber hinaus prüft der Versicherer, ob gegen Sie gerichtete Haftungsansprüche gerechtfertigt sind. Ist dies nicht der Fall, wehrt die Versicherung die Forderungen ab. Der Schutz fungiert somit als passiver Rechtsschutz.
Kosten einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Die Kosten für den wichtigen Versicherungsschutz der Gewässerschadenhaftpflicht richten sich im Wesentlichen nach drei Faktoren:
- Fassungsvolumen
- Versicherungssumme
- Lage des Tanks (ober- oder unterirdisch
Laut Stiftung Warentest reicht eine Versicherungssumme von drei Millionen Euro in der Regel aus. Wünschen Sie sich eine bessere Absicherung, bieten einige Versicherer auch Absicherungen bis 20 Millionen Euro an.
Haben Sie einen oberirdischen Heizöltank, ist der Beitrag für die Gewässerschadenhaftpflicht im Vergleich zu einem unterirdischen Behälter meist niedriger. Dies liegt daran, dass beispielsweise ein Leck an einem Tank im Keller oder oberhalb des Erdreichs schneller auffällt. Der Schaden ist somit geringer als durch eine marode Stelle am unterirdischen Tank, aus der wochenlang unbemerktes Öl austreten kann.
Jagdhaftpflicht
Gehen Sie auf die Pirsch? - Weidmannsgruß! - Sie brauchen einen Jagdschein, den Sie bei der zuständigen Jagdbehörde beantragen müssen.
Dies können Sie nur tun, wenn Sie einen Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen können. Wichtig: Die Versicherungszusage muss mindestens der Laufzeit des beantragten Zeitraumes (bis zu drei Jahren) für den Jagdschein entsprechen. Auch ehemalige Jäger müssen eine Jagdhaftpflicht vorweisen, wenn sie ihre Waffen behalten wollen.
Die Jagdhaftpflichtversicherung soll sie vor finanziellen Schäden, die Sie bei der Jagd verursachen, schützen. Die Schadensersatzforderungen können in die Millionen gehen, etwa wenn ein Querschläger versehentlich einen Passanten verletzt oder gar tötet.
Wer ist versichert?
- Sie als Dienstherr in Ihrem Jagdrevier und alle mit Ihrer Jagd in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
- bis zu zwei Jagdhunde
- bis zu zwei Frettchen
- bis zu zwei Beizvögel
- Schusswaffenbesitz auch über die Jagdzeit hinaus
- Besitz und Betrieb von Hochsitzen und Jagdunterständen
Was ist versichert?
- Personen und Sachschäden bis zu laut dem im Versicherungsschein vereinbarten Höhe.
- Üblicherweise sollte Personenschäden und Sachschäden mit 5 Mio Euro und Vermögensschäden mit 100 000 Euro abgesichert werden.
- Wenn Sie auch im Auslandsurlaub auf Jagd gehen wollen, sollten Sie darauf achten, dass der Versicherungsschutz weltweit greift.
Boote
Eine Wassersportversicherung bietet Schutz für wassersportbedingte Schäden, die mit Booten, Yachten oder sonstigen Wassersportfahrzeugen verursacht werden.
In der Regel gibt es je nach Versicherer verschieden Pakete, um das Vergnügen auf dem Wasser abzusichern: die sogenannte Skipper-Haftpflicht, Boots-Haftpflicht und Boots-Kaskoversicherung.
Was ist versichert?
- Sturm, Feuer, Vandalismus,
- Schäden im Winterlager z. B. durch Brand
- Sinken des Bootes
- Zusammenstoß mit anderen Booten, Yachten oder Steganlagen
- Schäden durch allgemeines Benutzen bzw. Führen des Bootes
- Diebstahl des Bootes oder am Boot befindlicher Teile
Trailerversicherung für Boote
Der "blaue Versicherungsschein", die doppeldeutige Bezeichnung verweist einerseits auf die Farbe des Papiers als auch andererseits auf das Element, mit dem die Versicherung im weitesten Sinne verbunden ist.
Eine Trailerversicherung für Boote ist bei Reisen mit dem Boot ins Ausland erforderlich.
Beim Transport des Bootes auf dem Trailer greift innerhalb der Bundesrepublik die Kfz-Haftpflicht. Verlässt man die Republik, um auf den Kanälen, Seen oder Meeren eines anderen Landes mit dem eigenen Boot umher zu fahren, dann wird es zwingend, einen Haftpflicht-Versicherungsnachweis bei sich zu führen. Diesen Nachweis kann die Kfz-Versicherung ausstellen, sie muss jedoch vorher beantragt werden, extrem kurzfristig sollte das Unternehmen also nicht gesetzt werden.
