1. Kinderabsicherung
Haftpflicht
Eine Privathaftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt!
Einen Moment nicht aufgepasst und Ihr Kind fährt mit dem Fahrrad einen Fußgänger an. Es kann zu Schadenersatzforderungen, Schmerzensgeld, Ersatzleistungen für Verdienstausfall oder sogar zu lebenslangen Zahlungen kommen. Diese können Sie finanziell erheblich belasten, den für alle Schäden die Ihr Kind verursacht, sind Sie haftbar.
Eine direkte Haftpflichtversicherung für Kinder gibt es nicht! Sie sind in der Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern, bis zum 18. Lebensjahr, kostenfrei mitversichert. Solange Kinder unverheiratet sind und sich noch in einer ununterbrochenen Schul- oder einer anschließenden Berufsausbildung bzw. Studium befindet sind, sie weiterhin mitversichert.
Kinder des nichtehelichen Lebenspartners sind meistens nur dann mitversichert, wenn der Lebenspartner der eheähnlichen Lebensgemeinschaft im Vertrag eingeschlossen ist.
Kinder unter 7 Jahren, bei Verkehrsangelegenheiten und 10 Jahren, sind für die verursachten Schäden grundsätzlich nicht verantwortlich und können dafür nicht haftbar gemacht werden.
Der Geschädigte kann seinen Schaden also nur geltend machen, wenn er einen Nachweis erbringen kann, dass die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben. Kinder zwischen 7 und 18 Jahren haften nur, wenn sie die nötige geistige Einsichtsfähigkeit haben.
Kinder-Unfallversicherung
Unfälle und schlimme Erkrankungen lassen sich trotz aller Sorgfalt nicht verhindern und können unüberschaubare Folgen haben.
In Deutschland werden jedes Jahr über 2 Millionen Kinder, infolge eines Unfalles ärztlich behandelt werden.
Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit, zu Hause auf dem Spielplatz oder im Garten, somit greift nicht die gesetzliche Unfallversicherung.
Die Grundvoraussetzung für das spätere Berufsleben ist die Gesundheit! Wenn diese durch einen Unfall beeinträchtigt wird, hilft die Kinderunfallversicherung den Schaden zu mildern. Die Versicherungssumme sollte mindestens 100.000 EUR betragen.
Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder-Unfallversicherung die Folgen von schweren Krankheiten mit absichert!
Es gibt viele Gestaltungsmöglichkeiten bei dieser Versicherung.
Kinder-Krankenzusatz
Wenn ein Kind ernsthaft erkrankt, möchten Eltern die beste ambulante bzw. stationäre Versorgung für ihr Kind gewährleistet wissen.
Folgende Leistungen bietet eine Zusatzkrankenversicherung für Kinder.
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer inklusive Chefarztbehandlung
- Naturheilmittelkosten und Naturmedizin
- Zahnersatzkosten inklusive Inlays
- Auslandskrankenversicherung
Lassen Sie sich beraten, um für ihre Kinder den bestmöglichen Schutz zu finden.
Kinder/Schüler-Berufsunfähigkeit (BU)
Mit der BU sichern Sie Ihren Nachwuchs gegen die finanziellen Folgen von Schul- und Berufsunfähigkeit ab.
Vorteile einer BU für Kinder / Schüler
- Nach Einstieg in das Berufsleben ist der Umtausch in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich.
- die vereinbarte BU-Rente kann bis zu 50 % erhöht werden, ohne Gesundheitsprüfung
- der Schüler bekommt einen hohen und länger andauernden Versicherungsschutz, die Leistungsdauer kann bis zum Renteneintrittsalter erhöht werden
- die Kosten für eine Schüler-BU sind durch das Eintrittsalter viel günstiger
- durch den, meist, sehr guten Gesundheitsstand ist das Risiko einer Ablehnung gering
- auch als Eltern schützt man sich so vor den finanziellen Folgen einer Schulunfähigkeit des Kindes
- BU Versicherung deckt die Risiken Unfall und Krankheit ab
Die Leistungen der BU für Kinder / Schüler
- Invaliditätsabsicherung für Kinder (meist ab 6 Jahren) gegen Schulunfähigkeit bei Krankheit oder Unfall
- Volle BU-Leistung auch bei Pflegebedürftigkeit
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Volle Leistung meist ab 50% Berufsunfähigkeit
- Monatsrenten für Schüler vereinbart (in der Regel 1000,00€)
Schulunfähigkeit bei Kindern liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit durch Unfall, Krankheiten oder Behinderungen dauerhaft beeinträchtigt ist und eine Schulausbildung der versicherten Person ohne spezielle Förderung nicht möglich ist.