Für Schäden, die das Kfz, beziehungsweise das so genannte Zugfahrzeug verursacht, steht natürlich die Kfz-Versicherung ein. Kommen aber durch den abgekoppelten oder abgestellten Trailer Personen oder Sachen zu Schaden, dann muss eine extra Versicherung her. Versicherer halten hier das entsprechende Produkt zu günstigen Konditionen bereit. Außerdem ist auch üblich, dieses Risiko gleich mit in die Bootshaftpflicht aufzunehmen. Wer sich dann noch Sorgen macht, dass der Trailer gestohlen oder bei einem Unfall beschädigt werden könnte, kann diese Sorge ebenfalls bei seinem Versicherer lassen und die möglichen Schäden oder Verluste mittels einer Teil- oder Vollkasko-Versicherung abdecken. Die beste Variante ist also, den Versicherungsschutz für den Trailer gleich mit der Kfz- oder der Bootsversicherung abzuklären.
Bootshaftpflichtversicherung
Skipper-Haftpflichtversicherung
Skipper, also Boots- und Schiffsführer, die auf einem gecharterten Boot tätig werden, sind in der Regel nicht geschützt, aber für verursachte Schäden mit ihrem Privatvermögen haftbar. Deshalb gibt es die Skipper-Haftpflichtversicherung. Hier werden Schäden abgedeckt, die Sie durch das Führen und den Gebrauch eines Charterbootes gegenüber Dritten verursachen.
Wassersporthaftpflicht
Eine Wassersporthaftpflicht deckt Sach-, Vermögens- und Personenschäden, die durch das Führen von Wassersportfahrzeugen (z. B. Boote oder Yachten) und das Führen von Wassersportgeräten (z. B. Jetskis) verursacht werden. Hier gilt es zu beachten, dass in einer Privathaftpflichtversicherung oft keine Schäden gedeckt sind, die mit dem eigenen Fahrzeug gegenüber Dritten entstehen. Ein entsprechender Zusatzschutz ist deshalb zu empfehlen.
Drohnen
Die Drohen Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung und in Deutschland und anderen europäischen Ländern inzwischen Pflicht und zwar für jegliche ferngesteuerte Fluggeräte.
Dies gilt nicht nur für die gewerbliche, sondern auch für die private Nutzung also auch für den Hobby-Drohnenpiloten.
Ferngesteuerte Drohnen oder Quadrocopter erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und sind in den letzten Jahren immer erschwinglicher geworden. Mittlerweile bekommen Sie die kleinen Flugobjekte in jedem Elektrofachmarkt, nur muss niemand einen "Führerschein" dafür machen und wer denkt, man kann eine Drohne eben mal kaufen und los geht es, liegt falsch. Es gibt zahlreiche Vorschriften, die beachtet werden müssen, z. B. sind das Startgewicht, die Nutzung sowie das Fluggebiet ausschlaggebend über den Umfang einer Drohnenversicherung.
Kriterien zur Drohnenversicherung
- Startgewicht
- Nutzungsart
- Flugbereich
- Wohnsitz
- Nutzung der Drohne durch Dritte
Was ist versichert?
- Sie als Halter der Drohne, sowie alle weiteren Personen die mit Wissen und Willen des Halters an der Bedienung und Führung der Drohne beteiligt sind.
- Schäden, welche aus dem Gebrauch der Drohne hervorgehen.
- Die Nutzung des unbemannten Fluggerätes für den Sport- und Freizeitbereich
Besonderheiten
Unter folgenden Umständen kann eine behördliche Erlaubnispflicht erforderlich sein:
- Drohne hat eine Gesamtmasse über 5 kg
- bei Flügen über Menschenansammlungen (z. B. Konzerte, Festivals oder anderen Großveranstaltungen)
- in unmittelbarer Nähe von Flugplätzen (weniger als 1,5 km)
- in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten, bei Nutzung eines Verbrennungsmotors
- außerdem bei Flügen in kontrolliertem Luftraum, hierfür wir zusätzlich eine Flugverkehrskontrollfreigabe verlangt
Reiseversicherung allgemein
Sommerferien - endlich Ruhe und Erholung
Damit Sie die schönste Zeit im Jahr unbeschwert genießen können, sorgen Sie am besten mit den entsprechenden Reiseversicherungen vor. Denn passieren kann überall etwas, sei es ein Unfall, Krankheit oder andere unvorhergesehene Ereignisse.
Alle freuen sich schon auf den langersehnten Urlaub. Doch dann passiert etwas völlig Unerwartetes...
...ein Unfall, eine schwere Krankheit, der Tod eines Angehörigen oder ein großer Schaden am Eigentum z. B. durch Feuer oder Diebstahl sind Ereignisse, die einen Reiseantritt unmöglich machen können.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Mit einer privaten Auslandskrankenversicherung können sich Reisende zusammen mit den mitreisenden Angehörigen gegen die Risiken absichern, die durch eine plötzlich auftretende Erkrankung im Urlaub entstehen können. Diese Versicherung gilt für die Dauer des Urlaubs oder auch bei beruflichen Auslandsaufenthalten.
Eine Auslandskrankenversicherung ist eine Form der privaten Krankenzusatzversicherung und somit ein Teil der privaten Krankenversicherung, die Reisende vor Antritt einer Urlaubsreise abschließen können.
Zudem gibt es auch einige Versicherungen, bei welchen Versicherte einen berufsbedingten Auslandsaufenthalt absichern können.
Die Auslandskrankenversicherung übernimmt für die Versicherten im Falle einer plötzlich auftretenden Erkrankung oder auch nach einem Unfall die entstehenden Behandlungskosten. Zu diesen zählen insbesondere der Arztbesuch, der Aufenthalt im Krankenhaus und die Kosten für die notwendigen Operationen.
Die Behandlungskosten für Krankheiten, welche bereits vor Reiseantritt bekannt waren, werden allerdings nicht übernommen. In einer Auslandskrankenversicherung können Reisende die mitreisenden Angehörigen mitversichern. Die Dauer des Versicherungsschutzes richtet sich nach der Reisedauer. Dabei ist es auch möglich, dauerhafte Auslandsaufenthalte von mehreren Jahren abzusichern.
Reiserücktritts-Versicherung
Diese Versicherung ist ein Muss für jede Reise
Je später Ihr Reiseveranstalter vom Rücktritt erfährt, umso teurer wird es.
So kann bei kurzfristiger Absage der ganze Reisepreis fällig sein. Die Versicherung übernimmt die Stornokosten der nicht angetretenen Reise. Auch die Mehrkosten einer verspäteten Hinreise aus versichertem Grund werden übernommen.
Besonders für Familien mit kleinen Kindern, älteren oder häufig kranken Menschen ist eine Reiserücktrittsversicherung auf jeden Fall empfehlenswert. Bei langfristig vor dem Reiseantritt gebuchten Reisen, sollten Sie nicht auf eine Reiserücktrittsversicherung verzichten.
Die Tarife für eine Reiserücktritts-Versicherung richten sich in der Regel nach den Kosten der Reise.
Reiserücktritts-Versicherungen mit Selbstbehalt, in der Regel 20 Prozent des Reisepreises, mindestens jedoch 25 Euro sind natürlich günstiger. Die Beitragsersparnis liegt je nach Vertrag und Versicherung zwischen 15 bis 30 Prozent.
Wann besteht Versicherungsschutz?
Die Reiserücktritts-Versicherung deckt die Kosten ab, die entstehen, wenn eine Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
- Unfall
- schwere Krankheit
- Tod eines Familienangehörigen
- erheblicher Schaden am Eigentum, z. B. Brand oder Diebstahl
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Arbeitslosigkeit durch betriebsbedingte Kündigung
- Neueinstellung nach Arbeitslosigkeit
Die Inanspruchnahme der Versicherung ist auf jeden Fall beweispflichtig, z. B. durch ein Arzt-Attest.
Reisegepäck-Versicherung
Alles schon vorgekommen: Die Koffer sind weg - was nun?
Wenn Sie in den Urlaub fahren, dann möchten Sie bestimmt sorglos reisen. Und weil man sein Reisegepäck nicht ständig unter Kontrolle haben kann, gehört eine Reisegepäckversicherung zu jeder Reise!
Die Leistungen der Reisegepäck-Versicherungen
Versichert sind in der Regel alle Gegenstände, die Sie und Ihre Familie auf Ihrer Reise mitführen, am Körper bei sich haben und durch ein Transportmittel befördert werden.