Voraussetzung ist eine ärztliche Feststellung und eine behördlich festgestellte Schwerbehinderung von mindestens 30%. Dann ist die Versicherung zur Leistung verpflichtet.
Es gelten die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaften. Die Prämien und Leistungen variieren von Versicherer zu Versicherer enorm.
Invalidität
Gerade bei jüngeren Kindern kann es durch schwere Krankheiten, z. B. Hirnhautentzündung oder Kinderlähmung zu einer lebenslänglichen Invalidität kommen.
Häufig ist eine Krankheit der Grund für eine Invalidität, nur 20 Prozent sind auf einen Unfall zurückzuführen.
Für die meisten Kinder ist es dann nicht möglich einen Beruf auszuüben und sind auf die finanzielle Unterstützung der Eltern angewiesen.
Einige bestimmte Unfall-Versicherungsangebote sichern die Folgen von schweren Krankheiten ab.
Trifft dies nicht zu bietet eine zusätzliche private Kinderinvaliditätsversicherung diesen wichtigen Schutz.
Diese Versicherung kann zwischen dem ersten und 18. Lebensjahr abgeschlossen werden.
Die Leistungen zahlt die Versicherung ab einem vertraglich festgelegten Invaliditätsgrad, meist 50 Prozent, egal ob dieser durch einen Unfall oder eine Krankheit entstanden ist. Die versicherte Person bekommt dann eine lebenslange Rente, beispielsweise in Höhe von ca. 2000€ mtl. (je nach Vertrag).
Ausbildung - Kapital LV
Was ist eine Ausbildungsversicherung?
- Eine Ausbildungsversicherung ist normalerweise eine Kombination von Kapitallebensversicherung und Risikolebensversicherung.
- Die Laufzeit beträgt normalerweise 20, maximal 25 Jahre. Der Abschluss sollte möglichst früh stattfinden, um eine sinnvolle Sparleistung zu erzielen.
- Bei Tod oder - wenn vereinbart - bei Berufsunfähigkeit des Versorgers (in der Regel ein Eltern- oder Großelternteil), wird die Police bis zum vereinbarten Zeitpunkt beitragsfrei weitergeführt. Das Sparziel ist somit abgesichert und das Startkapital garantiert.
- Darüber hinaus ist Ihr Kind bei Invalidität durch einen Unfall bzw. Krankheit finanziell abgesichert.
- Auf Wunsch kann das Kind später den Vertrag übernehmen und ihn als Grundstein für die eigene Altersvorsorge nutzen. Dadurch profitiert es optimal vom Zinseszinseffekt.
Eltern oder Großeltern, die eine Ausbildungsversicherung für ihre Kinder oder Enkelkinder abschließen, zahlen – wie bei einer normalen Lebensversicherung auch – jeden Monat einen bestimmten Betrag ein, der dann zu einem bestimmten Zeitpunkt mit Zinsen ausgezahlt wird.
Bei einer Ausbildungsversicherung ist immer das Kind der Begünstigte und kann über das Geld verfügen und es zum Beispiel zur Finanzierung eines Studiums nutzen.
Kindersparplan
Ausbildung – Studium – Beruf – Führerschein – die eigenen vier Wände
Viele junge Leute und natürlich die Eltern stehen dabei immer häufiger vor dem Problem, die notwendigen finanziellen Mittel nicht bereitstellen zu können
Schon einer kleiner, regelmäßiger, Sparplan für Ihre Kinder kann die Ausbildung, das Studium und den Start in das „Erwachsenenleben“ ganze oder teilweise finanzieren.
Gute Fonds liegen langfristig vorne. Sie bringen deutlich mehr Rendite – trotz Schwankungen auf dem Börsenmarkt.
Sparen Sie monatlich einen gleich hohen Betrag. Sie können aber auch bei finanziellen Engpässen den Sparplan reduzieren und z. B. zu Weihnachten oder zum Geburtstag Ihres Kindes etwas mehr einzahlen. Die Zinserträge der Fondsanteile Ihres Kindes werden bei den meisten Fonds automatisch wieder neu angelegt und somit wird mehr Gewinn erzielt.
Die Laufzeit des Fondssparplans entscheiden Sie flexibel, je nachdem wann und für was Ihr Kind das Geld benötigt.
2. Seniorenversicherung
Die meisten Versicherungsgesellschaften haben erkannt, welche Bedeutung eine bedarfsgerechte Absicherung auch für Menschen ab 60 Jahren hat.