Die Reisegepäckversicherung leistet z. B. Ersatz des Gepäcks bei:
- Abhandenkommen
- Zerstörung
- Beschädigung
- Diebstahl
- Autoeinbruch
- Unfall des Transportmittels
- Schäden durch Sturm, Unwetter, Feuer ...
Die Versicherungsbedingungen sind bei jedem Versicherunsunternehmen anders. Prüfen Sie deshalb gründlich, bevor Sie sich versichern.
Rechtsschutzversicherung Allgemein
Eine Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen – und zwar unabhängig von Ihren finanziellen Verhältnissen.
Rechtsschutzversicherungen decken in der Regel die Rechtsbereiche Privatrecht, Wohnrecht, Berufsrecht und Verkehrsrecht ab.
Familien-Rechtsschutzversicherung
In einer Familienrechtsschutz sind alle Familienmitglieder, d.h. der Ehepartner und alle minderjährigen und volljährigen unverheirateten Kinder, meist bis Vollendung des 25. Lebensjahres und ohne eigenes Einkommen, versichert.
Besonders wichtig für: berufstätige Ehepaare, die mit Kindern zur Miete wohnen und vielleicht noch mehrere Autos angemeldet haben...
Alle Mitglieder Ihrer Familie können in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden, z. B. bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Ehepartners, nach einem Verkehrsunfall oder weil die Party Ihres Kindes etwas zu lang und zu laut war...
Für alle versicherten Personen der Familie besteht Versicherungsschutz bei der kombinierten Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Sie gilt:
- für Nichtselbstständige im privaten und beruflichen Bereich
- für Eigentümer und Halter aller auf sie zugelassener Fahrzeugesowie für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge - z. B. sind auch Ihre Kinder als Fahrzeughalter oder Fahrer versichert
- bei jeder Teilnahme am öffentlichen Verkehr; als Fußgänger, Radfahrer, Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln...auf Wunsch auch für Eigentümer oder Mieter von selbst genutztem Wohnraum bzw. Vermieter von Wohn- und Gewerbeobjekten
Für Angestellte im öffentlichen Dienst wird in der Regel ein Rabatt auf die Versicherungsprämie gewährt.
Welche Leistungen sind in der Familien-Rechtsschutz ausgeschlossen?
- Ehescheidungen
- Erbschaftsangelegenheiten
- Abwehren fremder Haftpflichtansprüche...
Single-Rechtsschutzversicherung
Für alle Alleinlebenden in nicht selbstständiger Tätigkeit werden günstige Single-Tarife angeboten. Abgesichert sind Sie und in der Regel Ihre minder- und volljährigen Kinder, sofern diese unverheiratet, unter 25 Jahre alt und ohne eigenes Einkommen sind.
Für die versicherten Personen besteht Versicherungsschutz
- im privaten und beruflichen Bereich als Nichtselbstständiger
- als Eigentümer und Halter aller auf Sie zugelassener Fahrzeuge sowie alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge - so sind z. B. auch Ihre Kinder als Fahrzeughalter und Fahrer versichert
- bei jeder Teilnahme am öffentlichen Verkehr, als Fußgänger, Radfahrer oder Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln...
- auf Wunsch: die Absicherung für Sie als Eigentümer oder Mieter von selbst genutztem Wohnraum bzw. Vermieter von Wohn- und Gewerbeobjekten
Wichtig! Ihr Lebenspartner ist nicht versichert!
Senioren-Rechtsschutzversicherung
Speziell für Personen, die ein gewisses Alter überschritten haben und nicht mehr berufstätig oder nur geringfügig beschäftigt sind, wurden Senioren-Rechtsschutz-Tarife entwickelt.
Für alle versicherten Personen besteht Versicherungsschutz.
Ein Rentenehepaar im wohlverdienten Ruhestand benötigt auf den ersten Blick sicher weniger Versicherungsschutz.
Jetzt haben Sie endlich Zeit, Ihr Leben aktiv und sorgenfrei zu gestalten. Vielleicht steht auch ein Umzug in die altersgerechte Eigentumswohnung an, der Kauf eines neuen Autos, schöne Reisen in die Welt oder eine Mitgliedschaft im Verein.
Aber auch Pflege und Krankheiten sind Thema...
Schnell kann es bei diesen, zum Teil ganz neuen Situationen, zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Bereits bei einem Zivilverfahren über zwei Instanzen mit einem Streitwert von ca. 10.000 Euro übersteigen die gesamten Prozesskosten den eigentlichen Streitwert.