Unfallversicherung
Mit zunehmenden Alter verkraftet man z. B. einen Sturz nicht mehr so wie früher, die Knochen brechen schneller und der Heilungsprozess dauert länger...
... man ist vielleicht sogar auf fremde Hilfe angewiesen oder der Wohnraum muss der neuen Situation angepasst werden.
Die daraus entstehenden finanziellen Belastungen können schnell untragbar werden.
Dann haben Sie als Rentner von einer normalen Unfallversicherung nicht viel zu erwarten.
Denn die meisten Unfallversicherungen sehen ab 65 Jahre die Umwandlung der versicherten Kapitalsumme in eine Rente vor.
Aber wer trägt die sofortigen Kosten im Falle von Invalidität - etwa für einen Wohnungsumbau oder gar Umzug?
Und wer hält die Wohnung in Ordnung - Koch, Waschen, Einkaufen?
Eine Haushaltshilfe kann da helfen. Doch können Sie sich diese noch leisten?
Anstatt einer Rente wäre jetzt eine Kapitalleistung zur Deckung der Kosten wichtig.
Die wesentlichen Bausteine einer Senioren-Unfallversicherung sind:
- Hilfe- und Pflegeleistungen
einmalige Kapitalleistungen
Zu den Hilfe- und Pflegeleistungen, auf die Sie achten können, gehören
- der Hausnotrufdienst mit einer 24-Stunden-Erreichbarkeit
- die Begleitung bei Arzt-, Therapie- und Behördengängen
- Unterstützung bei Besorgungen und Einkäufen
- das Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung
- Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Zubereitung von Mahlzeiten und bei der Nahrungsaufnahme und der Nahrungsausscheidung
- eine Tag- und Nachtwache nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation bei medizinischer Notwendigkeit, die Versorgung und / oder die Unterbringung von Haustieren und eine Beratung bei Umbau der Wohnung oder des Autos
- die Beratung zur gesetzlichen Pflegeversicherung
Sterbegeld
Vielen Menschen ist es besonders wichtig ihre Angehörigen nicht mit den Kosten der Beerdigung zu belasten.
Es besteht in Deutschland eine Bestattungspflicht.
Nach dem Tod einer Person ist dafür Sorge zu tragen, dass deren Leiche einer ordnungsgemäßen Bestattung zugeführt wird.
Diese Pflicht regeln die einzelnen Bundesländer in den Bestattungsgesetzen.
Eine gesetzliche Bestattungspflicht besteht für:
- Ehegatte (Lebenspartner sind diesen in den meisten Bundesländern gleichgestellt)
Wichtig: Fehlender Kontakt zwischen dem Verstorbenen und dem Bestattungsverpflichteten entbindet nicht von der Bestattungspflicht.
Nach dem Wegfall des Sterbegeldes 2004 hat diese Versicherung einen Bedeutungszuwachs erfahren. Die Gesetzlichen Krankenkassen zahlten zuletzt nur noch 500 Euro Sterbegeld. Diese Summe reichte bei weitem nicht aus, um eine würdige Bestattung und Trauerfeier zu organisieren.
Das Alter der Versicherten zu Vertragsbeginn hat wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Beiträge. Diese werden - je nach Vertrag - bis zum 65. oder 85. Lebensjahr bezahlt. Auch fest vereinbarte Zahlungsdauern (z. B. 25 Jahre) sind möglich.
Auch bei der Laufzeit der Verträge gibt es Unterschiede. Einige Anbieter leisten automatisch, wenn der Versicherte ein hohes Alter (z. B. 80 Jahre) erreicht. Andere Verträge laufen lebenslang.
Bestandteil einiger Verträge ist eine Bestattungsvorsorgeregelung - dort wird häufig festgelegt, welches Beerdigungsinstitut die Trauerfeier und die Bestattung organisiert.
Die Frage, ob Sterbegeldversicherung zum einzusetzenden Vermögen bei Hilfebedürftigkeit zählen, ist nicht abschließend geklärt. Das OLG Schleswig sah in einem Fall die Härtefallregelung erfüllt.
Weiterhin heißt es in § 33 SGB 12: "Um die Voraussetzungen eines Anspruchs auf ein angemessenes Sterbegeld zu erfüllen, können die erforderlichen Aufwendungen übernommen werden.
Pflegeabsicherung
Die Betreuung kann im Pflegefall enorme Kosten verursachen.
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung deckt diesen Bedarf oftmals nicht. Kann man die zusätzlichen Gelder nicht selbst zahlen, müssen Kinder bzw. Verwandte gerader Linie finanzielle Lücken schließen. Die Sozialhilfe leistet lediglich dann, wenn keine Angehörigen da sind.
Die höchsten Pflegegrade genügen dabei lediglich zur Hälfte, um einen Platz im Pflegeheim zu finanzieren.
Dem Bedürftigen muss grundsätzlich ein Unterhalt gewährt werden, der dem gelebten sozialen Status der letzten Jahre entspricht. Für Ehepartner, Kinder und Großeltern besteht Unterhaltspflicht, wenn der Betroffene die Kosten nicht selbst tragen kann. Erst wenn diese nicht zahlen können, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Wird der Ehepartner pflegebedürftig, so muss der andere Partner, soweit er ein finanzielles Auskommen hat, bis zu 3/7 seines Nettoeinkommens für seinen Partner aufbringen.
Unterhaltspflicht kann lediglich dann ausgeschlossen werden, wenn absehbar ist, dass der Pflegefall nicht eintritt. Kinder zahlen den Unterhalt gemäß ihres eigenen Vermögens. Der zu leistende Anteil wird vom Sozialamt prozentual ermittelt. Dabei ist unter Umständen das Familieneinkommen entscheidend, d. h. auch der Verdienst der Schwiegerkinder.
Solange wie möglich in den eigenen "vier Wänden"...
Solange es irgend geht, möchten auch pflegebedürftige Menschen in ihren eigenen vier Wänden bleiben. Dafür gibt s einen ambulanten Dienst, den Pflegedienst. Das Geld aus der Pflegeversicherung reicht meistens nicht, um die Kosten des Pflegedienstes zu übernehmen. Eine Alternative zum Pflegedienst stellt die Haushaltshilfe das. Seit 2004 dürfen pflegebedürftige Personen auch Haushaltshilfen aus EU-Beitrittsländern beschäftigen. Aber - und das ist der Knackpunkt - es darf keine deutschen Interessenten für die Stelle geben. Haushaltshilfen arbeiten überwiegend im Haushalt, sie dürfen auch bei der Körperpflege, beim Essen und beim Laufen helfen.
Hinweis: Die Einstellung einer Haushaltshilfe muss über eine örtliche Arbeitsagentur erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass es einen Arbeitsvertrag gibt, der Urlaubsanspruch, Arbeitszeit und Gehalt regelt.
Arte von privaten Pflegeversicherungen:
Pflegekostenversicherung
Beim Kostentarif erstattet der Versicherer Pflegekosten, die nicht von der gesetzlichen Versicherung gedeckt werden, bis zu einer vereinbarten Summe.
Für die Abrechnung sind alle Belege aufzuheben. Pflegen Angehörige, wird der Kostennachweis erschwert und nicht immer unterstütz. Es sind oft Warte- und Karenzzeiten zu beachten.
Pflegetagegeld
Bei der Tagegeldpolice zahlt der Versicherer je nach Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I, II, III) jeden Tag einen bestimmten Betrag aus.
Ein Kostenrisiko bleibt beim Versicherungsnehmer: Muss dieser rund um die Uhr betreut werden, reichen die vereinbarten Tagessätze oft nicht aus. Einige Tarife bieten jedoch eine Dynamisierung des Pflegegeldes auch im Leistungsfall an. Auch lassen sich bei einigen die Tagessätze für die jeweiligen Pflegestufe flexibel bestimmen.
Pflegerentenversicherung
Bei dieser Police zahlt das Versicherungsunternehmen im Pflegefall eine fest vereinbarte Monatsrente, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen.
Die Höhe des Pflegerentenanspruchs bemisst sich nach dem Grad der Pflegestufe (I, II, III).
Im Vergleich zu Pflegekostenversicherung und Pflegetagegeld sind die Beiträge deutlich höher. Unter Umständen gestalten sich Tarife hingegen flexibler, indem sie eine Todesfallleistung ab dem 80. Lebensjahr oder Beitragsfreistellungen einschließen.
Pflege-Bahr: Die staatlich geförderte Pflegeversicherung
Mit Einführung der Pflege-Bahr im Jahr 2013 hat die Bundesregierung versucht eine Versicherung zu schaffen, die es allen Menschen ermöglicht, privat vorzusorgen und sich für den Fall einer Pflegebedürftigkeit anzusichern.
Durch den Kontrahierungszwang ist die Pflege-Bahr tatsächlich eine Versicherung, die jeder abschließen kann. Die staatliche Unterstützung schafft zusätzliche Anreize. Allerdings sind die versicherten Tage- bzw. Monatsgelder zu niedrig, sodass auch mit einer privaten Vorsorge durch die Pflege-Bahr noch immer eine erhebliche Versorgungslücke bleibt.