Die kombinierte Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Senioren versichert:
- Senioren, die nicht selbstständig tätig sind, im privaten und beruflichen Bereich
- Eigentümer und Halter (inkl. aller zugelassener Fahrzeuge) sowie alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge - so sind z. B. auch eigene Kinder als Fahrer versichert...
- jede Teilnahme am öffentlichen Verkehr, als Fußgänger, Radfahrer oder Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln
- und auf Wunsch die Absicherung für Eigentümer oder Mieter von selbst genutztem Wohnraum bzw. Vermieter von Wohn- und Gewerbeobjekten
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Text-Absatz
Möchten Sie den Komplettschutz mit der Verkehrs-Rechtsschutz?
Wenn Sie häufiger mit fremden Fahrzeugen unterwegs sind, ist eine Fahrer-Rechtsschutz die richtige Absicherung, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Versicherungsschutz für alle auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge bietet die Fahrzeug-Rechtsschutz.
Zur Durchsetzung Ihres Rechts sind Sie meistens auf die Hilfe eines Rechtsanwalts angewiesen, besonders wenn die Haftungsverteilung zwischen den Beteiligten am Unfall nicht eindeutig ist.
Auch wenn gegen Sie strafrechtlich ermittelt wird, z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung, sind Gerichts- und Anwaltskosten über diese Rechtsschutzversicherungen abgedeckt.
Eine Garantie auf Prozessgewinn kann Ihnen die Rechtsschutz aber nicht geben.
Mit der Verkehrs-Rechtsschutz müssen Sie nicht aus Kostengründen auf die Druchsetzung Ihrer Rechte verzichten, denn die Kostenübernahme für Prozess und Anwalt sind gesichert.
Egal wie Sie im Straßenverkehr unterwegs sind: mit dem Auto als Fahrer oder Beifahrer, mit Motorrad, dem Fahrrad oder als Fußgänger - aus jedem kleinen Unfall kann ein Streitfall werden. Und dabei geht es meist um viel Geld: z. B. Unklarheiten bei der Schadensregulierung am Kfz, das evtl. Hinzuziehen eines Sachverständigen... Und wer übernimmt die Kosten für den Mietwagen? Sind bei dem Unfall Personen verletzt worden, kommen Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Ersatz für Verdienstausfall auf Sie zu.
Der optimale Versicherungsschutz für Sie und Ihre Familie - für die eigenen und auch fremden Fahrzeuge, ebenfalls für fremde Fahrer und Insassen...
Welchen Versicherungsschutz brauchen Sie?
Wählen Sie den Versicherungsschutz nach Ihren Bedürfnissen und legen Sie in der Police fest, ob Ihre ganze Familie oder nur Sie als Versicherungsnehmer abgesichert sind:
Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie:
- Hier gilt der komplette Versicherungsschutz für Ihre ganze Familie.
- Mitversichert sind Ihre Ehepartner oder Lebenspartner und Ihre noch nicht berufstätigen Kinder.
- Auch auf Ihren Lebenspartner zugelassene Fahrzeuge und z. B. das Mofa Ihres noch nicht volljährigen Kindes sind eingeschlossen.
Verkehrs-Rechtsschutz nur für den Versicherungsnehmer:
- Hier gilt der komplette Versicherungsschutznur für Sie als Versicherungsnehmer.
- Eingeschlossen sind alle auf Sie zugelassenen Fahrzeuge.
Sind Sie im öffentlichen Dienst angestellt?
- Die meisten Gesellschaften bieten spezielle Rechtsschutztarife für Angestellte und Bedienstete im Öffentlichen Dienst an. die Beiträge sind dann günstiger.
- Versicherungsschutz besteht für Sie und Ihre Familie oder nur für Sie als Versicherungsnehmer - je nach Auswahl.
Berufs-Rechtsschutzversicherung
Sichern Sie Ihre Interessen als nichtselbstständiger Arbeitnehmer und als Angestellter im öffentlichen Dienst.
Plötzlich kündigt Ihr Arbeitgeber Sie ungerechtfertigt - Sie müssen den Ihnen zustehenden Lohn einklagen.
Ihr Arbeitgeber verlangt Schadensersatz wegen angeblicher Eigentumsbeschädigung. Jederzeit und völlig unerwartet kann es zum Rechtsstreit kommen.