Aus diesem Grund raten unsere Versicherungsexperten Tarife der geförderten und ungeförderten Pflegeversicherung zu kombinieren.
Wie funktioniert die Pflege-Bahr?
Die Pflege-Bahr ist eine staatlich geförderte private Pflegeversicherung, die in Form einer Pflegetagegeldversicherung angeboten wird. Ziel ist es, die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu ergänzen und so die Versorgungslücke zu schließen bzw. zu verkleinern. Der Gesetzgeber hat bestimmte Bedingungen formuliert, die die Tarife erfüllen müssen, damit sie die staatliche Förderung erhalten können. Werden diese eingehalten, erhalten Versicherte bei einem monatlichen Mindest-Einzahlbetrag von 10 Euro eine staatliche Förderung von 60 Euro pro Jahr.
Pflege-Bahr: Förderbedingungen
- Es muss sich um eine Pflegetagegeldversicherung handeln, bei der der Versicherte im Leistungsfall frei über das ausgezahlte Geld verfügen kann.
- Verzicht auf Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse
- Kontrahierungszwang
- Maximale Wartezeit von 5 Jahren
- Versicherer ist an die Entscheidung der zuständigen Pflegekasse gebunden.
- Abschluss- und Verwaltungskosten dürfen nicht höher sein, als der Wert von zwei Monatsbeiträgen oder maximal 10 Prozent der Bruttoprämie entsprechen.
- Hilfebedürftige Versicherte können den Vertrag rückwirkend zum Eintritt der Hilfebedürftigkeit kündigen oder bis zu drei Jahre ruhend stellen.
- Mindestleistungen je Pflegegrad
Mindestleistungen je Pflegegrad
| Pflegegrad |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
| Mindes-Erstattungssatz in Prozent |
10 |
20 |
30 |
40 |
100 |
| Leistung je Pflegegrad in Euro pro Monat |
60 |
120 |
180 |
240 |
600 |
Rechtschutzversicherung für Senioren
Speziell für Personen, die ein gewisses Alter überschritten haben und nicht mehr berufstätig oder nur geringfügig beschäftigt sind, wurden Senioren-Rechtsschutz-Tarife entwickelt.
Abgesichert sind Sie (wenn Sie älter als 55...57...60 Jahre* sind) - Ihr Ehepartner sowie Ihre minderjährigen und volljährigen Kinder, sofern diese unverheiratet, unter 25 Jahre alt und ohne eigenes Einkommen sind.
*Das Eintrittsalter ist bei den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich.
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Senioren versichert folgende Punkte:
- Senioren, die nicht selbstständig tätig sind, im privaten und beruflichen Bereich
- Eigentümer und Halter (inkl. aller zugelassener Fahrzeuge) sowie alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge - so sind z. B. auch eigene Kinder als Fahrer versichert...
- jede Teilnahme am öffentlichen Verkehr, als Fußgänger, Radfahrer oder Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln
- und auf Wunsch die Absicherung für Eigentümer oder Mieter von selbst genutztem Wohnraum bzw. Vermieter von Wohn- und Gewerbeobjekten
Es werden folgende Rechtsgebiete für Senioren abgedeckt
- Strafrecht
- Ordnungswidrigkeiten
- Schadensersatz
- Vertrags- und Sachenrecht
- Sozialgerichtsbarkeit
- Kraftfahrzeug im Vertrags- und Sachenrecht
- Verwaltungsrecht im Verkehrsbereich
- Disziplinar- und Standesrecht
- Steuerrecht
- Bei Bedarf Wohnungs- und Grundstücksrechtschutz
Erweiterte Rechtsschutzleistungen für Senioren
- Kostenübernahme bei erweiterter Beratungs- und Rechtsschutzversicherung
- wenn Sie stationär im Krankenhaus liegen und auf den Besuch Ihres Anwaltes dort angewiesen sind - den Anwaltsbesuch im Krankenhaus
- für ein eigenes Testament oder eine rechtswirksame Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- für rechtliche Hilfe in Betreuungsfragen
- Vereins-Rechtsschutz bei Streitigkeiten in Vereinen
Weitere Leistungen gelten z. B. bei Problemen mit Ihrer betrieblichen Altersversorgung oder dem Haus- und Pflegepersonal.
3. Hinterbliebenenabsicherung
Was passiert im Todesfall mit den Menschen, die finanziell von mir abhängig sind?
Diese Frage sollte sich jeder stellen, der mit seinem Einkommen seinen Partner, seine Kinder oder weitere Angehörige unterstützt. Denn im Todesfall können den geliebten Menschen finanzielle Schwierigkeiten drohen. In der Zeit der Trauer befreit eine Lebensversicherung die Hinterbliebenen somit zumindest von den finanziellen Sorgen.
Risikoversicherung
Eine Risikolebensversicherung versichert den Todesfall eines Familienangehörigen oder Geschäftspartners und bietet den Hinterbliebenen im Ernstfall eine finanzielle Absicherung.
Eine Risikolebensversicherung ist daher für alle sinnvoll, die ihren Partner, ihre Kinder oder andere Angehörige finanziell absichern wollen. Im Todesfall wird eine festgelegte Summe ausbezahlt, die die Angehörigen absichert. Mit der Todesfallsumme kann die Beerdigung bezahlt, laufende Kosten gedeckt und die Ausbildung der Kinder weitergeführt werden. Denn statistisch gesehen verliert in Deutschland im Schnitt ein Kind pro Schulklasse einen Elternteil, noch bevor es die Schule abgeschlossen hat.
Mit einer Risikolebensversicherung kann auch gezielt ein Kredit abgesichert werden. Diese Form der Kreditabsicherung bewahrt Angehörige davor, im Ernstfall das Eigenheim aufgeben zu müssen – wenn beispielsweise noch ein Immobilienkredit abbezahlt werden muss, die Raten jedoch nicht mehr aufgebracht werden können. Auch für Geschäftspartner kann eine solche Absicherung sinnvoll sein.
Für welche Risikolebensversicherung entscheiden Sie sich?
- die klassische Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme und konstantem Beitrag
- Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme - und altersabhängigem Beitrag und gleich fallender Versicherungssumme (wird oft zur Abdeckung von Darlehen und Krediten eingesetzt)
- Risikolebensversicherung für zwei verbundene Personen " Verbundene Leben ".
- Risikolebensversicherung kombiniert mit einer Berufsunfähigkeit sind für beide Versicherungen in der Regel nicht höher als eine einzelne Berufsunfähigkeitsversicherung.
Vorteile sind ...
- optimaler Todesfallschutz für günstige Beiträge
- steuerfreie Auszahlung an die Hinterbliebenen im Todesfall
- Beiträge zu Ihrer Risiko-Lebensversicherung können Sie steuerlich geltend machen, z. B. im Rahmen des Vorsorgehöchstbetrags als Sonderausgaben
- hohe Flexibilität - die Versicherungssumme kann ohne Verlust herabgesetzt bzw. erhöht werden
Tipp: Vereinbaren Sie eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit! Die Beiträge werden dann im Falle einer Berufsunfähigkeit vom Versicherer weitergezahlt und Sie sichern trotzdem Ihre Hinterbliebenenvorsorge.
Versicherung auf zwei Verbundene Leben
Wenn Sie als Ehepaar beide berufstätig sind und fast gleichviel verdienen, müssen natürlich auch beide Partner zur Absicherung der Familie versichert sein. Bei der Verbundene-Leben werden zwei Personen in einem Vertrag auf den Todesfall abgesichert. Sobald eine der beiden versicherten Personen stirbt, erfolgt die Versicherungsleistung. Deshalb ist sie die optimale Alters- und gegenseitige Todesfallvorsorge von Lebenspartnern oder Teilhabern von Unternehmen. Der Leistungsfall tritt auch nach Vertragsablauf ein.
Die Versicherung "Zwei Verbundene Leben" kann als Kapitallebensversicherung oder als Risikolebensversicherung abgeschlossen werden.
Wer sollte eine Verbundene Leben abschließen?
- Ehepaare und Lebenspartner: Zur finanziellen Absicherung der Familie, falls einer der Partner vorzeitig verstirbt. Für Familien mit einem Hauptverdiener ist eine normale Versicherung sinnvoller.
- Gesellschafter einer Firma: Zur Absicherung im Todesfall, so dass, wenn ein Gesellschafter vorzeitig ablebt, der jeweils überlebende Teil die laufenden Kosten und Verpflichtungen weitertragen kann und evtl. ein neuer Gesellschafter gefunden werden kann.
Weitere Vorteile ...
- Die Beiträge liegen weit unter dem Abschluss zwei verschiedener Versicherungsverträge.
Zu beachten ist ...
Bei dieser Versicherung gilt nur eine Leistungsverpflichtung für den Todesfall des ersten Versicherten. Verstirbt der zweite Versicherte, besteht kein Leistungsanspruch.