In der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz, sowie nur in der Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige, werden die rechtlichen Interessen rund um Beruf und Arbeitsvertrag abgesichert.
Die Arbeits-Rechtsschutzversicherung kann mit eingeschlossen werden.
Die Berufs- und Arbeits-Rechtsschutz unterstützt Sie, wenn es zu Auseinandersetzungen und Streitigkeiten in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis kommt.
Umstände, die häufig zu Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber führen:
- Kündigung,
- Abmahnung,
- Versetzung,
- Lohnanspüche,
- Urlaubsansprüche,
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld,
- Herausgabe von Arbeitspapieren,
- Zeugniserteilung,
- Abfindungen
- Mutterschutz u. v. m.
Nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit wurde einem Mitarbeiter gekündigt.
Der Angestellte erhob fristgerecht Klage. Das folgende Rechtsverfahren führte zu einem Vergleich. Der gekündigte Angestellte erhielt für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von 25.000 EUR.
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung übernahm die Kosten für den Rechtsanwalt.
Wohnungs-Rechtsschutzversicherung
Sichern Sie Ihre Interessen als Mieter oder Vermieter von Wohnungen und Grundstücken mit der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.
Kündigungen von Mietverträgen, Mieterhöhungen, Schäden in der Wohnung bzw. am Haus führen oft zu Streitigkeiten, die vor Gericht enden.
Die Wohnung- und Grundstücks-Rechtsschutz kann einzeln abgeschlossen werden.
Wenn Sie noch andere Rechtsbereiche absichern wollen, empfiehlt sich das Kombi-Paket als Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz oder nur die Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige.
Versichert werden können folgende Objekte:
- privat genutzte Einfamilienhäuser und Wohnungen
- gewerblich genutzte Objekte
- land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
- Garagen und Kfz-Abstellplätze
- unbebaute Grundstücke
Welche Kosten werden übernommen?
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung, die die wichtigsten Bereiche absichert? Kommt es irgendwann zum Streitfall, gehen Sie zu einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, schildern den Rechtsfall und übergeben ihm bei zugesagter Übernahme die Versicherungspolice Ihrer Rechtsschutzversicherung. Ihr Rechtsanwalt kümmert sich jetzt um den weiteren Verlauf.
Welche Kosten werden durch die Rechtsschutz konkret übernommen?
- die gesetzliche Rechtsanwaltsgebühren - den Rechtsanwalt kann der Versicherungsnehmer selbst wählen und beauftragen
- die Kosten des Steuerberaters bzw. Steueranwalts, wenn es sich um einen Steuer-Rechsschutzfall handelt
- bei Zivilprozessen im Inland den Korrespondenzanwalt (der Versicherunehmer wohnt mehr als 100 km vom zuständigen Gericht entfernt)
- wenn ein Gutachten erforderlich ist - Kostenübernahme eines öffentlich bestellten Sachverständigen bzw. Gutachters
- Gerichtskosten und Kosten der Verwaltungsbehörden
- Kosten für Zeugen und Sachverständigenentscheidungen sowie Gerichtsvollzieher
- Bereitstellung einer Strafkaution zur Vermeidung einstweiliger Strafvollzugsmaßnahmen z. B. bei Untersuchungshaft
- bei ausländischen Strafverfahren - Kautionen für den Versicherungsnehmer - als Darlehen gewährt
- Erstattung der Reisekosten zum angeordneten Erscheinen vor einem ausländischen Gericht
- im Falle einer Niederlage oder eines Vergleichs: Gesamtkostenübernahme der Gegenseite - wenn der Versicherungsnehmer dazu in der Pflicht steht
Die Rechtsanwaltskosten
Abrechnungsgrundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Es wird unterschieden zwischen Festgebühren und Rahmengebühren.
Die Rechtsanwaltskosten werden bei Festgebühren nach dem "Gegenstandswert" berechnet.
Beispielsweise beträgt die Gebühr bei einem Streitwert bis 300 Euro: 25 Euro; bei 10.000 Euro: 486 Euro und bei 500.000 Euro: knapp 3.000 Euro ...
Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt unter Berücksichtigung aller Umstände selbst.
Einfluss darauf nimmt vor allem Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens sowie Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Mandanten.
Rechtsanwaltsgebühren entstehen für:
- Rechtsberatung - die Erstberatungsgebühr darf dabei max. 190 Euro betragen
- außergerichtliche Tätigkeit
- gerichtliche Tätigkeit in 1. und 2. Instanz