Wer braucht eine Risikolebensversicherung?
Wer sollte eine Risikolebensversicherung abschließen; Bedarf besteht vor allem für Hauptverdiener, um die Familie im Todesfall ausreichend zu versorgen. Die gesetzlichen Leistungen wie z. B. die Witwenrente bzw. Waisenrente sind in jedem Fall völlig unzureichend.
Und wenn Sie bestimmte gesetzliche Ansprüche nicht erfüllt haben, z.B. weil Sie nicht verheiratet waren, stehen Ihre Hinterbliebenen völlig ohne Versorgung da.
Eine Risikolebensversicherung ist daher zu empfehlen für:
- Auf jeden Fall 25 bis 50-jährige Hauptverdiener einer Familie
- Wenn beide Partner ungefähr das Gleiche verdienen, sollten auch beide versichert sein - speziell mit der Verbundene Leben Versicherung.
- Und unbedingt, von den Banken schon meist gefordert, zur Abdeckung eines Darlehens! Dort ist eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme sinnvoll.
Wie hoch sollten Sie sich versichern?
Eine Risikolebensversicherung bietet eine hohe Todesfallabsicherung für günstige monatliche Beiträge.
Die meisten schließen zur Absicherung der Familie eine klassische Kapitallebensversicherung ab. Zu bedenken ist aber, dass bei dieser die enthaltene Todesfallabsicherung meist zu gering vereinbart wird. Ein Betrag von 40.000 Euro oder 50.000 Euro reicht sicher nicht aus, um Ihre Hinterbliebenen richtig abzusichern. Gerade bei einer jüngeren Familie mit Darlehensvertrag.
Vereinbaren Sie eine ausreichende Versicherungssumme.
Beispiel: Ein Dreißigjähriger sollte die Familie mit dem Fünffachen seines eigenen Jahresbruttoeinkommens absichern. Bei einem Jahresbrutto von 40.000 Euro entspricht das einer Versicherungssumme von 200.000 Euro.
Ein Vierzig-, ...Fünfzigjähriger sollte das Dreifache seines Jahresbruttoeinkommens als Versicherungssumme wählen.
Zur Absicherung eines Kredits brauchen Sie eine ausreichende Absicherung über die vollständige Darlehenshöhe. Im Todesfall fällt somit für Ihre Hinterbliebenen diese hohe finanzielle Belastung weg.
Vereinbaren Sie vertraglich eine fallende Versicherungssumme.
Laufzeiten und Kündigungen ...
In der Regel sollte die Laufzeit bis zu einem Endalter von 55 ... 60 Jahren festgelegt sein, es sei denn, Ihre Familie ist zusätzlich durch Einkommen oder Vermögen abgesichert.
Vereinbaren Sie mit jungen Jahren lange Laufzeiten und ab Eintrittsalter 40 kürzere Laufzeiten.
Zur Absicherung eines Kredits sollte die Laufzeit der Darlehensdauer entsprechen, damit auch das Todesfallrisiko bis zum Schluss abgedeckt ist.
Eine Risikolebensversicherung kann vom Versicherten vorzeitig zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden.
Die Versicherungsunternehmen können nur bei Zahlungsverzug den Vertag kündigen.
Fallende Risikolebensversicherung
Die Vorteile sind ...
- Durch die fallende Versicherungssumme ist der Beitrag auf jeden Fall geringer.
Zu beachten ist ...
wenn Sie die Risikolebensversicherung zur Absicherung eines Darlehens abschließen:
- ausreichende Absicherung über die vollständige Darlehenshöhe, damit im Todesfall finanzielle Belastung entfällt
- beide Lebenspartner (Verbundene Leben) sollten mit gleicher Höhe abgesichert sein - den Lebensunterhalt der Familie leisten beide Partner gemeinsam
- Laufzeit sollte der Darlehensdauer entsprechen, damit auch das Todesfallrisiko bis zum Schluss abgedeckt ist
Diese Versicherung ist bei längeren Laufzeiten (bei höherem Alter) sehr sinnvoll.
Kreditausfallversicherung
Unter der Kreditausfallversicherung versteht man die Absicherung einer Kredittilgung im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit, einer Arbeitsunfähigkeit, eines Unfalls oder auch im Falle des eintretenden Todes. Hierbei übernimmt die Versicherung im Eintreten eines oben genannten Falles die Zahlung der Raten.
Wer ist versichert?
Im Falle der Kreditausfallversicherung, versichern sich sowohl Kreditnehmer als auch der Kreditgeber, dass eine weitere Tilgung des bestehenden Kredites auch im Falle eines unvorhergesehenen Einkommensverlustes weiterhin Bestand hat.
Was ist versichert?
- unverschuldete Arbeitslosigkeit:
Die Versicherung übernimmt die Zahlung der Raten über einen bestimmten Zeitraum, jedoch ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, sich selbstständig und schnellstmöglich um eine neue Anstellung zu bemühen.
- Krankheits-/ Unfall:
Hier übernimmt die Versicherung die Ratenzahlung erst, wenn die eingetretene Krankheit länger als sechs Wochen fortbesteht. Demzufolge erst, wenn die Lohnfortzahlung eingestellt wird.
- Todesfall:
Die Versicherung übernimmt nur dann die Zahlung der Kreditraten, wenn der Kreditnehmer nicht an einer Krankheit verstarb, die er schon vor Abschluss der Versicherung hatte.
Wann ist diese Versicherung sinnvoll?
Die Kreditausfallversicherung ist für hohe Kredite sinnvoll, bei der die Tilgung sich über mehrere Jahre erstreckt.
Bei geringeren Kreditsummen ist die Kostenposition im Verhältnis zu dem Kreditumfang oft nicht verhältnismäßig.
Sterbegeldversicherung
Es zeugt von Verantwortung, wenn Sie sich zu Lebzeiten Gedanken darüber machen, ob Ihre Liebsten im Todesfall finanziell abgesichert sind. Es ist beruhigend zu wissen, dass für den schlimmsten Fall vorgesorgt wurde. Denn in Deutschland gibt es eine Bestattungspflicht. Das heißt, die nächsten Verwandten müssen für die Beerdigung aufkommen.
Die Ausgaben für Sterbeurkunden, Erbschein, Grabstein, Trauerkarten und Blumenkränze summieren sich schnell zu mehreren Tausend Euro.
Auf ein gesetzliches Sterbegeld können Sie sich nicht verlassen, denn dieses wurde vor fast zwanzig Jahren abgeschafft. Um die Kosten für eine Beerdigung zu decken, empfiehlt sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Damit entlasten Sie Ihre Angehörigen bei den Kosten einer angemessenen und würdigen Bestattung
In Deutschland besteht Bestattungspflicht.
Nach dem Tod einer Person ist dafür Sorge zu tragen, dass deren Leiche einer ordnungsgemäßen Bestattung zugeführt wird.
Diese Pflicht regeln die einzelnen Bundesländer in den Bestattungsgesetzen.
Eine gesetzliche Bestattungspflicht besteht für:
- Ehegatte (Lebenspartner sind diesen in den meisten Bundesländern gleichgestellt)
- andere nahe Angehörige
Wichtig: Fehlender Kontakt zwischen dem Verstorbenen und dem Bestattungspflichtigen entbindet nicht von der Bestattungspflicht.
Nach dem Wegfall des Sterbegeldes 2004 hat diese Versicherung einen Bedeutungszuwachs erfahren. Die Gesetzlichen Krankenkassen zahlten zuletzt nur noch 500 Euro Sterbegeld. Diese Summe reichte bei weitem nicht aus, um eine würdige Bestattung und Trauerfeier zu organisieren.
Beiträge und Vertragsgestaltung
Das Alter der Versicherten zu Vertragsbeginn hat wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Beiträge. Diese werden - je nach Vertrag - bis zum 65. oder 85. Lebensjahr bezahlt. Auch fest vereinbarte Zahlungsdauern (z. B. 25 Jahre) sind möglich.
Auch bei der Laufzeit der Verträge gibt es Unterschiede. Einige Anbieter leisten automatisch, wenn der Versicherte ein hohes Alter (z. B. 80 Jahre) erreicht. Andere Verträge laufen lebenslang.
Bestandteil einiger Verträge ist eine Bestattungsvorsorgeregelung - dort wird häufig festgelegt, welches Beerdigungsinstitut die Trauerfeier und die Bestattung organisiert.
Die Frage, ob Sterbegeldversicherung zum einzusetzenden Vermögen bei Hilfebedürftigkeit zählen, ist nicht abschließend geklärt. Das OLG Schleswig sah in einem Fall die Härtefallregelung erfüllt.
Weiterhin heißt es in § 33 SGB 12: "Um die Voraussetzungen eines Anspruchs auf ein angemessenes Sterbegeld zu erfüllen, können die erforderlichen Aufwendungen übernommen werden.
Treffen Sie Vorsorge!